Die Kommission hat der entsprechenden Vorlage zur Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (21.051) mit 15 zu 8 Stimmen zugestimmt. Sie sieht aufgrund der ansteigenden Zahlen der betroffenen Personen, die sich weigern einen Covid-19-Test durchzuführen, Handlungsbedarf und erachtet diese Vorlage als wichtig, um Rückführungen zu vollziehen und eine kohärente Asylpolitik zu gewährleisten. Zahlreiche Staaten verlangen einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme der von der Schweiz weggewiesenen Personen. Die Durchführung eines solchen Tests fällt unter die Mitwirkungspflicht und muss deshalb auch verlangt werden können.
Eine Minderheit der Kommission möchte nicht auf die Vorlage eintreten, da sie eine zwangsweise Durchführung dieser Tests als unverhältnismässiger Eingriff in die persönliche Freiheit und körperliche Unversehrtheit erachtet.
Die Vorlage soll bereits in der Herbstsession von beiden Räten verabschiedet werden. Wenn beide Räte dem zustimmen, wird das Gesetz sofort in Kraft gesetzt. Eine Minderheit erachtet die Dringlichkeit gemäss Art. 165 Abs. 1 der Bundesverfassung als nicht gegeben. Ein Antrag, wonach auf die Dringlichkeit verzichtet werden soll, wurde mit 13 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Knapper Entscheid gegen die Einführung des doppelten Pukelsheim
Die Kommission spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen dagegen aus, für die Wahlen in den Nationalrat das System des doppelten Pukelsheim anzuwenden, wonach für die Sitzverteilung der nationale Wähleranteil massgebend ist (20.453 Pa.Iv. Grünliberale Fraktion. Jede Stimme zählt gleich viel. Es ist Zeit für faire Nationalratswahlen). Die Berücksichtigung von Wählerstimmen über die Wahlkreise hinaus kann auf kantonaler Ebene sinnvoll sein. Auf Bundesebene bilden die Kantone jedoch als historisch gewachsene Gebilde die Wahlkreise, da wäre es höchst problematisch, wenn die abgegebenen Stimmen kantonsübergreifend verrechnet werden. Wichtig ist auch, dass ein Wahlsystem für die Bürgerinnen und Bürger transparent ist. Die Minderheit ist der Ansicht, dass aufgrund der äusserst ungleichen Grösse der Wahlkreise auf Bundesebene ein nationaler Ausgleich gesucht werden muss, damit mehr Chancengleichheit hergestellt werden kann und jede Stimme gleich viel zählt.
Festhalten am Grundsatz des kostenlosen Zugangs zu Dokumenten der Bundesverwaltung
Die Kommission spricht sich 18 zu 5 Stimmen dafür aus, an der von ihr ausgearbeiteten Vorlage für eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes festzuhalten. Gemäss dieser Vorlage, welcher der Nationalrat mit 136 zu 54 Stimmen zugestimmt hat, sollen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden (16.432 n Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung). Der Ständerat ist in der vergangenen Sommersession mit 21 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen nicht auf die Vorlage eingetreten. Nach Ansicht der SPK des Nationalrates braucht es jedoch das Prinzip des kostenlosen Zugangs zu Dokumenten, damit dem Öffentlichkeitsprinzip überhaupt Nachachtung verschafft werden kann.
Einbürgerungen und Doppelbürgerschaften durchleuchtet
Die Kommission hat Anhörungen zur Wirksamkeit der Bestimmungen über die erleichterte Einbürgerung der 3. Generation durchgeführt. Die betreffende Verfassungsänderung war im Februar 2017 durch Volk und Stände angenommen worden. Die Kommission erkennt teilweise Verbesserungsbedarf in deren Umsetzung und wird die Diskussion zu einem späteren Zeitpunkt weiterführen.
Zum Thema Doppelbürgerrecht hat die Kommission eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Lukas Reimann (20.501 «Optionsmodell statt automatisches Doppelbürgerrecht») mit 16 zu 6 Stimmen abgelehnt, wonach künftig keine Doppelbürgerschaften mehr möglich sein sollten. Eine Person, die sich neu einbürgern lassen möchte, müsste demnach die bestehende(n) Staatsbürgerschaft(en) aufgeben. Die Kommission ist der Meinung, dass nicht die Doppelbürgerschaft an sich ein Problem darstelle, sondern vielmehr der Grad der Integration dieser Personen.
UNO-Migrationspakt soll sistiert werden
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, die Beratung des UNO-Migrationspaktes (21.018) zu sistieren. Der Ständerat hatte dies auf Antrag seiner vorberatenden Kommission, der APK-S, in der Sommersession entschieden. Der Migrationspakt war einer der Auslöser für vertiefte staatspolitische Diskussionen betreffend den Umgang mit Soft Law. Erkenntnisse einer zu diesem Thema eingesetzten Subkommission sollen abgewartet werden und erste Erfahrungen von Staaten, die den Migrationspakt unterzeichnet haben, sollen in die materiellen Diskussionen einbezogen werden können.
Das Parlament will Legislaturplanung weiterhin mitgestalten können
Zum zweiten Mal hat die Kommission über die von Ständerat Damian Müller eingereichte parlamentarische Initiative «Fitnesskur für das Parlament. Entschlackung der Legislaturplanung» (20.446) beraten, die das Verfahren für die Legislaturplanung effizienter gestalten möchte. Die Kommission hält an ihrem Beschluss vom 18. Februar fest und beantragt deshalb ihrem Rat mit 21 Stimmen zu 3 Stimmen auch dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Kohäsionsmilliarde: Freigabe der Kredite ohne Bedingungen
Wie der Bundesrat ist die SPK des Nationalrates der Ansicht, dass der zweite Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten freizugeben ist, ohne dass Bedingungen gestellt werden (Vorlage 21.050). Die Kommission sieht darin einen ersten Schritt, um das Vertrauen in den Beziehungen zur EU zu stärken. Anträge, wonach die Freigabe an neue Bedingungen zu knüpfen ist wurden mit 17 zu 7 Stimmen bzw. mit 14 zu 9 Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission verzichtet deshalb darauf, der federführenden APK einen Mitbericht zu unterbreiten.
Die Kommission tagte am 2./3. September 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Glarner (V, AG) in Bern.