Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates stellt das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene ab dem Alter von 16 Jahren zur Diskussion. Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative eröffnet sie die Vernehmlassung zu einer Verfassungsvorlage.

Die der Vorlage zu Grunde liegende parlamentarische Initiative (19.415n) von Nationalrätin Sibel Arslan (Grüne Fraktion/BS) fordert, dass jugendlichen Schweizerinnen und Schweizern auf eidgenössischer Ebene das aktive Stimm- und Wahlrecht bereits ab dem Alter von 16 Jahren zugestanden wird.

Weil das politische Engagement junger Menschen in jüngerer Vergangenheit merklich gestiegen ist, erachtet es die Kommission für sinnvoll, den Jugendlichen die politische Teilnahme zu einem früheren Zeitpunkt zu ermöglichen. Die Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechts von 18 auf 16 Jahre kann zudem der politischen Bildung Schub verleihen, weil die Schülerinnen und Lernenden die politischen Lerninhalte früher in der Praxis anwenden können.

Die SPK schlägt deshalb vor, in der Bundesverfassung das aktive Stimm- und Wahlrechtsalter von 18 auf 16 Jahre zu senken. Das Mindestalter für die Wählbarkeit in politische Ämter soll hingegen bei 18 Altersjahren belassen werden.

Die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters würde knapp 130'000 jugendliche Schweizerinnen und Schweizer betreffen. Der Anteil der stimm- und wahlberechtigten Personen mit Wohnsitz in der Schweiz würde um rund 2.4 Prozent erhöht. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2022 den Vorentwurf mit 13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Die Kommissionsminderheit und die sich enthaltenden Stimmen sind der Meinung, dass die Einführung des Stimm- und Wahlrechtalters von 16 Jahren in einem ungerechtfertigten Gegensatz zu den zivil- oder strafrechtlichen Rechten und Pflichten stehen würde, welche die Schweizerinnen und Schweizer erst ab 18 Jahren kennen. Zudem erachten sie es für problematisch, die Altersschwelle für das aktive und für das passive Wahlrecht zu trennen. Schliesslich sei die Forderung der parlamentarischen Initiative in den letzten Jahren und Monaten in mehreren Kantonen, teilweise zum wiederholten Mal, abgelehnt worden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 16. Dezember 2022. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-19-415

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl

Die Kommission tagte am 1./2. September 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, Ti) in Bern.