Die Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates schickt einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der den ausländerrechtlichen Schutz von Opfern häuslicher Gewalt verbessern soll.
Durch eine Erweiterung und Präzisierung der Härtefallregelung im Ausländer- und Integrationsgesetz sollen neben den Ehepartnerinnen und -partner von Schweizerinnen und Schweizern und von Personen mit einer Niederlassungsbewilligung künftig auch die Ehepartnerinnen und -partner von Personen mit einer Aufenthalts- oder einer Kurzaufenthaltsbewilligung sowie vorläufig Aufgenommene profitieren. Neben Personen in einer ehelichen Gemeinschaft umfasst die neue Regelung auch Personen in einer eingetragenen Partnerschaft sowie Konkubinatspartnerinnen und -partner.
Der Begriff der häuslichen Gewalt soll konkretisiert werden, indem Hinweise und Merkmale häuslicher Gewalt im Gesetz bespielhaft aufgeführt werden.
Für die Bearbeitung der Härtefallgesuche und die Anwendung der neuen Härtefallregelung sollen weiterhin die Kantone zuständig sein. Wie bei der bereits bestehenden Regelung zur Zulassung schwerwiegender persönlicher Härtefälle benötigen sie auch für die Anwendung der erweiterten Regelung die Zustimmung der Bundesbehörden.
Die Kommission hat die Vorlage mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die gegnerischen Stimmen befürchten, dass die beabsichtigten Erweiterungen der Aufenthaltsrechte ein Missbrauchspotenzial bergen würden. Zudem sei durch den Gesetzesentwurf die Objektivierbarkeit von häuslicher Gewalt nicht gewährleistet.
Die Vernehmlassung dauert bis am 15. März 2023. Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-21-504
https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl.
Die Kommission tagte am 17./18. November 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern.