Mit 14 zu 8 Stimmen ist die Kommission nicht auf die Vorlage für die Einführung einer Regulierungsbremse eingetreten (22.083). Gemäss dieser Vorlage, mit welcher der Bundesrat eine Motion des Parlamentes umgesetzt hat, sollte Artikel 159 der Bundesverfassung so ergänzt werden, dass analog zur bestehenden «Ausgabenbremse» die Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte einem Erlass zustimmen muss, wenn davon Unternehmen besonders betroffen sind. Die Details dieser Regulierungsbremse sollten im Parlamentsgesetz geregelt werden.
Wie schon ihre Schwesterkommission des Ständerates erachtet die SPK des Nationalrates eine solche Regulierungsbremse als demokratie- und staatspolitisch fragwürdig. Mit der Vorlage würden zwei verschiedene Arten von Gesetzen mit unterschiedlichen Mehrheitserfordernissen eingeführt. Unternehmensinteressen würden stärker gewichtet als andere gesellschaftliche Interessen, die genauso berechtigt sein können. Es ist zudem die Frage zu stellen, ob das vorgeschlagene Instrument im Hinblick auf die Entlastung von Unternehmen wirklich zielführend ist. Die Kosten von Regulierungen für Unternehmen können und sollen schon heute sorgfältig geprüft werden. Werden sie als zu umfangreich betrachtet, dann kann das Parlament die entsprechende Regulierung ablehnen und braucht sie nicht einer Regulierungsbremse zu unterstellen. Darüber hinaus gäbe es grosse Unsicherheiten bei der Bestimmung der Anzahl der betroffenen Unternehmen. Die Kommission erachtet die Stossrichtung der Vorlage für ein Unternehmensentlastungsgesetz (22.082), welche zur Zeit auch im Nationalrat hängig ist, als zielführender.
Die Minderheit beklagt die immer grösser werdende Regulierungsdichte, welcher insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen heute ausgesetzt seien. Mit dem Instrument der Regulierungsbremse könnte bewirkt werden, dass das Parlament ein besonderes Augenmerk auf entsprechende Regulierungsvorschläge hat.
Schutzstatus S: Keine Bewilligung mehr der Arbeitsverhältnisse
Die Kommission hat sich vom Bundesrat und dem Leiter der Evaluationsgruppe Status S über deren Schlussbericht informieren lassen. Es ist vorgesehen, dass die Evaluationsgruppe ihre Arbeit fortsetzen wird. Die Evaluationsgruppe wurde unter anderem beauftragt, eine Gesamtevaluation des Status S und der vorläufigen Aufnahme zu machen, im Hinblick auf allfällige Gesetzesänderungen. Sie soll Handlungsoptionen aufzeigen für gesetzliche Anpassungen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass eine punktuelle Verbesserung bereits an die Hand genommen werden könnte. So hat sie die Einreichung einer Kommissionsmotion beschlossen (23.3968), wonach Arbeitsverhältnisse mit Personen mit dem Schutzstatus S neu nicht mehr bewilligt, sondern nur noch gemeldet werden müssen. Die Hürden für eine Arbeitstätigkeit der betroffenen Personen sollen dadurch abgebaut und eine vermehrte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang wurde die Kommission darüber informiert, dass eine Bildungsoffensive geplant ist, um die Arbeitsmarktintegration zu fördern.
Die Anwesenheit der Departementsvorsteherin ermöglichte es auch, eine Aussprache über die allgemeine Situation im Asylbereich zu führen. Die Dynamik auf internationaler Ebene ist komplex und die Schweiz ist nicht schlechter dran als andere Länder. Das System funktioniert und es herrscht kein Chaos. Die Frage der Unterbringung ist besonders dringlich, und die Kommission erwartet vom Bund, dass er alle Kantone dazu bringt, ihre Verantwortung wahrzunehmen, indem sie Standorte und Plätze dem Bund zu Verfügung stellen. Im Tessin ist die Situation besonders angespannt, weil sich in den Bundeszentren viele Personen aufhalten und eine kleine Minderheit von Personen die öffentliche Ordnung stört. Die Kommission hat das Departement aufgefordert, die Situation zusammen mit den lokalen Behörden genau zu beobachten und alle möglichen Rechtsgrundlagen zu nutzen, um die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten bzw. eine zu hohe Konzentration von Personen durch eine bessere Verteilung auf die Zentralschweizer Kantone zu vermeiden. Im Bereich der Rückübernahmen muss die Dynamik mit Italien ständig gepflegt werden.
Anhörung beider SPK zum Verfahren bei der Behandlung dringlicher Kredite
Im Nachgang zur dringlichen Behandlung von Krediten im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stellt sich für die Staatspolitischen Kommissionen die Frage, ob sich die von ihnen seinerzeit ausgearbeiteten Bestimmungen in Art. 28 und 34 des Finanzhaushaltsgesetzes bewährt haben oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen. Die SPK beider Räte haben deshalb Anhörungen von Experten des Parlaments- und Staatsrechts vorgenommen. Angehört wurden Martin Graf, Parlamentsrechtsexperte und ehemaliger Sekretär der SPK, Andreas Kley, Professor für öffentliches Recht an der Universität Zürich, Pascal Mahon, emeritierter Professor für Verfassungsrecht an der Universität Neuenburg sowie Professor Bernhard Rütsche, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern. Die Kommissionen haben viele interessanten Anregungen erhalten und werden an weiteren Sitzungen entscheiden, ob sie gesetzgeberisch tätig werden und eine Kommissionsinitiative ausarbeiten wollen.
Die Kommission tagte am 17. August 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Marco Romano (M-E, TI) in Bern. Am 18. August tagten beide Staatspolitische Kommissionen zusammen in Bern.