Weil der Ständerat in der Herbstsession 2015 entgegen dem Antrag seiner SPK auf die Vorlage des Nationalrats (08.432 Pa.Iv. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen) eingetreten ist, oblag es der Kommission, ihrem Rat einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Mit 8 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung hat die Kommission nun der vom Nationalrat vorgeschlagenen Änderung von Art. 38 Abs. 3 der Bundesverfassung zugestimmt, wonach der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Somit ist neu der Bund für die Einbürgerung dieser Personenkategorie zuständig, wodurch das Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden kann. Die stark unterschiedlichen und somit Rechtsungleichheiten schaffenden kantonalen Verfahren fallen weg; die zuständigen kantonalen Behörden geben lediglich eine schriftliche Stellungnahme zuhanden der Bundesbehörden ab. 21 Kantone haben diesem Konzept in der Vernehmlassung zugestimmt.
Eine Minderheit der Kommission spricht sich dagegen aus, dass die Kantone im Einbürgerungsverfahren immer mehr Kompetenzen an den Bund abtreten. Sie spricht sich stattdessen für Vereinfachungen des Verfahrens zur ordentlichen Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration aus.
Bezüglich der neu im Bürgerrechtsgesetz definierten Anforderungen an die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration hat die Kommission gegenüber der Fassung des Nationalrates einige Verschärfungen vorgenommen.
Die Kommission tagte am 4. April 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.
Bern, 4. April 2016 Parlamentsdienste