Eine knappe Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates lehnt die Publikation des Abstimmungsverhaltens der Mitglieder des Ständerates bei allen Abstimmungen ab. Falls dieses Thema erneut aufgegriffen wird, so sollte dies aus der Mitte des Ständerates und nicht auf Anstoss des Nationalrates geschehen.

​Der Ständerat hat sich bei Einführung des elektronischen Abstimmungssystems im Jahre 2013 dafür entschieden, bei Gesamt- und Schlussabstimmungen, bei Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr sowie auf Verlangen von mindestens 10 Ratsmitgliedern Namenslisten der Abstimmungen zu veröffentlichen. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hatte sich nun mit einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Andrea Geissbühler (15.436 n Pa.Iv. Geissbühler. Namenslisten bei allen Abstimmungen im Ständerat) zu befassen, welcher die SPK des Nationalrates mit 18 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben hatte (vgl. Medienmitteilung der SPK-NR vom 15. April 2016) Gemäss der Initiative soll im Parlamentsgesetz festgehalten werden, dass beide Räte die Namenslisten ihrer Abstimmungen veröffentlichen müssen.

Soll an der Form der Publikation der Daten der Abstimmungen im Ständerat etwas geändert werden, dann hat dies nach Ansicht der Kommission in Form einer Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates zu geschehen. Es handelt sich um eine Angelegenheit des Ständerates, nicht des Nationalrates. Die Kommission hat denn auch zuerst über einen Antrag für die Einreichung einer entsprechenden Kommissionsinitiative diskutiert, diesen aber schliesslich mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt. Ein Teil der Kommissionsmehrheit lehnt die Publikation grundsätzlich ab; ein anderer Teil befürwortet sie zwar wie die Minderheit, betrachtet diesen Schritt aber als verfrüht.

Mit demselben Stimmenverhältnis sprach sich die Kommission anschliessend auch gegen die Initiative von Nationalrätin Andrea Geissbühler (V, BE) aus.

Prüfung von Initiativen zur Entschädigung von Parlamentsmitgliedern erst nach Vorliegen einer entsprechenden Studie

Die Kommission hat beschlossen, die Behandlung von zwei parlamentarischen Initiativen betreffend die Entschädigung von Parlamentsmitgliedern vorerst zu sistieren (16.413 s Pa.Iv. Eder. Keine Übernachtungsentschädigung für nicht erfolgte Übernachtungen / 13.412 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Parlamentsentsentschädigung. Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln). Die Kommission will das Ergebnis einer Studie über die Entschädigungen der parlamentarischen Tätigkeit abwarten, welche die Verwaltungsdelegation eben erst in Auftrag gegeben hat und welche im Frühjahr 2017 vorliegen soll.

Die Kommission tagte am 20. Juni 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.

 

Bern, 21. Juni 2016 Parlamentsdienste