Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beginnt als Kommission des Zweitrates die Beratung der Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative», beschliesst Eintreten und führt umfangreiche Anhörungen durch. Ein Antrag für eine Rückweisung an den Bundesrat wurde abgelehnt; ebenso ein Antrag, bereits gleichzeitig mit der Ausführungsgesetzgebung eine Änderung der Bundesverfassung zu beschliessen, welche den Widerspruch zwischen den bilateralen Verträgen mit der EU und der Bundesverfassung behebt.

​Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat die Vorberatung der vom Nationalrat in der Herbstsession 2016 beschlossenen Umsetzung der «Masseneinwanderungsinitiative» (16.027 n Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) begonnen.

Die Kommission hat folgende Organisationen und Personen angehört: Konferenz der Kantonsregierungen (KdK; Jean-Michel Cina, Präsident KdK, Staatsrat VS; Urban Camenzind, Vizepräsident der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK, Regierungsrat UR; Prof. Michael Ambühl, ordentlicher Professor für Verhandlungsführung und Konfliktmanagement an der ETH Zürich), den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB; Vania Alleva, Vizepräsidentin) und den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV; Valentin Vogt, Präsident); die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich (Regierungsrätin Carmen Walker Späh; Bruno Sauter, Chef Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich), den Staatsrat des Kantons Tessin (Paolo Beltraminelli, Präsident; Christian Vitta, Chef des Volkswirtschafts- und Finanzdepartements) sowie folgende Professoren: Bernhard Ehrenzeller (Professor für Öffentliches Recht, Universität St. Gallen), Andreas Glaser (Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, Universität Zürich) und Christa Tobler (Professorin für Europarecht, Europa-Institut der Universität Basel). Die Regierung des Kantons Genf war auch eingeladen, konnte aber aus Termingründen nicht teilnehmen.

Eintreten auf die Vorlage blieb unbestritten: Die Bundesverfassung verpflichtet das Parlament zur Ausarbeitung einer Ausführungsgesetzgebung zum Art.121a BV; offen bleibt der Weg, der dabei beschritten werden soll. Diesen Weg wird die Kommission an ihren weiteren Sitzungen vom 31. Oktober/1. November sowie vom 7./8. November 2016 festlegen.

Mit 8 zu 2 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zu unterbreiten, welche Höchstzahlen, Kontingente und einen «harten» Inländervorrang bei Erreichen eines Schwellenwertes der Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen vorsieht.

Die Kommission hat sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt, ob und allenfalls wie die Bundesverfassung geändert werden soll, damit der unlösbare Widerspruch zwischen den bilateralen Verträgen mit der EU einerseits und der Bundesverfassung (Art. 121a) andererseits behoben werden kann. Ein Antrag, welcher das Verfahren einleiten wollte, damit das Parlament diese Änderung der Bundesverfassung bereits in der Wintersession 2016 zusammen mit der Ausführungsgesetzgebung zur «Masseneinwanderungsinitiative» beschliessen kann, wurde mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt.