Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates gibt zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin Folge, welche die systematische Beschaffung von Strafregisterauszügen von EU-Bürgerinnen und –Bürgern ermöglichen wollen, wenn diese eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen.

Der Grosse Rat des Kantons Tessin fordert die Bundesversammlung mit zwei Standesinitiativen auf, «dafür zu sorgen, dass wieder systematisch und von Amtes wegen sowie ohne nähere Begründung beim Herkunftsland oder bei Drittstaaten Informationen über allfällige Vorstrafen eingeholt werden dürfen, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen.» (15.320/15.321/ Kt.Iv. TI. Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und –Bürger).

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates gibt diesen Initiativen mit Stichentscheid ihres Präsidenten beim Stimmenverhältnis von 5 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung Folge. Die Initiativen müssen umgesetzt werden, wenn auch die Schwesterkommission des Nationalrates ihnen Folge gibt.

Mehrere schwere Straftaten im Kanton Tessin haben gezeigt, dass die Vergabe von Aufenthaltsbewilligungen ohne Überprüfung des Strafregisters des Antragsstellers die öffentliche Sicherheit gefährdet. Die Kommission ist sich zwar bewusst, dass die systematische Einholung von Strafregisterauszügen im Lichte des Freizügigkeitsabkommens mit der EU problematisch sein könnte. Sie ist aber der Auffassung, dass geprüft werden soll, ob mit der EU durch Verhandlungen eine Einigung in dieser Frage erzielt werden kann oder ob ein autonomes Vorgehen der Schweiz bzw. einzelner Kantone in diesem im Rahmen des gesamten FZA eher untergeordneten Punkt möglich ist. Die Minderheit der Kommission lehnt die Initiativen hingegen ab, weil sie eine klare Verletzung des FZA zur Folge haben, welche die Beziehungen mit Italien und mit der EU verletzen würden – unnötigerweise, weil die systematische Einholung von Strafregisterauszügen zwar einen grossen Aufwand, aber nicht den erwünschten Erfolg mit sich bringen würden.

In der Differenzbereinigung zur Vorlage 13.030 (Ausländergesetz. Änderung. Integration) stimmt die Kommission weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates in der Herbstsession 2016 zu. Umstritten war in der Kommission insbesondere die durch den Nationalrat vorgenommene Änderung, wonach die Niederlassungsbewilligung neu widerrufen werden kann, wenn die Ausländerin oder der Ausländer die Integrationskriterien des Gesetzes nicht erfüllt. Ein Antrag, diese Bestimmung zu streichen, wurde mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Abgelehnt hat die Kommission hingegen mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung das vom Nationalrat beschlossene Arbeitsverbot für vorläufig Aufgenommene, für welche der Vollzug der Wegweisung ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.

Über die Resultate der Vorberatung von 16.027 (Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen) wurde am 7. November 2016 im Rahmen einer Medienkonferenz berichtet.

Die Kommission tagte am 7. und 8. November 2016 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.