Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat Kenntnis genommen von der Studie über die Bezüge und den Arbeitsaufwand der Mitglieder der Bundesversammlung, welche kürzlich den Medien präsentiert wurde. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Studie keinen Anlass zur grundsätzlichen Überprüfung der Einkommen der Mitglieder der Bundesversammlung gibt.

​Die Studie über die Bezüge und den Arbeitsaufwand der Mitglieder der Bundesversammlung, welche von der Verwaltungsdelegation der Eidgenössischen Räte in Auftrag gegeben worden war, zeigt, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ausreichend, aber nicht übermässig entlöhnt werden. Die Staatspolitische Kommission spricht sich deshalb mit 8 zu 5 Stimmen gegen eine grundsätzliche Überprüfung der Einkommen und Spesen der Parlamentsmitglieder aus. Die Kommission ist der Ansicht, dass es schwierig ist, ein System zu finden, welches den sehr unterschiedlichen Situationen der einzelnen Parlamentsmitglieder gerecht wird.

Hingegen sieht die Kommission Handlungsbedarf bei der Auszahlung von Übernachtungsentschädigungen. Diese sollten nur bei tatsächlich in Bern erfolgten Übernachtungen ausbezahlt werden. Die Kommission spricht sich deshalb mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen für eine parlamentarische Initiative von Ständerat Joachim Eder aus (16.413 s Pa.Iv. Eder. Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen). Nun hat noch die Nationalratskommission darüber zu befinden.

Die Kommission erachtet es hingegen als gerechtfertigt, in begründeten Einzelfällen abgewählten Mitgliedern der Bundesversammlung eine Überbrückungshilfe zu gewähren, bis sie beruflich Fuss gefasst haben. Sie spricht sich deshalb mit 7 zu 6 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus, welcher die Kommission des Nationalrates zugestimmt hatte (16.460 n Pa.Iv. Rickli Natalie. Abschaffung Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder). Diese bescheidene Überbrückungshilfe verursacht keinerlei Mehrkosten, da sie nicht etwa zusätzlich, sondern anstelle von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ausbezahlt wird.

Die Kommission spricht sich mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auch dagegen aus, dass den Ratsmitgliedern ein Kredit für die Anstellung von persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird (15.445 n Pa.Iv. Aebischer Matthias. Persönliche Mitarbeitende für Parlamentsmitglieder). Mit dem heute ausbezahlten Pauschalbetrag für «Personal- und Sachausgaben» kann jedes Ratsmitglied die für seine Bedürfnisse richtige Lösung finden. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative würde zu hohe Mehrkosten verursachen. Die Nationalratskommission hatte dieser Initiative knapp Folge gegeben (siehe Medienmitteilung der SPK des Nationalrates vom 15. April 2016).

Eine vom Nationalrat gutgeheissene parlamentarische Initiative (13.412 n Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Parlamentsentschädigung. Alle Bürgerinnen steuerlich gleich behandeln) möchte die heute steuerfreie Spesenpauschale für Personal- und Sachausgaben künftig besteuern; die Ratsmitglieder könnten nachgewiesene Ausgaben als Gewinnungskosten von den Steuern abziehen. Die Ständeratskommission hält mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen an ihrem früheren Entscheid gegen diese Initiative fest; der Ständerat wird definitiv entscheiden. Auch in der Wirtschaft ist diese Art von steuerfreien Spesenpauschalen verbreitet. Die Steuerpflicht und die damit verbundene Geltendmachung von Gewinnungskosten würden zu einem beträchtlichen bürokratischen Mehraufwand sowohl der Ratsmitglieder als auch der Steuerverwaltungen führen. Selbstständig erwerbende Ratsmitglieder würden gegenüber in einem Anstellungsverhältnis stehenden Ratsmitgliedern bevorzugt.

Veröffentlichung von Namenslisten bei allen Abstimmungen auch im Ständerat

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates will auch im Ständerat die Namenslisten von allen Abstimmungen veröffentlichen. Die Erfahrungen mit dem vor vier Jahren eingeführten elektronischen Abstimmungssystem haben gezeigt, dass die spezifische Diskussions- und Entscheidungskultur im Ständerat dadurch nicht beeinträchtigt worden ist. Bisher werden nur die Namenslisten von bestimmten, nach formalen Kriterien ausgewählten Abstimmungen veröffentlicht. Diese Einschränkung ist wenig sinnvoll, weil das Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder des Ständerates durch die Wiedergabe der Ratsdebatten mit Videos im Internet, welche auch die Resultate auf den Abstimmungstafeln zeigen, jederzeit leicht nachvollziehbar ist. Die Kommission unterbreitet dem Rat mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung den Entwurf für eine entsprechende Änderung des Geschäftsreglements (17.432 s Pa.Iv. SPK-SR. Namenslisten bei allen Abstimmungen im Ständerat). Das Büro des Ständerates hat sich in einem MItbericht gegen die vorgeschlagene Änderung ausgesprochen. Der Ständerat wird in der Herbstsession entscheiden.

Mitwirkung des Parlamentes bei der Bestimmung der verfolgungssicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten von Asylsuchenden

Die Kommission hat sich mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen für die Ausarbeitung einer Änderung des Asylgesetzes entschieden, welche eine periodische Konsultation der zuständigen Kommissionen zur Liste der verfolgungssicheren Heimat- oder Herkunftsstaaten von Asylsuchenden vorsieht. Diese heute durch den Bundesrat allein beschlossene Liste ist von grosser Bedeutung für die Attraktivität der Schweiz als Zielland der Asylsuchenden. Bevor eine Vorlage ausgearbeitet werden kann, muss auch die Schwesterkommission des Nationalrates zustimmen.

Die Kommission tagte am 19./20. Juni 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Peter Föhn (V, SZ), in Bern.