Wie vor Wochenfrist ihre Schwesterkommission des Nationalrates will auch die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates nicht in der Bundesverfassung verankern, dass die Geschlechter angemessen in den Bundesbehörden vertreten sein müssen.

​Die Kommission sprach sich mit 9 zu 4 Stimmen gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche die Bundesversammlung darauf verpflichten wollte, bei den von ihr vorgenommenen Wahlen auf eine angemessene Vertretung der Geschlechter zu achten (17.484 s Pa.Iv. Comte. Für eine angemessene Vertretung der Geschlechter in den Bundesbehörden). Wie die Nationalratskommission, welche sich vergangene Woche gegen eine ähnliche parlamentarische Initiative von Nationalrätin Maya Graf (17.411) ausgesprochen hatte, ist die Ständeratskommission der Ansicht, dass das Kriterium Geschlecht im Gegensatz zu den für den Zusammenhalt des Bundesstaates zentralen staatspolitischen Kriterien der Landesgegenden und Sprachregionen nicht Verfassungsrang hat. Die Handlungsfreiheit der Bundesversammlung bei Wahlen soll nicht noch durch weitere Kriterien eingeschränkt werden.

Obergrenze für Löhne der Kader in bundesnahen Betrieben

Indem der Nationalrat in der Herbstsession der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (16.438 n Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen) zugestimmt und in der Wintersession zudem noch eine entsprechende Motion angenommen hat (16.3377 n Mo. Nationalrat (Pardini). 500 000 Franken Lohn sind genug), hat er deutlich gemacht, dass er im Gesetz eine Obergrenze für die Höhe der Löhne der Kader in bundesnahen Betrieben festhalten will. Die SPK des Ständerates hat nun ebenfalls mit 9 zu 3 Stimmen und 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative zugestimmt. Die Kommission legt Wert darauf, dass die Referenzgrösse für die Obergrenze der Löhne nicht dem Netto-, sondern dem Bruttogehalt eines Mitgliedes des Bundesrates, inkl. Ruhegehalt, entspricht. In diesem Rahmen bewegt sich der Bundesrat bereits heute mit seinen Vorgaben an die Betriebe, wonach keine Löhne über einer Million Franken ausbezahlt werden sollen. Jetzt obliegt der SPK des Nationalrates die Ausarbeitung einer Vorlage zur gesetzlichen Verankerung dieser Vorgaben. Dabei erwartet die SPK des Ständerates eine Mitberücksichtigung der Formulierung gemäss ihrer Kommissionsinitiative (17.443 Pa.Iv. Angemessene Bezüge bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen und Anstalten). Dies aufgrund der Tatsache, dass inhaltliche Kriterien sich besser eignen zur verstärkten Steuerung der Lohnpolitik dieser Betriebe als Referenzlöhne oder fixe Betragsdeckel. Die Kommission lehnt demnach mit 10 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen die Motion ab, welche starre und zu tiefe Angaben für die Höchstlöhne macht.

Status der vorläufigen Aufnahme nicht abschaffen, sondern punktuell anpassen

Auch nachdem die Kommission am 17. November 2017 die betroffenen kantonalen Konferenzen, den Städte- sowie den Gemeindeverband angehört hat, ist sie nach wie vor nicht davon überzeugt, dass der Status der vorläufigen Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern abgeschafft werden soll. Sie hält deshalb an ihrem Beschluss vom 28. August 2017 fest und beantragt dem Rat die Ablehnung einer Motion des Nationalrates, welche dies fordert (17.3270 n Mo. Nationalrat (SPK-NR). Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme). Die Kommission anerkennt jedoch einen Teil des Handlungsbedarfs, indem auch sie sich dafür ausspricht, bestehende Hürden für die Integration dieser Personen in den Arbeitsmarkt zu beseitigen. Dies soll jedoch über punktuelle Anpassungen der heute geltenden Regelungen für vorläufig aufgenommene Personen geschehen. Die Kommission hat deshalb mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Einreichung einer entsprechenden Kommissionsmotion beschlossen (18.3002 s Mo. SPK-SR. Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme).

Doch mehr Transparenz im Parlament

Am 18. August 2017 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Vorlage mit verschiedenen Änderungen des Parlamentsrechts unterbreitet (16.457 n Pa.Iv. SPK-NR. Verschiedene Änderungen des Parlamentsrechts, vgl. Medienmitteilung vom 24. August 2017). Darin schlug sie verschiedene Änderungen vor, welche vermehrte Transparenz in den Parlamentsbetrieb bringen sollen. Der Nationalrat hat jedoch am 12. Dezember 2017 mehrere dieser Vorschläge aus der Vorlage gestrichen. Die SPK des Ständerates beantragt ihrem Rat, verschiedene Vorschläge aus ihrer Schwesterkommission wiederaufzunehmen. So sprach sich die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen dafür aus, dass die Ratsmitglieder im öffentlichen Register der Interessenbindungen neu auch ihre Arbeitgeber angeben müssen. Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen fand auch ein Antrag eine Mehrheit, wonach die Ratsmitglieder angeben müssen, ob sie die im Interessenregister aufgeführten Tätigkeiten gegen Bezahlung oder ehrenamtlich ausüben. Wie auch schon von der Nationalratskommission vorgeschlagen, spricht sich die SPK des Ständerates mit 7 zu 2 Stimmen und 3 Enthaltungen dafür aus, dass wichtige Kommissionsunterlagen vermehrt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Umsetzung von 15.444 Pa.Iv. Minder. Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen).

Nachdem der Nationalrat am Freitag als Sitzungstag festgehalten hat, verzichtet auch die SPK des Ständerates darauf, die Schlussabstimmungen auf den Donnerstag zu verbschieben. Die entsprechende parlamentarische Initiative von Ständerat Minder wurde mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt (17.444 Pa.Iv. Effizientere Terminierung der Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte). Im Weiteren sprach sich die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen und 3 Enthaltungen dagegen aus, dass bei der Ausarbeitung von Botschaften immer geprüft werden muss, ob die geplante Gesetzesänderung zu befristen sind. Mit 9 zu 1 Stimmen und 3 Enthaltungen spricht sich die Kommission jedoch dafür aus, dass immer zu prüfen ist, welche Folgen ein Erlassentwurf für die Auslandschweizerinnen und –schweizer hat.

Gegen die Selbstbestimmungsinitiative

Die Selbstbestimmungsinitiative (17.046 s Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative). Volksinitiative) wurde im Ständerat der Kommission für Rechtsfragen (RK) zur Vorprüfung zugewiesen. Da sich mit dieser Initiative wichtige staatspolitische Fragen stellen, hat sich auch die SPK damit befasst. Sie beantragt der RK ohne Gegenantrag, dem Bundesrat zu folgen und die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Ein Vorschlag, die RK solle eine mögliche Formulierung für einen Gegenentwurf prüfen, wurde mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission tagte am 18./19. Januar 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer (S/AG) in Bern.