Im Gegensatz zum Nationalrat erachtet die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates eine Regel, wonach beim Erlass eines neuen Gesetzes gleichzeitig ein bisheriges aufgehoben werden soll, als zu mechanisch und in der Praxis als kaum praktikabel.

​Die Kommission spricht sich mit 6 zu 5 Stimmen gegen den Entscheid des Nationalrates aus, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wonach der Bundesrat bei Vorlagen für Gesetze, die mit Pflichten und Lasten für Private und Unternehmen verbunden sind, dem Parlament Vorschläge zur Aufhebung bestehender Gesetze mit gleichwertiger Belastung machen muss (16.435 n Pa.Iv. Vogt. Überregulierung stoppen! Für jedes neue Gesetz muss ein bestehendes aufgehoben werden («one in, one out»)). Es wäre im Einzelfall schwierig zu bestimmen, welche Gesetzesbestimmungen als «gleichwertig» zu bezeichnen und aufzuheben wären. Der Gesetzgebungsprozess würde durch eine solch undifferenzierte Regel verkompliziert. Eine neue unbestrittene Gesetzgebung könnte blockiert werden, weil die zur Kompensation vorgeschlagene Aufhebung eines anderen Gesetzes umstritten ist.

Die Minderheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass der wuchernden Regulierung nur durch strikte Verfahrensregeln Einhalt geboten werden kann.

Keine automatische Übernachtungsentschädigung mehr

Nachdem die Kommissionen beider Räte der parlamentarischen Initiative von Ständerat Joachim Eder (16.413 s Pa.Iv. Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen) Folge gegeben hatten, hat die SPK des Ständerates einen ersten Grundsatzentscheid zu deren Ausarbeitung gefällt: Die Übernachtungspauschale soll nur noch auf Antrag entrichtet werden, wobei jedoch der administrative Aufwand gering gehalten werden soll. Deshalb lehnt die Kommission mit 7 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen eine Belegpflicht ab. Die Kommission will diese Initiative zügig umsetzen, ohne eine allfällige Vorlage des Büros des Nationalrates für eine pauschale Entschädigung der Ratsmitglieder abzuwarten (18.403 n Pa.Iv. Büro-NR. Pauschalregelung für die Bezüge der Ratsmitglieder). Damit wird das Risiko vermieden, dass ein kleinerer, aber sinnvoller Reformvorschlag nicht umgesetzt wird in Erwartung eines grösseren Projektes, dessen Ausgang ungewiss ist.

Als aufwändiger erachtet die Kommission die Umsetzung einer Neuerung bei der Mahlzeitenentschädigung. Daher hat die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung entgegen ihrer Schwesterkommission einer parlamentarischen Initiative, welche die Mahlzeitenentschädigung in die Neuerung miteinbeziehen will, nicht zugestimmt (17.435 n Pa.Iv. Geissbühler. Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen).

Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder soll überprüft werden

Die Kommission stimmte mit 6 zu 4 Stimmen dem Beschluss des Nationalrates zu, dass seine Staatspolitische Kommission eine Gesetzesänderung ausarbeiten soll, mit welcher die Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder revidiert werden soll (16.460 n Pa.Iv. Rickli Natalie. Abschaffung der Überbrückungshilfe für Ratsmitglieder). Die Notwendigkeit für diese Überbrückungshilfe wird hinterfragt, da nicht wieder gewählte Ratsmitglieder Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen können. Ein Teil der zustimmenden Mehrheit behält sich allerdings vor, im Rahmen der späteren Beratung der Gesetzesänderung nicht die von der Initiative verlangte Abschaffung der Überbrückungshilfe zu befürworten, sondern lediglich die Voraussetzungen für die Ausrichtung dieser Hilfe zu verschärfen. In einer ersten Beratung vor Jahresfrist hatte die Kommission des Ständerates ihre Zustimmung zur Ausarbeitung einer Gesetzesänderung verweigert.

Revision des Ausländergesetzes: Beginn der Beratungen

Im Weiteren hat die Kommissionen mit den Beratungen zu einer Revision des Ausländergesetzes begonnen (18.026 s Ausländergesetz. Verfahrensregelungen und Informationssysteme). Sie wird die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung vom 14. Mai 2018 fortsetzen und voraussichtlich beenden.

Die Kommission tagte am 19./20. April 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.