Die Staatspolitische Kommission des Ständerates ist der Ansicht, dass eine generelle Bewilligungspflicht für Reden von Ausländerinnen und Ausländern an politischen Veranstaltungen in der Schweiz weder verhältnismässig, noch zielführend ist. Vielmehr sollen Auftritte verboten werden können, wenn dadurch die Sicherheit der Schweiz gefährdet ist.

​1998 hat der Bundesrat den Rednerbeschluss aufgehoben, gemäss welchem eine Bewilligung eingeholt werden musste für Reden von Ausländerinnen und Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung. Die Kommission empfiehlt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eine vom Nationalrat am 19. September 2018 angenommene Motion zur Ablehnung, die diesen Rednerbeschluss wiedereinführen möchte (16.3864 n Mo. Nationalrat (Fässler). Bewilligungspflicht für ausländische Redner an politischen Veranstaltungen). Die Behörden verfügen über ausreichende gesetzliche Grundlagen im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Nachrichtendienstgesetz, um Personen Auftritte in der Schweiz zu verweigern, sofern dadurch die innere oder die äussere Sicherheit des Landes gefährdet ist. Ein generelles Redeverbot für Ausländerinnen und Ausländer würde eine zu grosse Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit bedeuten.

Die Minderheit, welche die Motion unterstützt, sieht darin die Möglichkeit, objektive Kriterien festzulegen, wann ein Auftrittsverbot ausgesprochen wird und wann nicht.

Keine zwingende Ausschaffung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer

Das in der Bundesverfassung vorgesehene Rückschiebungsverbot ist zwingend zu beachten: Somit können selbst Terroristinnen und Terroristen nicht in Staaten ausgewiesen werden, in welchen ihnen Folter oder die Todesstrafe drohen. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich die Schweiz auch in diesen Fällen nicht zum Folterknecht machen lassen darf. Sie lehnt eine Motion, welcher der Nationalrat am 19. September 2018 zugestimmt hat, mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab (16.3982 n Mo. Nationalrat (Regazzi). Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht). Die Kommission hat zudem von den laufenden Gesetzgebungsvorhaben des Bundesrates Kenntnis genommen, wonach neue präventiv-polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung vorgesehen werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen auch Massnahmen gegen Personen geprüft werden, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt worden sind und nach der Verbüssung ihrer Haftstrafe nach wie vor ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstellen, aber aufgrund des Rückschiebungsverbotes nicht ausgeschafft werden können.

Die Minderheit, welche die Motion unterstützt, erachtet die so strenge Auslegung des Rückweisungsverbots als unbefriedigend, wonach nicht mal Terroristinnen und Terroristen ausgewiesen werden können.

Erleichterter Arbeitsmarktzugang für in der Schweiz ausgebildete Fachkräfte

Die Kommission empfiehlt dem Ständerat mit 7 Stimmen zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen eine vom Nationalrat am 20. September 2018 angenommene Motion zur Annahme, die den Arbeitsmarktzugang für in der Schweiz ausgebildete ausländische Fachkräfte erleichtern möchte (17.3067 n Mo. Nationalrat (Dobler). Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können). Die Motion will, dass ausländische Absolventinnen und Absolventen universitärer Hochschulen in der Schweiz einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben können, wenn sie in einem Bereich mit ausgewiesenem Fachkräftemangel abgeschlossen haben. Die SPK des Ständerates hält es für sinnvoll, wenn diese Absolventinnen und Absolventen ihr in der Schweiz erworbenes Know-how auch hier anwenden.

Ehemalige Mitglieder des Bundesrates: Keine Karenzfrist für die Annahme bezahlter Mandate

Die Kommission will es dem Verantwortungsbewusstsein der ehemaligen Mitglieder des Bundesrates überlassen, wann sie nach Ausscheiden aus dem Amt welche Mandate übernehmen wollen oder nicht. Der Ständerat hat sich bereits vor fünf Jahren deutlich gegen eine Vorlage aus dem Nationalrat ausgesprochen, die das ändern wollte. Die Kommission spricht sich auch jetzt mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen eine parlamentarische Initiative der SPK des Nationalrates aus, welche einen neuen Regelungsversuch starten wollte (18.463 n Pa.Iv. SPK-NR. Ehemalige Mitglieder des Bundesrates. Karenzfrist).

Verfahren bei Motionen: Erstrat soll an seinem Text festhalten können

Die Kommission erachtet es als unbefriedigend, wenn der Erstrat eine vom Zweitrat abgeänderte Motion nur entweder in der abgeänderten Form annehmen oder sie ganz ablehnen kann. Sie spricht sich deshalb einstimmig für eine parlamentarische Initiative von Ständerat Beat Rieder (VS) aus (18.458 s Pa.Iv. Rieder. Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen). Der Erstrat sollte die Möglichkeit haben, an seiner Motion festzuhalten, wenn ihn der vom Zweitrat vorgeschlagene Text nicht überzeugt. Das heutige Verfahren schränkt nach Ansicht der Kommission den Handlungsspielraum des Erstrates zu sehr ein.

Die Kommission tagte am 12. Februar 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG) in Bern.