Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates lehnt die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot ab. Hingegen hat sie sich für einen indirekten Gegenentwurf ausgesprochen, mit welchem die heutige Rechtslage geklärt werden soll.

​Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ihrem Rat, Volk und Ständen die Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot zur Ablehnung zu empfehlen. Den indirekten Gegenentwurf nahm sie in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. (19.023 s Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag).

Probleme, die Gesichtsverhüllungen mit sich bringen können, sollen auf Gesetzesstufe gezielt angegangen werden. Personen müssen im Umgang mit Schweizer Behörden ihr Gesicht zeigen, wenn diese Behörde gestützt auf Bundesrecht eine Person identifizieren muss. Bei einem Verstoss sollen Leistungen dieser Behörde verweigert und Bussen ausgesprochen werden. Weder die Grundrechte, noch die kantonalen Kompetenzen sollen unnötig eingeschränkt werden. Die Kommission möchte es den Kantonen überlassen, ihren Gegebenheiten entsprechend zu legiferieren.

Die Volksinitiative wird in der Herbstsession im Ständerat als Erstrat beraten.

Keine bezahlten Mandate, die in Zusammenhang mit der Arbeit in den parlamentarischen Kommissionen stehen

Mitglieder einer parlamentarischen Kommission sollen keine bezahlten Mandate von Unternehmen oder Organisationen neu annehmen dürfen, wenn diese von rechtlichen Regelungen betroffen sein könnten, für deren Erarbeitung die Kommission zuständig ist. Dies verlangt eine von Ständerat Beat Rieder (VS) eingereichte parlamentarische Initiative (19.414 s Pa.Iv. Rieder. Verbot der Annahme von bezahlten Mandaten im Zusammenhang mit der Einsitznahme in parlamentarischen Kommissionen). Die Kommission hat dieser Initiative mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Damit soll verhindert werden, dass die parlamentarische Kommissionsarbeit allzu einseitig von bestimmten Interessen dominiert wird.

Stimmt auch die SPK des Nationalrates zu, kann eine entsprechende Änderung des Parlamentsgesetzes ausgearbeitet werden.

Kein Verordnungsveto

Mit 5 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, auf eine Vorlage des Nationalrates für die Einführung eines Verordnungsvetos auf Bundesebene nicht einzutreten (14.422 n Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos). Die Kommission erachtet die Vorlage als zu kompliziert. Es würden lange Verfahren vorgesehen, welche viel administrativen Aufwand, aber kaum Mehrwert produzieren. Hingegen will die Kommission an einer nächsten Sitzung prüfen, ob sie ein parlamentarisches Instrument schaffen will, mit welchem der Bundesrat aufgefordert werden kann, bestehende Verordnungen innert kurzer Frist zu ändern.

Die Kommission tagte am 20. August 2019 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin und am Nachmittag unter dem Vorsitz ihres Vizepräsidenten in Bern.