Mütter sollen auch während ihres Mutterschaftsurlaubs an Parlamentssitzungen teilnehmen können, ohne dass sie ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung verlieren. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates stimmt drei entsprechenden Standesinitiativen aus den Kantonen Zug, Baselland und Luzern zu.

Die Standesinitiativen der Kantone Zug, Baselland und Luzern (19.311, 20.313 und 20.323) verlangen eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes und der dazu gehörigen Verordnung. Die Kommission stimmt den Initiativen mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung zu. Gemäss geltendem Recht endet bei Mutterschaft der Anspruch auf Entschädigung am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Als Erwerbstätigkeit gilt auch ein Parlamentsmandat. Dies hat zur Folge, dass eine Parlamentarierin die Mutterschaftsentschädigung auch für ihre hauptberufliche Tätigkeit verliert, wenn sie während des Mutterschafsurlaubs – auch nur vereinzelt – an Sitzungen des Parlamentes teilnimmt. Gemäss Ansicht der Kommission sollten sozialrechtliche Bestimmungen gewählte Volksvertreterinnen nicht daran hindern, ihr Mandat als Vertreterinnen des Volkes auszuüben. Die heutige Situation ist nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler.

Keine virtuelle Teilnahme an Abstimmungen in der Bundesversammlung

Mit 7 zu 6 Stimmen spricht sich die SPK des Ständerates knapp dagegen aus, dass von Covid-19 betroffene Mitglieder der Bundesversammlung die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme von zu Hause abzugeben. Sie lehnt eine entsprechende parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission (20.475) ab, so dass diese die rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Abstimmungsteilnahme nicht erarbeiten kann. Die Kommissionsmehrheit hatte grundsätzliche staatspolitische Bedenken. Zum parlamentarischen Prozess gehört nicht nur das Abstimmen, sondern auch die vorangehende Debatte und der Austausch zwischen den Ratsmitgliedern, was eine physische Präsenz erfordert.

Änderung des Differenzbereinigungsverfahrens bei Motionen

Die SPK-S hat im Rahmen der Umsetzung der von Ständerat Rieder eingereichten parlamentarischen Initiative 18.458 s («Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen») mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Entwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes angenommen, wonach dem Erstrat die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in der Differenzbereinigung an seinem Beschluss festzuhalten, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Bisher gilt die Regelung, dass der Erstrat – nachdem er eine Motion angenommen hat und diese dann durch den Zweitrat abgeändert wurde – in der zweiten Lesung nur die abgeänderte Fassung annehmen oder die Motion als Ganzes definitiv ablehnen kann; an der ursprünglichen Fassung der Motion festhalten kann er hingegen nicht. In den Augen der Kommission muss dem Erstrat diese zusätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, damit er sich nicht nur zwischen «alles oder nichts» entscheiden muss. Dies wird in bestimmten Fällen zwar zu einer zusätzlichen Etappe bei der Differenzbereinigung führen, doch wird dadurch die Beratung der Motionen nicht übermässig verlängert.

Die Kommission hat auf eine externe Vernehmlassung zum Entwurf verzichtet, da dieser ein parlamentsinternes Verfahren betrifft und keine Auswirkungen auf Dritte hat. Der Entwurf geht noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor er voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 vom Ständerat beraten wird.

Die definitive Vorlage der Kommission wird veröffentlicht.

Annahme des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das EDA unbestritten

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, den Entwurf des Bundesgesetzes über die Bearbeitung von Personendaten durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA; 20.005) anzunehmen. Mit dieser Gesamtrevision, die vom Nationalrat bereits in der Herbstsession angenommen wurde, soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass das EDA Personendaten von Schweizerinnen und Schweizern bearbeiten kann, die im Ausland wohnhaft sind oder sich dort aufhalten. Nur so kann das Departement seine Aufgaben – wie die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Ausland – erfüllen.

Die Kommission hält an ihrer Vorlage fest: Familiennachzug von Schutzbedürftigen soll angepasst werden

Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession beschlossen hatte, nicht auf die Vorlage 16.403 Pa. Iv. Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene einzutreten, musste die Kommission nochmals darüber befinden. Sie ist nach wie vor der Ansicht, dass der Familiennachzug von Schutzbedürftigen demjenigen von vorläufig Aufgenommenen angeglichen werden soll und hält mit 9 zu 4 Stimmen an ihrem Entscheid vom 18. Februar 2020 fest. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, da sie die Anpassung dieses Status als nicht sinnvoll erachtet.

Entschädigung der Berichterstatter der Kommissionen in den Räten

Die Kommission spricht sich mit 4 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die parlamentarische Initiative von Ständerat Thomas Minder aus (19.499 s Pa. Iv. Minder. Faire Entschädigungen für die Berichterstattung aus Kommissionen), die für die Berichterstattung der Kommissionen eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung verlangt. Die Kommission ist sich des unterschiedlichen Aufwandes für die Berichterstattung im Rat bewusst. Sie erachtet die Ausbezahlung einer fixen Pauschale jedoch als die beste Lösung, da sich der Aufwand über eine längere Zeitspanne ausgleicht. Das Festlegen von Kriterien würde erneut eine unbefriedigende Lösung herbeiführen.

Legislaturplanung entschlacken

Seit Einführung des Verfahrens zur Legislaturplanung wird Kritik daran geäussert. Mehrere Bestrebungen zur Vereinfachung dieses Verfahrens scheiterten bisher. Mit der von Ständerat Damian Müller eingereichten Initiative (20.446 s Pa. Iv. Müller Damian. Fitnesskur für das Parlament. Entschlackung der Legislaturplanung) soll erneut ein Anlauf genommen werden, um das Verfahren zu vereinfachen und so Zeit und Kosten zu sparen. Die Kommission gibt der entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 10 zu 3 Stimmen Folge.

Ungleichbehandlung zwischen Schweizer Staatsangehörigen und EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern beim Familiennachzug: kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Die Kommission hat sich mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen den Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission ausgesprochen, der parlamentarischen Initiative 19.464 von Nationalrat Angelo Barrile («Beseitigung und Verhinderung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug») Folge zu geben. Diese will beim Familiennachzug die Ungleichbehandlung zwischen Schweizerinnen und Schweizern einerseits und EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern andererseits beseitigen. Nach Meinung der Kommission hat der Gesetzgeber seinen Willen, an der bestehenden Regelung in diesem Bereich festzuhalten, bereits zum Ausdruck gebracht und es gibt keinen Grund, auf diesen Beschluss zurückzukommen.

Die Kommission tagte am 9. November 2020 unter der Leitung ihres Präsidenten, Ständerat Andrea Caroni (AR) und ihres Vizepräsidenten, Ständerat Mathias Zopfi (GL).