Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative 21.504 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zugestimmt. Diese verlangt, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und die Integration (AIG) so zu ändern, dass die Situation von Opfern häuslicher Gewalt im Hinblick auf die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verbessert wird.

Das AIG sieht derzeit vor, dass nach Auflösung der Ehe oder der Familiengemeinschaft der Anspruch der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners und der Kinder auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung insbesondere dann besteht, wenn die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner Opfer ehelicher Gewalt ist. Es obliegt jedoch dem Opfer, zu beweisen, dass diese Gewalt begangen wurde und von gewisser Dauer und Schwere war.

Die SPK-S ist wie ihre Schwesterkommission der Auffassung, dass die Schwelle für den Nachweis häuslicher Gewalt gesenkt werden muss, damit die Opfer nicht bei ihrem gewalttätigen Ehepartner bzw. bei ihrer gewalttätigen Ehepartnerin bleiben, weil sie nicht nachweisen können, dass ihnen Gewalt von ausreichender Schwere und Dauer angetan wurde, und deshalb Angst vor dem Verlust ihrer Aufenthaltsbewilligung haben.

Vorlage für die erleichterte Einbürgerung eingetragener Partnerinnen und Partner wird beerdigt

Im Jahr 2016 nahm der Nationalrat eine Vorlage zur Änderung der Verfassung und des Bürgerrechts an, die auf mehrere parlamentarische Initiativen zurückgeht (13.418,13.419, 13.420, 13.421, 13.422) und vorsieht, dass Ausländerinnen und Ausländer in einer eingetragenen Partnerschaft ebenso von einer erleichterten Einbürgerung profitieren können wie verheiratete Ausländerinnen und Ausländer. Die beiden Räte beschlossen anschliessend, die Beratung dieses Geschäfts bis zur Abstimmung über die Vorlage «Ehe für alle» (13.468) auszusetzen. Da diese in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 angenommen wurde, müssen die Räte nun darüber befinden, ob es gerechtfertigt ist, an der Vorlage «Gleichstellung eingetragener Partnerschaften und Ehe im Einbürgerungsverfahren» festzuhalten. Die SPK-S hat sich mit dieser Frage befasst und ist nach der Detailberatung der Vorlage zum Schluss gekommen, dass diese nicht mehr gerechtfertigt ist, da den eingetragenen Partnerinnen und Partnern nun die Ehe und daher der Zugang zu erleichterten Einbürgerung offensteht. Von dieser Vorlage würde somit nur eine kleine Minderheit profitieren, die ihre eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln möchte. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 3 Stimmen bzw. 8 zu 3 Stimmen, nicht auf die Entwürfe einzutreten. Die Kommissionsminderheit sieht nach wie vor gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da in ihren Augen bei der Einbürgerung immer noch eine Ungleichbehandlung zwischen Paaren in eingetragener Partnerschaft und verheirateten Paaren besteht.

Für ein Verbot der Annahme von Sponsoring durch die Verwaltung

Die Kommission hat mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten der parlamentarischen Initiative 20.488 von Ständerat Thomas Minder (SH) (s pa. Iv. «Verbot der Sponsoring-Annahme durch den Bund») Folge gegeben, wonach es der Bundesverwaltung und dem Bund untersagt sein soll, sich von Privaten – z. B. Aktivitäten, Publikationen oder Veranstaltungen wie die Weltausstellung – sponsern zu lassen. Auch wenn die Verwaltung, namentlich das EDA und das VBS, Anstrengungen unternommen haben, um zweifelhafte Situationen künftig zu vermeiden – insbesondere indem sie Sponsoring-Richtlinien erlassen haben –, ist es aus Sicht der Kommission nicht zu rechtfertigen, dass die Aktivitäten des Bundes von Privaten gesponsert werden, zumal die betroffenen Departemente diese externen finanziellen Beiträge nicht zwingend benötigen.

Gesetzestitel: Festhalten am Status quo

Abweichend von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, hat die Kommission mit 6 zu 2 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Jürg Grossen (GL, BE) keine Folge zu geben (20.462). Die Initiative verlangt eine bessere Überprüfung der Übereinstimmung von Titel und Inhalt von Gesetzen, insbesondere wenn das Parlament grosse Änderungen am Gesetzesprojekt vorgenommen hat. Die Kommission erachtet eine Gesetzesrevision nicht für zweckmässig, da es bereits im Rahmen des geltenden Rechts – und zwar bis zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens – möglich ist, darauf zu achten, dass der Titel des Gesetzes dessen Inhalt entspricht.

Kein Änderungsbedarf bei den Rechten der Ratsmitglieder für den Zugriff auf Kommissionsunterlagen

Die Kommission spricht sich mit 9 zu 2 Stimmen dagegen aus, der von Nationalrat Matthias Jauslin eingereichten parlamentarischen Initiative 20.461 («Endlich den Zugriff auf alle Kommissionsunterlagen sicherstellen!») Folge zu geben, und weicht damit vom Beschluss ihrer Schwesterkommission des Nationalrates ab. Sie erachtet es im Sinne des Schutzes des Kommissionsgeheimnisses nicht für angebracht, wenn alle Ratsmitglieder auf die Unterlagen zu kommissionsinternen Geschäften zugreifen können.

Die Kommission hat am 10. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern getagt.