Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) wurde von ihrem Rat beauftragt, die von Ständerat Daniel Jositsch (ZH) eingereichte Motion 21.3282 vorzuberaten. Diese verlangt, dass es wieder möglich sein soll, Asylgesuche bei Botschaften einzureichen, wie dies bis zur 2013 in der Volksabstimmung angenommenen Revision des Asylgesetzes der Fall war.

​Vor der Beschlussfassung über diese Motion, deren Ablehnung der Bundesrat beantragt, hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, des Schweizer Büros des UNO-Flüchtlingshochkommissariats und der Eidgenössischen Migrationskommission angehört. Nach diesen Anhörungen und angesichts der Erläuterungen der Delegation des Bundesrates ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass durch eine Wiedereinführung des Botschaftsasyls, die nicht mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordiniert ist, eine Sogwirkung entstehen könnte. Im Übrigen bietet das geltende Recht Personen, deren Leben oder körperliche Unversehrtheit unmittelbar und ernsthaft bedroht ist, genügend Möglichkeiten, in der Schweiz Schutz zu erhalten, insbesondere über das humanitäre Visum oder durch Resettlement-Programme. Die Kommission beantragt ihrem Rat deshalb mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Die Minderheit beantragt deren Annahme, da sie es für inakzeptabel hält, dass das Schweizer Asylsystem schutzsuchende Personen zwingt, sich auf die gefährliche Reise über das Mittelmeer zu begeben.

Kommission nach wie vor gegen Deckelung der Kaderlöhne in Bundesbetrieben

Die Kommission hat sich mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen erneut gegen die Vorlage des Nationalrates ausgesprochen und beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten (16.438 n Pa. Iv. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen). Gemäss dieser Vorlage sollte eine Lohnobergrenze von einer Million Franken für bestimmte Betriebe des Bundes, so z. B. für die SBB und die Post, festgelegt werden. Die SPK des Ständerates ist der Ansicht, dass dies eine zu undifferenzierte Lösung darstellt. Wenn schon, müssten unterschiedliche Lohnobergrenzen festgelegt werden, welche den unterschiedlichen Voraussetzungen der Betriebe entsprechen würden. Allerdings kann diese komplexe Aufgabe nicht dem Gesetzgeber obliegen. Auch aufgrund dynamischer Entwicklungen in den Betrieben muss der Bundesrat über einen gewissen Spielraum in der Lohnfestsetzung verfügen. Eine Minderheit der Kommission möchte jedoch auf das Unbehagen in der Bevölkerung gegen überrissene Löhne reagieren und beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Folgt der Rat dem Nichteintretensantrag seiner Kommission, ist die Vorlage definitiv erledigt.

Kostenloser Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung findet nun auch in Ständeratskommission eine Mehrheit

Nachdem der Ständerat in der vergangenen Wintersession entgegen dem Antrag seiner Kommission auf eine Vorlage des Nationalrates für eine Änderung des Öffentlichkeitsgesetzes eingetreten war, hatte die SPK des Ständerates nun die Detailberatung vorzunehmen. Gemäss dieser Vorlage sollen für den Zugang zu amtlichen Dokumenten gemäss Öffentlichkeitsgesetz grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden (16.432 n Pa. Iv. Graf-Litscher. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung). Im Gegensatz zum Nationalrat will die Kommission einstimmig keine Maximalgebühr von 2000 Franken für die Bearbeitung besonders aufwendiger Gesuche festlegen. Es kann in Ausnahmefällen Gesuche geben, die einen sehr hohen Aufwand verursachen. In solchen Fällen sollen auch höhere Beträge verrechnet werden dürfen. Schliesslich fand die so geänderte Vorlage auch in der Ständerratskommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine deutliche Mehrheit.

PUBLICA: Sicherung der finanziellen Stabilität der geschlossenen Vorsorgewerke

Ohne Änderungen an den Beschlüssen des Nationalrates vorzunehmen, beantragt auch die SPK des Ständerates ihrem Rat einstimmig Zustimmung zur Vorlage des Bundesrates (21.054), mit welcher der rechtliche Rahmen geschaffen wird für die dauerhafte Sicherung der Renten in sogenannt «geschlossenen» Vorsorgewerken. Als «geschlossen» werden Vorsorgewerke bezeichnet, bei welchen keine neuen Rentnerinnen und Rentner hinzukommen, wie dies bei den verselbstständigten Betrieben des Bundes der Fall ist. Aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus und der ungenügenden Ertragsaussichten sind diese geschlossenen Vorsorgewerke nicht ausreichend finanziert. Der Bundesrat soll deshalb die Möglichkeit erhalten, im Falle einer Unterdeckung einzugreifen.

Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems

In seiner Botschaft vom 21. April 2021 (21.031) beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit über 54,3 Millionen Franken für die Erneuerung des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS). Der Nationalrat hatte diesen Kredit in der Wintersession 2021 mit einer geringfügigen Kürzung des Betrags genehmigt. Die Kommission hat der vom Nationalrat beschlossenen Kreditsumme – für die sich auch die Finanzkommission des Ständerates ausspricht – mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Keine Lockerung im Bereich der Berufsbildung von Asylsuchenden mit negativem Asylentscheid

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 5 Stimmen, die von Nationalrat Jürg Grossen (GL, BE) eingereichte und vom Nationalrat angenommene Motion 19.4282 abzulehnen. Diese Motion, deren Ablehnung der Bundesrat beantragt, beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass eine Person, die gut integriert ist, ihre Lehre auch bei einem negativen Asylentscheid beenden kann. Die Kommission ist der Auffassung, dass sich mit der Beschleunigung der Asylverfahren das Problem des Lehrabbruchs nur in wenigen Fällen stellt und diese mit den bestehenden Instrumenten gelöst werden können. Die Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt abgelehnt, die andere angenommen

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Standesinitiative 21.314 des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben. Diese Initiative fordert die Bundesbehörden auf, sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus keine Grenzen mehr geschlossen werden. Die Kommission teilt das Initiativanliegen zwar grundsätzlich, will aber einer bereits vom Ständerat angenommenen Motion (21.3698) mit derselben Stossrichtung Vorrang geben.
Mit 3 zu 3 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission hingegen einer anderen Initiative des Kantons Basel-Stadt (21.310) Folge gegeben. Diese Initiative verlangt, die Aufnahme der Flüchtlinge von den griechischen Inseln und aus anderen Krisengebieten in der Schweiz zu verbessern, insbesondere indem die Kapazitäten der Bundes- und der kantonalen Asylzentren vollständig ausgelastet werden. In den Augen der Kommission sollte dem Standpunkt der Städte in diesem Bereich stärker Rechnung getragen werden, da diese oft bereit sind, mehr Flüchtlinge aufzunehmen.

Die Kommission tagte am 1. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern.