Die Staatspolitische Kommission des Ständerates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Erwerbsersatzgesetzes betreffend die Mutterschaftsentschädigung von Parlamentarierinnen.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung des Erwerbsersatzgesetzes soll die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern. Gemäss geltendem Recht endet bei Mutterschaft der Anspruch auf Entschädigung am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Als Erwerbstätigkeit gilt auch ein Parlamentsmandat. Dies hat zur Folge, dass eine Parlamentarierin die Mutterschaftsentschädigung auch für ihre hauptberufliche Tätigkeit verliert, wenn sie während des Mutterschafsurlaubs – auch nur vereinzelt – an Sitzungen des Parlamentes teilnimmt.

Aus Sicht der Kommission soll eine vom Volk gewählte Parlamentarierin nicht aufgrund Mutterschaft daran gehindert werden, ihr politisches Mandat erfüllen zu können. Die Kommission schlägt deshalb vor, dass eine Parlamentarierin ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung für ihre berufliche Tätigkeit nicht verliert, wenn sie während des Mutterschaftsurlaubes an einer Ratssitzung des Parlamentes auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene teilnimmt. Eine Minderheit möchte diese Ausnahmeregelung für Rats- und Kommissionssitzungen einführen, an denen keine Stellvertretung vorgesehen ist.

Mit dieser Vorlage werden die Standesinitiativen der Kantone Zug, Baselland, Luzern und Basel-Stadt (19.311 / 20.313 / 20.323 / 21.311) umgesetzt. Die Kommission hat die Vorlage einstimmig gutgeheissen und am 22. August 2022 zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Die Vernehmlassung dauert bis am 25. November 2022.

Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgenden Links abgerufen werden:

https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-19-311

https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#Parl