Der künftige nationale Adressdienst (NAD) ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Gegenwärtig sind solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, weshalb Interesse an einem zentralen Register besteht, in dem all diese Informationen gebündelt sind.
An einer früheren Sitzung hörte die Kommission interessierte Kreise an, namentlich den Schweizerischen Städteverband (SSV), den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV), den Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) und den Kanton Genf. Die Anhörungsteilnehmenden anerkannten den Nutzen eines nationalen Adressdienstes, da dieser die Effizienz der Verwaltungen steigern würde. Sie kritisierten jedoch auch mehrere Aspekte des Vorhabens.
Die Kommission ist dem Bundesrat letztlich weitgehend gefolgt und hat den Gesetzesentwurf (23.039) mit nur einer Änderung angenommen: Mit 6 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie einem Antrag zugestimmt, der verlangt, dass nicht nur – wie vom Bundesrat vorgeschlagen – die Gemeinden von der Gebührenpflicht befreit werden, sondern auch die Kantone. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in einigen Kantonen wie Genf die Adressen zentral vom Kanton verwaltet werden.
Keine Verschlechterung der beruflichen Vorsorge der Bundesangestellten
Die Kommission beantragt mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 6 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, zwei vom Nationalrat gutgeheissene Motionen zur beruflichen Vorsorge der Bundesangestellten abzulehnen. Die erste Motion (22.3959) verlangt, den Anteil der vom Bund an die berufliche Vorsorge der Bundesangestellten gezahlten Beiträge zu reduzieren, da dieser über das privatwirtschaftlich Übliche hinausgeht. Die zweite Motion (22.3960) fordert eine Begrenzung der Altersgutschriften, welche der Bund für seine Angestellten bezahlt, da diese Gutschriften über dem gesetzlichen Minimum liegen.
Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat derzeit in Erfüllung von in den beiden Räten angenommenen Postulaten einen Bericht ausarbeitet, in dessen Rahmen eine Studie durchgeführt wird, in der sämtliche Anstellungsbedingungen des Bundes und des Privatsektors, mit welchem der Bund als Arbeitgeber konkurriert, miteinander verglichen werden. Dieser Bericht wird einen Überblick über die Anstellungsbedingungen liefern und aussagekräftige Rückschlüsse ermöglichen. Aus Sicht der Kommission wäre es verfrüht, schon jetzt bei einem einzelnen Element Änderungen vorzunehmen, bevor die entsprechende Übersicht vorliegt. Darüber hinaus würden die von den Motionen geforderten Massnahmen zu einer drastischen Kürzung der Renten der Bundesangestellten und der Angestellten von Anstalten des Bundes wie den ETH führen, und dies obschon alle Sektoren – einschliesslich des Bundes – unter einem Fachkräftemangel leiden und daher attraktive Arbeitsbedingungen bieten müssen, um qualifiziertes Personal rekrutieren zu können.
Keine Verlängerung der Schutzdauer für UMA
Die Kommission beantragt mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative des Kantons Genf 23.301 («Für einen verstärkten Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bis zum Alter von 25 Jahren») keine Folge zu geben. Die Schweiz bietet unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA), insbesondere in Anbetracht der Kinderrechtskonvention (KRK), besonderen Schutz und besondere Massnahmen. Nach Schweizer Recht gilt als «minderjährig», wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Art. 14 ZGB). Aus Sicht der Kommission wäre es willkürlich, die Minderjährigkeit nur im Asylrecht neu zu definieren, was neben einer schwer zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung auch Rechtsunsicherheit schaffen würde. Ausserdem bestünde die Gefahr, dass mit der Umsetzung der Initiative in die kantonalen Kompetenzen eingegriffen und die Schweiz für Flüchtlinge noch attraktiver gemacht würde.
Würdigung des 12. Septembers 1848 durch Schaffung eines Fonds für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
In diesem Jahr fanden zum Gedenken an die Verabschiedung der ersten Bundesverfassung vor 175 Jahren verschiedene interessante Veranstaltungen statt. Die Staatspolitische Kommission möchte daran anknüpfen und etwas Nachhaltiges schaffen, um die Bundesstaatsgründung zu würdigen. Sie möchte dies nicht mit einem zusätzlichen Feiertag tun, sondern mit der Schaffung eines Fonds für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Mit einer mit 7 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommenen Motion (23.4346) fordert sie den Bundesrat auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Mit diesem Fonds sollen einerseits Aktivitäten unterstützt werden zur Stärkung des Verständnisses und des Engagements für die politischen Institutionen des schweizerischen Bundesstaates. Im Fokus dieser Aktivitäten soll insbesondere die Jugend sein. Andererseits sollen mit dem Fonds die Kenntnisse und die Anwendung der Landessprachen gefördert werden, um den Zusammenhalt der Schweiz zu stärken.
Die Kommission hat am 20. November 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern getagt.