Nach Ansicht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) hat sich die Verwaltung des Rütlis durch die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft bewährt. Sie spricht sich deutlich gegen eine Motion aus, wonach diese Verwaltung dem Bund obliegen sollte.

Mit der vom Nationalrat angenommenen Motion von Nationalrat Aeschi (23.3974) wird gefordert, dass die Verwaltung des Rütlis von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) an den Bund übergeht. Nachdem die Kommission in einer ersten Abstimmung einer modifizierten Version der Motion gegenüber dem ursprünglichen Text den Vorzug gegeben hatte, sprach sie sich mit 9 zu 3 Stimmen schliesslich auch gegen den abgeänderten Text aus, wonach allein die Organisation der Bundesfeier auf dem Rütli dem Bund hätte übergeben werden sollen.

Die Anhörung von Vertretungen der SGG und des Kantons Uri hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen der SGG, den Anrainerkantonen und dem Bund auch in schwierigen Zeiten funktioniert hat. Die Kommission hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass sich die SGG Gedanken darüber macht, die für die Bundesfeier verantwortliche Rütlidelegation allenfalls wieder etwas breiter abzustützen.

Das Rütli wurde mittels Schenkungsurkunden von 1860 und 1917 als unveräusserliches Nationalgut dem Bund übergeben, mit dem Vorbehalt, dass die Verwaltung dieses Gutes der SGG übertragen wird. Es gilt deshalb, diesen Schenkerwillen zu respektieren. Die Kommission will zudem keine durch den Bund organisierte zentralisierte Bundesfeier, welche lokale Feiern in den Schatten stellen könnte. Der 1. August wird in den Gemeinden gefeiert. Das Rütli soll als schlichtes Symbol der Schweizer Geschichte erhalten bleiben und nicht national überhöht und politisiert werden.

Kommission prüft Weiterentwicklung des Schutzstatus S

Die Kommission hat verschiedene Geschäfte im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S, den Geflüchtete aus der Ukraine erhalten, behandelt.

Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie, die vom Nationalrat in der Herbstsession angenommene Motion Gredig 24.3456 («Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen») abzulehnen. Die Kommission hält den Text für zu vage und weist darauf hin, dass der Bundesrat bereits Massnahmen zur Förderung der beruflichen Eingliederung von Personen aus der Ukraine ergriffen hat. Weitere Massnahmen sind für das Frühjahr 2025 in Aussicht gestellt, sodass die Motion Gredig als erfüllt erachtet werden kann.

Im Weiteren beantragt die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen, die von Nationalrat Paganini eingereichte Motion 24.3035 («Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen»), die der Nationalrat ebenfalls in der Herbstsession angenommen hat, gutzuheissen. Vor dem Hintergrund, dass diese Motion den gleichen Wortlaut hat wie die Motion Würth 24.3022, die der Ständerat bereits angenommen hat, erachtet es die Kommission als folgerichtig, auch die Annahme der Motion Paganini – deren Anliegen sie im Übrigen unterstützt – zu beantragen. In den Augen der Kommission sollten am Schutzstatus S gewisse Anpassungen vorgenommen werden, u. a. um zu verhindern, dass Personen mit diesem Status zu oft ein- und ausreisen.

Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission zudem, der Standesinitiative 24.313 des Kantons St. Gallen keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass der Schutzstatus S für Asylsuchende aus der Ukraine aufgehoben wird, um Missbräuche zu bekämpfen. Die Kommission teilt die Bedenken des Kantons St. Gallen. Sie ist ganz besonders empfänglich für die Schwierigkeiten, die den Gemeinden aufgrund der mehrfachen Ein- und Ausreisen von Personen mit Schutzstatus S entstehen und in der Folge zu Problemen mit der Unterbringung und der Einschulung der Kinder führen. Die Kommission betont, dass Missbrauch nicht toleriert werden darf und um jeden Preis bekämpft werden muss, ist aber der Auffassung, dass der Initiativtext unklar ist. Insbesondere ist nicht klar, was mit den Personen geschehen soll, die den Status S bereits erhalten haben. Die Abschaffung dieses Status für Personen, die bereits in der Schweiz sind, würde zu grosser Rechtsunsicherheit und zu einem enormen Verwaltungsaufwand führen, da davon auszugehen ist, dass die meisten betroffenen Personen ein Asylgesuch stellen würden.

Bundesrat Beat Jans und die Staatssekretärin für Migration, Christine Schraner Burgener, haben die Kommission vorgängig über die Situation und die Entwicklung des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine informiert und die Fragen der Kommissionsmitglieder beantwortet. Zudem konnte der Leiter der Evaluationsgruppe für den Status S, Urs Hofmann, die Schlussfolgerungen des letzten Evaluationsberichts präsentieren.

Fälschungen beim Sammeln von Unterschrif​ten

Die Kommission hat sich vom Bundeskanzler Viktor Rossi über die aufgedeckten Fälschungen von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden informieren lassen. Sie will das Thema weiterverfolgen und wird sich zu einem späteren Zeitpunkt von der Bundeskanzlei über die Wirkung der getroffenen Massnahmen informieren lassen.

Die Kommission hat am 14 und 15. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.