Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt ihrem Rat einstimmig, dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Wechsels der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura zuzustimmen. Somit steht ein langer, nicht immer einfacher Prozess von historischer Bedeutung kurz vor seinem Abschluss.

In der Volksabstimmung vom 22. September 2024 befürworteten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der beiden betroffenen Kantone den Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura. Damit dieser lange Prozess des Kantonswechsels abgeschlossen werden kann, braucht es in einem letzten Schritt noch die Genehmigung der Bundesversammlung (24.083). Die SPK des Ständerates ist der Auffassung, dass die Anforderungen der Bundesverfassung an eine Gebietsveränderung zwischen Kantonen erfüllt sind und beantragt dem Rat einstimmig die Genehmigung. Sprechen sich beide Räte in der Frühjahrssession für eine Genehmigung aus, kann der Kantonswechsel auf den 1. Januar 2026 vorgenommen werden.

Mit 9 zu 3 Stimmen spricht sich die Kommission gegen einen Antrag aus, im Rahmen dieses Genehmigungsbeschlusses - in Abweichung des zwischen den Kantonen Bern und Jura geschlossenen Konkordates - auch noch Aspekte des Finanzausgleichs zu regeln. Dies müsste im ordentlichen Verfahren einer Änderung der Regelungen betreffend den Finanz- und Lastenausgleich geschehen. Die Kommission wird die für diesen Bereich zuständige Finanzkommission (FK) über die von ihr geführte Diskussion informieren. Es obliegt dann der FK, den Handlungsbedarf zu beurteilen und allenfalls tätig zu werden.

Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen

Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen von der SPK-N ausgearbeiteten und vom Nationalrat angenommenen Entwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes (22.406) angenommen. Die bedeutendste Änderung schafft neu das Recht, dass mehrere Urheberinnen und Urheber gemeinsam Motionen, Postulate und parlamentarische Initiativen in den Räten einreichen können. Die Kommission hat dieser Änderung nur knapp, mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, zugestimmt. Der Nationalrat hat den für die Erfüllung dieses Anliegens erforderlichen reglementarischen Anpassungen bereits zugestimmt. Diese treten jedoch nur in Kraft, wenn der Ständerat die vorgeschlagene Gesetzesänderung annimmt. Der Entwurf sieht ausserdem zwei kleinere Änderungen vor, die zum einen die Vorstösse an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten und zum anderen die formalen Bedingungen für die separate Abstimmung über die einzelnen Punkte eines Vorstosses betreffen.

Keine Kontingente für die Einreichung parlamentarischer Initiativen und Vorstösse

Im vergangenen Jahr hat sich der Nationalrat mit 96 zu 95 Stimmen und gegen den Antrag seiner vorberatenden Kommission für eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Thomas Matter (23.408) ausgesprochen, wonach ein Ratsmitglied während einer Legislaturperiode höchstens 32 Initiativen, Motionen und Postulate einreichen darf. Da es für die zahlenmässige Beschränkung des Vorstossrechts einer gesetzlichen Grundlage bedarf, hatte sich nun auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates damit zu befassen. Die Kommission beantragt ihrem Rat, der Initiative mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge zugeben. Die parlamentarischen Rechte sollen nicht eingeschränkt werden. Zudem könnte die Verankerung eines so hohen Kontingents – die grosse Mehrheit der Ratsmitglieder reicht viel weniger als 32 Vorstösse pro Legislaturperiode ein – kontraproduktive Anreize schaffen.

Erweiterter Zugang der Ratsmitglieder zu den Unterlagen der Sachbereichskommissionen

Zu den Protokollen und Unterlagen der Sachbereichskommissionen haben die Ratsmitglieder gemäss geltendem Recht Zugang, wenn das betreffende Geschäft im Rat behandelt wird. Auf die Unterlagen zu kommissionseigenen Geschäften haben hingegen nur die Mitglieder der jeweiligen Sachbereichskommission und deren Schwesterkommission Zugriff. Die SPK-N reic​hte im November 2024 eine Kommissionsinitiative (24.465) ein (siehe Medienmitteilung vom 15.11.2024), die verlangt, allen Ratsmitgliedern den Zugang zu diesen Dokumenten zu ermöglichen. Die SPK-S hat nun dieser Initiative ohne Gegenstimme zugestimmt.​

Kommission lehnt mehrere Motionen zum Thema Asyl und Sekundärmigration ab

Die SPK-S hat sich auch mit drei Motionen zum Thema Asyl befasst. Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, die Motion Schwander 24.3515 («Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge») abzulehnen. Eine gleichlautende Motion (24.3056) wurde in der Herbstsession 2024 bereits vom Nationalrat abgelehnt. Ausserdem beantragt sie mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion Germann 24.3516, wonach alle Asylverfahren in vom Ausland erreichbaren «Transitzonen» abgewickelt werden sollen. Bei einem negativen Asylentscheid würde die Asylbewerberin oder der Asylbewerber in das Land rücküberstellt, aus welchem sie oder er eingereist ist. Auch hier wurde eine gleichlautende Motion (24.3058) bereits vom Nationalrat abgelehnt. Zu guter Letzt beantragt die Kommission ihrem Rat mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten, die Motion de Quattro 23.3886 («Die Schweiz braucht eine Taskforce ‹Asyl›») abzulehnen. In ihren Augen würden mit dieser Motion offene Türen eingerannt, da der Bundesrat im Asylbereich bereits spezifische strategische Organe eingesetzt hat, insbesondere den Sonde​rstab Asyl (SONAS), in dem die verschiedenen Interessengruppen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene vertreten sind.

Die Kommission hat am 13 und 14. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.