Der schweizerische Bundesstaat beruht auf einem föderalen Gleichgewicht zwischen den grösseren und kleineren Kantonen. Der Ständerat bildet dabei das föderalistische Korrektiv, indem hier die Kantone unabhängig von ihrer Grösse vertreten sind. Dabei spielt die Wirtschaftskraft der Kantone keine Rolle. Wollte man neue Kriterien für die Zusammensetzung des Ständerates und die Bestimmung des Ständemehrs einführen, müsste eine grundlegende Reform unter Berücksichtigung aller Kantone vorgenommen werden. Wenn einzelne Kantone eine zusätzliche Vertretung erhalten, könnten andere Kantone oder auch die grossen Städte ebenso berechtigterweise zusätzliche Vertretungen im Ständerat oder zusätzliche Standesstimmen fordern. Falls auch die weiteren Kantone mit heute einer Vertretung im Ständerat und einer halben Standesstimme eine bessere Vertretung fordern, würde zudem das Gleichgewicht zwischen den Sprachregionen gestört.
Folgen einer Änderung des Schengener Grenzkodex für die Schweiz
Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Aussen- und Binnengrenzen des Schengen-Raums sicherzustellen, hat die Europäische Union (EU) den Schengener Grenzkodex angepasst. Einige Bestimmungen dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands müssen ins Schweizer Recht überführt werden, damit sie anwendbar sind (25.032). Die Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) betreffen insbesondere die Bestimmungen zum Grenzübertritt, zur Grenzkontrolle und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Ferner wird auch das neue EU-Verfahren zur Überstellung von Ausländerinnen und Ausländern ins AIG aufgenommen. So können Schengen-Staaten illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer leichter an den Schengen-Staat überstellen, aus dem diese eingereist sind. Zu guter Letzt soll der Bundesrat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Einreisebeschränkungen und weitere Massnahmen anordnen können. Ansonsten bleibt das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen grundsätzlich gleich und die Schweiz ändert nichts an ihren Zollkontrollen.
An einer früheren Sitzung (siehe Medienmitteilung vom 8. April 2025) war die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bereits auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten. In der Detailberatung hat sie keine Änderungen vorgenommen. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen und zudem zwei weitere Vorlagen mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen: Die erste dieser Vorlagen betrifft den Zugriff des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten auf das nationale Reiseinformations- und Genehmigungssystem, die zweite redaktionelle Anpassungen.
Wegweisung von Ausländerinnen und Ausländern sowie Umgang mit straffälligen Personen im Asylbereich
Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission eine vom Nationalrat angenommene Motion der FDP-Fraktion (24.4508). Danach sollen die Kantone mehr Unterstützung vom Bund erhalten beim Vollzug von ausländerrechtlichen Wegweisungen. So sollen insbesondere Massnahmen zur besseren Koordinierung zwischen den Kantonen und dem Bund getroffen werden, um z.B. Hürden wie frühe Abflugzeiten sowie logistische Herausforderungen zu beseitigen. Zudem sollen Kantone, die eine besonders hohe Zahl an Rückflügen bewältigen müssen, finanziell entlastet werden. Der Bundesrat hat sich gegen die Annahme dieser Motion ausgesprochen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Wegweisungsvollzugs liege bei den Kantonen und der Bund leiste bereits umfangreiche Vollzugsunterstützung.
Im Weiteren hat die Kommission zwei weiteren vom Nationalrat angenommenen Motionen betreffend den Umgang mit straffälligen Personen im Asylbereich zugestimmt. Gemäss der Motion von Christoph Riner (24.3734) soll die Bewegungsfreiheit von straffällig gewordenen Personen im Asylbereich, die noch nicht im Strafvollzug sind, eingeschränkt werden. Einen Ausschluss vom Asylverfahren bzw. den Entzug der Aufenthaltsberechtigung von straffällig gewordenen Personen fordert die Motion von Pascal Schmid (24.3716). Die Kommission stimmte diesen Motionen mit 7 zu 2 bei 1 Enthaltung bzw. 8 zu 2 Stimmen ohne grössere Diskussion zu, zumal der Ständerat bereits zwei Motionen mit gleichem Wortlaut angenommen hat (24.4495 und 24.4429).
Revision des Bundespersonalgesetzes
Die SPK-S hat sich mit der bundesrätlichen Vorlage zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) befasst (24.068). Mit der Revision soll das Gesetz in folgenden Bereichen angepasst werden: berufliche Vorsorge, Datenschutz, Digitalisierung, Schutz von Whistleblowing, Disziplinarmassnahmen und Flexibilisierung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Der Nationalrat hatte diese Vorlage in der Frühjahrssession 2025 mit zwei Änderungen angenommen.
Die Kommission hat ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. In der Detailberatung hat sie nur eine Änderung beschlossen. Diese betrifft die Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung. In diesem Punkt will die Kommission an der geltenden Regelung festhalten und lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Senkung dieser Entschädigung mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. In der Gesamtabstimmung hat die SPK-S die Vorlage mit 8 zu 2 Stimmen angenommen.
Begrenzung der Anzahl Unterlisten bei Nationalratswahlen: Anliegen rennt offene Türen ein
Die Kommission hat sich bereits letzten Sommer für eine Initiative ihrer Schwesterkommission des Nationalrates (24.422) ausgesprochen, wonach der Nationalrat gemäss einem neuen Sitzzuteilungsverfahren gewählt und die Anzahl der Unterlistenverbindungen eingeschränkt werden soll. Die Kommission unterstützt dieses Anliegen nach wie vor. Sie lehnt die Standesinitiative des Kantons Aargau (24.319), welche eine Begrenzung der Unterlistenflut bei Nationalratswahlen fordert, aus formellen Gründen ab, weil der Auftrag zur Umsetzung schon erteilt ist.
Die Kommission hat am 28. April 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.