Die Umweltkommission des Nationalrates will es den Kantonen überlassen, die Reduktion der CO2-Emissionen bei Gebäuden voranzutreiben. Sie verzichtet darauf, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Grenzwerte für den Gebäudesektor zu definieren. Damit stellt sich die Kommission sowohl gegen den ambitiösen Vorschlag des Bundesrates als auch gegen den Wunsch nach laschen Zielwerten.

​In der Detailberatung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) hat sich die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung intensiv mit den zukünftigen Massnahmen im Gebäudebereich auseinandergesetzt. Sie hat mit 14 gegen 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, dass der Bundesrat frühestens Ende 2027 der Bundesversammlung die Einführung eines landesweit einheitlichen Gebäudestandards vorschlagen kann – je nachdem, wie weit die Reduktion des CO2-Ausstosses aus Gebäuden bis dann erfolgt ist (Art. 9). Mehr Regulierung braucht es nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht. Dementsprechend lehnt sie es ab, in der aktuellen Gesetzesvorlage CO2-Grenzwerte für Gebäude festzulegen, die zur Anwendung kämen, wenn die Emissionen nicht genügend zurückgehen würden.

Die Kommission hält es auch nicht für angebracht, auf nationaler Ebene ein Zwischenziel für die Gebäudeemissionen bis 2026/27 aufzustellen, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Stattdessen tritt die Kommission dafür ein, den Kantonen bis 2030 Zeit zu geben, das Ziel von minus 50 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen (Art. 8). Den entsprechenden Entscheid hat sie mit 18 gegen 7 Stimmen gefällt. Die Kommission unterstreicht damit die hohe Eigenverantwortung der Kantone, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren. Das heisst aber nicht, dass sie von den Kantonen weniger erwartet als der Bundesrat. Die Kommissionsmehrheit zeigt sich überzeugt, dass mit ihrer Variante der Druck auf die Kantone steigt, ihr selbst gesetztes Reduktionsziel von minus 80 Prozent bis 2050 zu verfolgen und die in der MuKEn 2014 vorgesehenen Werte für Neubauten konsequent durchzusetzen.

Zu verschiedenen Punkten sind Minderheitsanträge eingereicht worden. Während gewisse Kommissionsmitglieder auf jegliche Reglementierung im Gebäudebereich verzichten wollen, beantragen andere, sich der Fassung des Bundesrates anzuschliessen, und wieder andere, weniger ehrgeizige Ziele festzulegen.

Schliesslich hat die Kommission mit 22 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, dass Senkenleistungen insbesondere im Wald und in Holzprodukten als Verminderung angerechnet werden können.

Investitionsanreize für Schweizer Stromproduktionsanlagen

Die Kommission hat der Mo. 18.3000 «Investitionsanreize für den langfristigen Erhalt der Schweizer Stromproduktionsanlagen» mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Stromversorgungsgesetzes Vorschläge für Investitionsanreize zu unterbreiten mit dem Ziel des langfristigen Erhalts der Schweizer Stromproduktionsanlagen, insbesondere der Wasserkraft. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Die Kommission hat am 18. und 19. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) in Bern getagt.