Die Umweltkommission des Nationalrates eröffnet die Vernehmlassung zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes, die sie im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet hat. Der Kommissionsentwurf sieht die Streichung der Frist vor, durch welche die finanzielle Unterstützung begrenzt wird auf Massnahmen zur Sanierung von Standorten, auf denen nach 2020 keine Geschosse mehr in den Boden gelangen. Ausserdem schafft er eine Rechtsgrundlage, die ermöglicht, dass bei historischen Schiessen Bundesbeiträge für Bodenschutzmassnahmen gewährt werden.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat im Rahmen der parlamentarischen Initiative 15.486 («Feldschiessen und historische Schiessen auch nach 2020 ermöglichen») einen Vorentwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes ausgearbeitet. Dieses Gesetz sieht vor, dass für Massnahmen zur Sanierung von Schiessanlagen Bundesabgeltungen gewährt werden können unter der Voraussetzung, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Abfälle mehr auf dem Standort abgelagert werden, d. h. keine Geschosse mehr in den Boden gelangen. Gemäss dem in die Vernehmlassung geschickten Revisionsentwurf soll diese Frist für jene Standorte, auf denen höchstens einmal pro Jahr ein Schiessanlass (Feldschiessen oder historische Schiessanlässe) stattfindet, gestrichen werden. Ausserdem sieht der Entwurf vor, dass bei historischen Schiessen – nicht aber bei Feldschiessen – für Bodenschutzmassnahmen wie z. B. Kugelfänge Bundesbeiträge gewährt werden können.

Eine erste Minderheit beantragt Nichteintreten, weil sie der Meinung ist, dass diese Gesetzesänderung den Prinzipien des Umweltschutzes widerspricht. Eine zweite will statt der Friststreichung eine Verlängerung der Frist, nach welcher keine Geschosse mehr in den Boden gelangen dürfen. Eine dritte Minderheit schliesslich beantragt, dass die Streichung der Frist nur für historische Schiessen, nicht aber für Feldschiessen gilt.

Die Kommission gibt den Vorentwurf bis zum 24. Oktober 2018 in die Vernehmlassung. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Umwelt (Abteilung Boden und Biotechnologie, CH-3003 Bern) zuzustellen. Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht können auf der Website des Parlaments.