Die Umweltkommission schliesst sich in ihren Beratungen zum Jagdgesetz in weiten Teilen dem Ständerat an. Allerdings streicht sie den Luchs und den Biber aus der Vorlage. Für sie soll keine ausdrückliche Möglichkeit der Bestandesregulierung vorgesehen werden.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Beratungen zur Teilrevision des Jagdgesetzes weitergeführt (17.052). Sie stimmt bei Artikel 5 zu den jagdbaren Arten und Schonzeiten sowie bei Artikel 7 zum Artenschutz dem Ständerat zu. Bei Artikel 7a zur Regulierung geschützter Arten hingegen stimmt die Kommission für den Entwurf des Bundesrates und verlängert zudem den Zeitraum für die Bestandesregulierung des Wolfes um zwei Wochen. Luchs und Biber, die vom Ständerat ins Gesetz eingebracht wurden für die Möglichkeit der Regulierung, streicht die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung bzw. mit 12 zu 11 Stimmen aus der Vorlage. Im Weiteren mildert die Kommission in Art.7 a Abs.2 Bst. b die Bedingungen, die erforderlich sein müssen für eine Regulierung: Mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung streicht die Kommission die Bestimmung, dass der Schaden, der verhindert werden soll, nicht «gross» sein muss. Ausserdem sollen vorgängig nicht unbedingt Schutzmassnahmen vor dem Wolf ergriffen werden müssen (11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Schliesslich legt die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen eine neue Bestimmung fest, die dem Bund ermöglicht auf der Grundlage von Programmvereinbarungen Finanzhilfen an die Kantone zu leisten für die Aufsicht und die Durchführung von Massnahmen im Umgang mit dem Wolf. Verschiedene Minderheiten sprechen sich in den einzelnen Bestimmungen dafür aus, dem Ständerat zu folgen.

Rahmenkredit Globale Umwelt 2019-2022 bewilligt

Die Kommission hat sich mit 17 zu 8 Stimmen für den Rahmenkredit Globale Umwelt 2019-2022 (GEF) 18.074, ein alle vier Jahre wiederkehrendes Geschäft, ausgesprochen. Die Mitfinanzierung des Fonds sei für die Schweiz sehr wichtig, da sie selbst überdurchschnittlich vom Klimawandel betroffen sei und es sich vorliegend um ein zentrales Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der wichtigsten internationalen Konventionen und Protokolle im Umweltbereich handle. Sodann beauftragt die Kommission den Bundesrat, die institutionelle und operative Integration des Grünen Klimafonds (Green Climate Fund – GCF) in den Rahmenkredit Globale Umwelt zu prüfen, da sich die beiden Finanzierungsinstrumente unter anderem thematisch und operationell sehr ähnlich sind. Das entsprechende Kommissionspostulat wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen befürwortet. Neben dem GEF nimmt der 2010 geschaffene Grüne Klimafonds im Klimabereich eine zunehmend bedeutende Rolle ein.

Verdichtung einfacher ermöglichen

Nachdem die Kommission in ihrer letzten Sitzung beschlossen hatte, der parlamentarischen Initiative 17.525 von Nationalrat Gregor Rutz Folge zu geben, hat sie heute der Parlamentarischen Initiative 17.526 von Nationalrat Hans Egloff mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Initiative zielt darauf ab, ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung im Sinne der Bundesinventare (ISOS) zu ermöglichen. Dies soll anders als die Initiative von Nationalrat Gregor Rutz durch eine Ergänzung des Art. 6 des Raumplanungsgesetzes geschehen, indem bei der Erstellung von Richtplänen durch die Kantone Bundesinventare nicht berücksichtigt werden müssen, sofern öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Mehrheit der Kommission möchte damit den Widerspruch zwischen dem Natur- und Heimatschutzgesetz und dem Raumplanungsgesetz, welches eine Siedlungsentwicklung nach Innen anstrebt, reduzieren.

Raumplanungsgesetz wird nicht gelockert

Die Kommission entschied mit 14 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Wallis (16.315), welche die im Raumplanungsgesetz definierten Anforderungen bezüglich Bauzonenfestlegung herabsetzen wollte, keine Folge zu geben. Sie folgt damit dem Ständerat. Dies, weil das kürzlich angenommene kantonale Ausführungsgesetz zum RPG bereits genügend den Anliegen der Initianten begegne – die Initiative sei damit nicht mehr aktuell. Eine Minderheit unterstützt die Initiative.

Des Weiteren hat die Kommission einstimmig den Entwurf des Protokolls zum Übereinkommen betreffend grenzüberschreitende Luftverunreinigung (18.073) angenommen. Das Protokoll verpflichtet die Schweiz, Schadstoff-Emissionen zu reduzieren. Die Grenzwerte im Protokoll wurden dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst.

Schliesslich hat die Kommission der Mo. 18.3715 ihrer Schwesterkommission zur Erleichterung der Rundholzlagerung im Wald einstimmig zugestimmt.

Die Kommission hat am 18. und 19. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.