Die Umweltkommission des Nationalrates ist alarmiert darüber, wie stark rückläufig die Bestände und die Vielfalt von Insekten in der Schweiz sind. Ihr Verschwinden hätte schwerwiegende Folgen für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und damit auch für die Landwirtschaft. Die Kommission reicht deshalb eine Motion ein, um die Ursachen für den Rückgang der Insekten zu bekämpfen.

​Einstimmig hat die UREK-N eine Kommissionsmotion («Wirksames Handeln gegen das Insektensterben», 19.3968) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dem besorgniserregenden Insektenschwund mit zusätzlichen Massnahmen entgegenzusteuern. Die Kommission fordert, erstens bestehende Aktionspläne (zur Biodiversität, Bienengesundheit und zu Pflanzenschutzmittel) unverzüglich umzusetzen, zweitens weitere Massnahmen auf wissenschaftlicher Basis festzulegen und drittens dem Parlament ein Paket entsprechender Gesetzesänderungen vorzulegen. Als Orientierungspunkt soll dabei ein vor Kurzem erstellter Bericht dienen, der den Handlungsbedarf auf Bundesebene aufzeigt («Das Insektensterben stoppen – eine Auslegeordnung zuhanden der UREK-N» vom 19. August 2019,).

In ihrer Beratung hat die Kommission festgestellt, dass bereits einiges im Gang ist, um dem Insektenschwund entgegenzuwirken, etwa im Rahmen von Programmvereinbarungen mit den Kantonen. Allerdings reicht dies aus ihrer Sicht nicht aus. Es brauche deshalb verstärkte Anstrengungen, vor allem gegen den Lebensraumverlust der Insekten sowohl in Siedlungsgebieten als auch in Landwirtschaftsgebieten. Mit ihrer Motion gibt die Kommission der Petition «Insektensterben aufklären» (18.2031) Folge, die von über 165‘000 Personen unterzeichnet worden ist.

Keine Pestizidverbote zum Schutz der Gewässer

Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 19.430 von Nationalrat Beat Jans vorgeprüft. Diese verlangt, via Gewässerschutzgesetz den Einsatz von Pestiziden zu verbieten, falls sie die Wasserqualität stark beeinträchtigen. Die Kommission sieht momentan keinen Handlungsbedarf und beantragt daher ihrem Rat mit 13 gegen 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommission anerkennt zwar, dass die Wasserqualität in der Schweiz zum Teil durch problematische Stoffe belastet wird, was gerade auch die Insekten beeinträchtigt. Allerdings hält die Kommission die bestehenden Schutz- und Überwachungsmassnahmen beim Trink- und Grundwasser für ausreichend. Um negative Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln einzudämmen, würden die in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) vorgesehenen Massnahmen ausreichen. Eine Minderheit unterstützt die Initiative.

Bauen ausserhalb der Bauzone

Im Rahmen der von der UREK-N abgelehnten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077) hatte die Kommission an ihrer letzten Sitzung beschlossen, eine eigene Kommissionsmotion mit konkreten Ideen zu präsentieren. Diese sollte als Basis für einen neuen Ansatz dienen und eine klare Stossrichtung für die künftige Entwicklung des Raumplanungsgesetzes vorgeben. Eine Arbeitsgruppe der Kommission hatte einen entsprechenden Entwurf ausgearbeitet, welcher an der heutigen Sitzung eingehend diskutiert wurde. Die Kommission stellt dabei fest, dass es noch Klärungsbedarf gibt und sie für die Ausarbeitung der Kommissionsmotion noch mehr Zeit braucht. Sie möchte deshalb das Geschäft in der Herbstsession abtraktandieren, damit die geplante Kommissionsmotion zusammen mit dem bereits beschlossenen Nichteintretensantrag der Kommission behandelt werden kann.

Annahme des Gesamtkredits für zweite Etappe der 3. Rhonekorrektion

Nachdem die Kommission im April eine erste Diskussion zum Gesamtkredit von CHF 1,022 Milliarden für die Realisierung der zweiten Etappe der 3. Rhonekorrektion (18.097) geführt hat und die Verwaltung letzte Fragen klären konnte, spricht sich die Kommission nun einstimmig für eine Annahme des Kredits aus. Die Kommission anerkennt die zentrale Bedeutung des grössten Hochwasserschutzprojekts der Schweiz und folgt damit auch der FK-N, welche der UREK-N und dem Nationalrat bereits am 2. April dieses Jahres ebenso einstimmig beantragt hat, den Gesamtkredit anzunehmen.

Im Weiteren hat sich die Kommission mit Konzessionserneuerungen für bestehende Wasserkraftwerke beschäftigt, wobei sie für die Umweltverträglichkeitsprüfung den Ist-Zustand als Ausgangszustand festlegen will (parlamentarische Initiative Rösti 16.452). Die Kommission hält mit 13 zu 11 Stimmen am Erlassentwurf vom 30. April 2019 fest, wohingegen eine Minderheit den Antrag des Bundesrates unterstützt. Dieser schlägt eine zusätzliche Bestimmung vor, wonach bei allen Konzessionserneuerungen verhältnismässige Aufwertungsmassnahmen zugunsten von Natur und Landschaft vereinbart oder angeordnet werden können.

Die Kommission hat am 26. und 27. August 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) in Bern getagt.