Die Umweltkommission hat bei den Beratungen zum CO2-Gesetz wichtige Entscheidungen getroffen für Massnahmen gegen den Klimawandel. Insbesondere hat sie einer Flugticketabgabe und der Errichtung eines Klimafonds zugestimmt. Sie folgt damit weitgehend den Beschlüssen des Ständerates.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat zum ersten Mal in der neuen Zusammensetzung die Vorlage zur Totalrevision des CO2-Gesetzes beraten (17.071). Sie konnte in der Detailberatung viele der noch offenen Punkte klären.

Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, in das CO2-Gesetz eine Grundsatzbestimmung für Anlagen, die hohe Treibhausgasemissionen verursachen, aufzunehmen. Wer solche Anlagen baut oder umbaut, soll den Emissionsausstoss soweit begrenzen, als dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 7a). Damit folgt die Kommission dem Ständerat, was eine Minderheit ablehnt. Hingegen ist die Kommission zum aktuellen Zeitpunkt dagegen, eine Klimaneutralität für UVP-pflichtige Anlagen einzuführen (Artikel 17b und 17c). Mit einem Kommissionspostulat (20.3001) sollen offene Fragen geklärt werden.

Bei den Massnahmen im Verkehrsbereich bestätigt die Kommission den ständerätlichen Entscheid, CO2-Grenzwerte für schwere Fahrzeuge festzulegen. Die Schweizer Lastwagenflotte soll eine ähnliche Reduktionsleistung erbringen wie jene der EU. Allerdings hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen einen Zusatz beschlossen: Der Bundesrat kann eine spezifische Schweizer Baseline bestimmen, falls die Ausgangslage in der Schweiz massgeblich von jener der EU abweicht.

Möglichkeit der Abgabebefreiung auch für KMU

Bereits seit 2008 ist es für grosse und energieintensive Unternehmen möglich, sich von der CO2-Abgabe zu befreien, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu begrenzen. Die Kommission fordert, dass diese Möglichkeit der Abgabebefreiung neu allen Unternehmen offenstehen soll. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen, den Schwellenwert von jährlich 10‘000 Franken (Ständerat) respektive 15’000 Franken (Bundesrat) CO2-Abgabelast zu streichen. Damit sollen auch die KMU Zugang zu Verminderungsverpflichtungen haben. Die Kommission hält fest, dass Zielvereinbarungen auch für kleinere Unternehmen ein wirksames Instrument zur Reduktion der Emissionen darstellen. Eine Minderheit lehnt es ab, die Möglichkeiten zur Befreiung von der CO2-Abgabe zu erweitern.

Zukunftsstrategie für die Wärme-Kraft-Koppelung

Bei den Bestimmungen zur Rückerstattung der CO2-Abgabe beim Betrieb von WKK-Anlagen (Artikel 35 und 36) stimmt die Kommission dem Beschluss des Ständerates zu. Damit sollen die Regelungen, die auch nach geltendem Recht zur Anwendung kommen, weitergeführt werden. Die Kommission wirft aber den Blick in die Zukunft und hat ein Kommissionspostulat eingereicht (20.3000), das den Bundesrat beauftragt, eine Strategie für die Regulierung der Wärme-Kraft-Koppelung (WKK) zu erarbeiten mit dem Ziel, die Stromversorgung im Winter sicherzustellen. Die WKK-Anlagen sollen die Energieproduktion aus erneuerbaren Ressourcen nicht konkurrieren und nur in Betrieb stehen, wenn es für die Stromproduktion unbedingt notwendig ist.

Lenkungsabgabe auf Flugreisen

Die Kommission hat auch dem Beschluss des Ständerates zur Flugticketabgabe zugestimmt mit 17 zu 8 Stimmen. Damit soll auf Flugtickets für kommerzielle Passagierflüge eine Lenkungsabgabe erhoben werden können. Die Abgabe beträgt zwischen 30 und 120 Franken pro Fluggast, je nach Reisedistanz und Beförderungsklasse. Sie wird fällig bei jedem Abflug aus der Schweiz. Gewisse Flüge sind von der Abgabe ausgenommen (z. B. Transitflüge, medizinische oder hoheitliche Flüge). Eine Minderheit beantragt, gänzlich auf die Abgabe zu verzichten. Eine weitere Minderheit fordert eine bis zu drei Mal höhere Abgabe.

Auch private Flüge, die nicht von einer Flugticketabgabe erfasst sind, sollen eine Lenkungsabgabe zahlen. Dieser – auch vom Ständerat eingebrachten – Privatflugabgabe hat die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen zugestimmt, sie nahm dabei allerdings einige Änderungen vor. So stellt die Kommission sicher, dass die Leichtaviatik nicht von der Abgabe betroffen ist. Auch Schulungsflüge sowie Werks- und Arbeitsflüge sollen nicht belastet werden. Die Kommission stellt zudem sicher, dass keine Doppelbelastung durch die Flugticketabgabe oder die Mineralölsteuer stattfindet. Die neu bezeichnete «Abgabe Allgemeine Luftfahrt» zielt auf Passagierflüge ausserhalb des kommerziellen Luftverkehrs ab (z. B. Business-Jets). Sie soll pro abgehenden Flug aus der Schweiz zwischen 500 und 5000 Franken betragen, abhängig von der Grösse des Luftfahrzeugs. Verschiedene Minderheiten wollen den Rahmen der Abgabepflichtigen erweitern oder den Höchstbetrag auf 20’000 Franken anheben. Eine Minderheit beantragt, die Abgabe zu streichen.

Unterstützung für den Klimafonds

Mit 17 zu 8 Stimmen befürwortet die Kommission den vom Ständerat neu entworfenen Klimafonds. Sie unterstützt es, dass ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe (maximal 450 Millionen Franken) und 49 Prozent aus der Flugticketabgabe dem Klimaschutz dienen. Zudem hat sich die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen dafür entschieden, dass die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimaschutz fliessen sollen. Diese werden dann fällig, wenn die Importeure die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten. Zusammen mit weiteren Einnahmen aus Sanktionen und Versteigerungen sollen damit Massnahmen finanziert werden, die durch den Klimawandel bedingte Schäden vermeiden. Eine Minderheit möchte die Einnahmen des Klimafonds bei 900 Millionen Franken pro Jahr deckeln. Weiter beantragt die Kommission, im Klimafonds-Artikel explizit Doppelförderungen auszuschliessen. Zudem will sie die ständerätliche Fassung mit dem Zusatz ergänzen, dass die Mittel aus dem Klimafonds auch für Forschungs- und Innovationsförderung im Bereich der Luftfahrt eingesetzt werden sollen.

Die Kommission hat am 13. und 14. Januar 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Bastien Girod (G, ZH) und teilweise in Anwesenheit der Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.