Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates empfiehlt die Gletscher-Initiative zur Ablehnung, unterstützt jedoch einen direkten Gegenentwurf. Parallel setzt sie ihre Arbeit an einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe fort.

Die Kommission hat die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima" (21.055, Gletscher-Initiative) beraten. Sie empfiehlt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen. Die Kommission teilt grundsätzlich die Zielsetzung "Netto-Null" bis 2050, also die Treibhausgasemissionen möglichst weit zu reduzieren und die verbleibenden Emissionen bis ins Jahr 2050 zu kompensieren. Aus Sicht der Kommission geht die Initiative jedoch zu weit und beinhaltet übermässig einschneidende Vorschriften. Dies betrifft insbesondere das grundsätzliche Verbot von fossilen Brenn- und Treibstoffen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass der Ausstieg aus der fossilen Energie zum Erreichen des Zieles unumgänglich ist und befürwortet daher die Initiative.

Dafür hat sich die Kommission, parallel zu ihrer Arbeit am indirekten Gegenvorschlag, mit 14 zu 11 Stimmen für einen direkten Gegenentwurf zur Gletscherinitiative ausgesprochen, wie er auch vom Bundesrat vorgeschlagen wurde. Der direkte Gegenentwurf nimmt das Ziel "Netto-Null" bis 2050 auf, sieht aber im Gegensatz zur Volksinitiative eine Interessenabwägung bei der Verminderung von CO2-Emissionen aus fossilen Brenn- und Treibstoffen vor. Sollte ein indirekter Gegenvorschlag zustande kommen, behalten sich Teile der Kommission vor, auf ihre Position zum direkten Gegenvorschlag zurückzukommen. Gleichzeitig beantragt die Kommission eine Fristverlängerung um ein Jahr für die Beschlussfassung über die Volksinitiative. Eine Minderheit der Kommission lehnt einen direkten Gegenvorschlag ab und möchte lediglich die Volksinitiative zur Abstimmung bringen.

Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates spricht sich die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen dagegen aus, eine lineare Absenkung der Emissionen auf Verfassungsstufe festzuschreiben. Sie erachtet eine solche Reduktion um einen festen jährlichen Betrag, wie sie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, als zu wenig differenziert hinsichtlich der technischen Entwicklung und der Voraussetzungen verschiedener Branchen. Eine Minderheit der Kommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates. Eine weitere Minderheit beantragt, eine Reduktion der Treibhausgasemissionen auf Netto-Null bereits bis 2040 anzustreben, das Jahr 2050 jedoch als verbindliches Ziel beizubehalten.

Entsprechend hat die Kommission die Arbeit an ihrem indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative (21.501) fortgesetzt. Sie ist mit 22 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung auf einen ersten Gesetzesentwurf eingetreten. Dieser nimmt die Zielsetzung des direkten Gegenvorschlages auf und hält sie in einem Rahmengesetz fest. Die Beratungen werden im nächsten Quartal fortgesetzt, so dass der Nationalrat in der Sommersession 2022 über den Gesetzesentwurf der Kommission entscheiden kann.

Zugang zu Seeufern

Die Kommission lehnt die parlamentarische Initiative 21.409 mit 16 zu 9 Stimmen ab. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Initiative trotz deren lobenswerter Absicht, die Seeufer für die Öffentlichkeit zugänglicher zu machen, zu starr ist und zu weit geht. Sie würde in die Zuständigkeit der Kantone eingreifen und das Privateigentum zu stark tangieren. Nach geltendem Recht solle der Bevölkerung der Zugang zu den Seen schon jetzt erleichtert werden. Darüber hinaus könne ein fussläufiger Seezugang dem Naturschutz zuwiderlaufen. Die Kommissionsmehrheit hält zudem die Umsetzungskosten für erheblich. Sie ist der Ansicht, dass die Kantone sich dieser Problematik am besten annehmen und auf den Einzelfall abgestimmte Lösungen finden können.

Die Kommissionsminderheit wiederum erachtet die parlamentarische Initiative als wichtig und sinnvoll. Sie weist darauf hin, dass ein beträchtlicher Teil der Seeufer derzeit für die Bevölkerung nicht zugänglich ist. Diese Initiative sei nicht gegen das Privateigentum gerichtet, sondern diene dem Interesse möglichst vieler Menschen, Zugang zum Seeufer zu haben.

Die Kommission hat am 14./15. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.