Die Energiekommission des Nationalrates will ein klares Zeichen zugunsten der Stabilität des Strommarktes setzen und befürwortet deshalb einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates ist mit 18 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten, mit der ein Rettungsschirm für die Strombranche geschaffen werden soll (22.031). Dieses eindeutige Abstimmungsergebnis zeigt, dass die Kommission ein klares Zeichen setzen will und den vom Bundesrat vorgeschlagenen und vom Ständerat bereits befürworteten Rettungsschirm unterstützt. Ziel dieser Vorlage ist es, die Stabilität des Strommarktes sicherzustellen und den Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft sowie deren Eigentümerinnen und Eigentümern – und insbesondere den systemkritischen Unternehmen – bessere Refinanzierungsmöglichkeiten zu gewährleisten.

Mit dem vorgesehenen Mechanismus sollen systemkritischen Unternehmen, die aufgrund unvorhergesehener Marktentwicklungen von vorübergehenden Liquiditätsengpässen bedroht sind, Finanzhilfen gewährt werden können. Die Kommissionsminderheit beantragt Nichteintreten, da es in der Verantwortung der Unternehmen liege, auf den Kapitalmärkten die nötigen Mittel zu beschaffen, und es Aufgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer sei, diese Mittel zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen hat die Kommission eingehend über die Stromversorgungssicherheit im kommenden Winter und namentlich über die Einführung einer Wasserkraftreserve diskutiert. Sie wird diese Diskussion an ihrer Augustsitzung fortführen und dann auch ihre Arbeiten zum Rettungsschirm fortsetzen.

Eintreten auf den Gegenentwurf zur Biodiversitätsinitiative

Nachdem die Kommission sich von den Kantonen und von verschiedenen Interessenvertretungen über den Handlungsbedarf bei der Vorlage zur Biodiversität (Biodiversitätsinitiative und indirekter Gegenentwurf des Bundesrates; 22.025) informieren liess, hat sie mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, auf den Gegenentwurf des Bundesrates einzutreten. Die Kommissionsmehrheit hebt den schlechten Zustand der Biodiversität in der Schweiz hervor und unterstreicht den Handlungsbedarf. Der Verlust der Biodiversität sei eine Krise, die sich leise ankündige, sie dürfe nicht gegen andere Krisen ausgespielt werden, hält die Mehrheit der Kommission fest. Sie blickt dabei auf den Interessenkonflikt zwischen Energieversorgung, Klimaschutz und dem Schutz der Biodiversität. Bei der Beratung der Vorlage müssten Lösungen gefunden werden, die den verschiedenen Ansprüchen im Interessenkonflikt Rechnung tragen. Die Kommissionsmehrheit ist sich auch bewusst, dass dabei durchaus auch um die Setzung von Prioritäten gerungen werden muss.

Für die Kommissionsminderheit steht die Sicherung der Energieversorgung an erster Stelle. Sie befürchtet, dass die Massnahmen des Gegenvorschlages den Bau und Ausbau von Anlagen für die Energieproduktion verhindern. Ausserdem gehe das angestrebte Flächenziel zur Förderung der Biodiversität auf Kosten der Landwirtschaft und gefährde die Selbstversorgung der Schweiz.

Klare Zustimmung zur Überarbeitung des Raumplanungsgesetzes

Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf des Ständerates zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (2. Etappe, RPG2; 18.077) eingetreten. Bei der ersten Beratung im Dezember 2019 hatte der Nationalrat Nichteintreten beschlossen. Die Kommission begrüsst die vom Ständerat geänderte Vorlage grundsätzlich. Dieser hatte die Vorlage des Bundesrates zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vereinfacht, die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen reduziert und ihn als Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative positioniert (21.065). Verschiedene Seiten äusserten jedoch auch Kritik an Bestimmungen, die vom Ständerat eingefügt wurden, und stellten entsprechende Anpassungen an der Vorlage in Aussicht.

Im Weiteren hat die Kommission Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung über ihren Erlassvorentwurf zur parlamentarischen Initiative 16.498 («Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller»). Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen über das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit entscheiden. Der Evaluationsbericht zur Vernehmlassung kann auf der Webseite der Kommission heruntergeladen werden.

Auch über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative zur Kreislaufwirtschaft (20.433) wurde die Kommission informiert. In der weiteren Beratung wird sie den Entwurf aufgrund der Rückmeldungen überarbeiten. Der Bericht mit den Ergebnissen der Vernehmlassung ist ebenfalls auf der Webseite der Kommission verfügbar.

Mehr Transparenz bei der Stromherkunft

Die Kommission spricht sich zudem einstimmig für die Motion 21.3620 aus. Diese fordert, dass die Stromkennzeichnung nicht mehr wie bisher jährlich, sondern quartalsweise oder monatlich erfolgt. Die Endkundinnen und Endkunden würden darüber informiert. Aus Sicht der UREK-N erhöht diese kürzere Kennzeichnungsperiode die Transparenz bei der Stromherkunft, was die Kommission als positiv erachtet.

Die Kommission hat am 4./5. Juli 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.