Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie setzt sich dafür ein, gesetzgeberisch rasch auf eine Stärkung der schweizerischen Stromversorgungssicherheit hinzuarbeiten. Sie hat beschlossen, auf die entsprechende Vorlage des Bundesrates einzutreten.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat einstimmig beschlossen, auf den Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien einzutreten (21.047). Der Entwurf war vom Ständerat in der Herbstsession beraten worden. Dieser brachte mehrere Änderungen an der bundesrätlichen Vorlage an und definierte insbesondere ehrgeizige Ziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für 2035. Die Kommission ist überzeugt, dass eine Änderung der geltenden Rechtsgrundlagen notwendig ist, um die Herausforderungen im Energiebereich bewältigen zu können. Sie hat eine erste Diskussion geführt und wird ihre Arbeiten an den nächsten Sitzungen rasch vorantreiben.

Freiwilliges Energiesparen

Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Energiebereich will die Kommission Massnahmen umsetzen, mit denen die Bevölkerung und Unternehmen zu einer freiwilligen Senkung von deren Erdöl-, Gas- und Stromverbrauch bewegt werden. Sensibilisierungskampagnen beispielsweise könnten rasch greifen, ohne den Komfort der Bevölkerung wesentlich einzuschränken. Freiwillige Zielvereinbarungen mit Unternehmen könnten ebenfalls zu einer Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Die Kommission hat deshalb ohne Gegenstimme eine entsprechende Motion des Ständerates angenommen (22.3240).

Mit der Annahme zweier Motionen (20.4406 mit 18 zu 7 Stimmen und 22.3376 in einer abgeänderten Fassung mit 15 zu 10 Stimmen) beauftragt die Kommission zudem den Bundesrat, eine nationale Strategie für die Entwicklung von CO2-neutralem Wasserstoff auszuarbeiten. Dank neuen Massnahmen sollen Herstellung, Einfuhr, Lagerung und Verteilung von CO2-neutralem Wasserstoff gefördert werden.

Zudem hat sich die Kommission ohne Gegenstimme für eine Motion zur Reduzierung der Energieverluste im Gebäudebereich ausgesprochen (19.4202).

Eintreten auf die Vorlage zum Wolfsmanagement

Ohne Gegenstimme ist die Kommission auf einen Entwurf zur Teilrevision des Jagdgesetzes eingetreten. Dieser ist im Rahmen der parlamentarische Initiative 21.502 entstanden und fokussiert auf die Regulierung von Wolfsbeständen, um Schäden oder eine Gefährdung von Menschen zu verhindern. Die Kommission wird die Detailberatung voraussichtlich an ihrer nächsten Sitzung abschliessen.

Punktuelle Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes

Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission einen Vorentwurf zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes verabschiedet, den sie anlässlich der parlamentarischen Initiative 20.456 ausgearbeitet hat. Die anvisierte Gesetzesänderung soll es in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent ermöglichen, altrechtliche Wohngebäude ohne Nutzungsbeschränkungen gleichzeitig zu vergrössern und in verschiedene Erst- oder Zweitwohnungen zu unterteilen. Heute dürfen Eigentümer altrechtlicher Bauten die Wohnfläche nur vergrössern, wenn sie keine zusätzlichen Wohnungen schaffen. Zudem sollen auch Ersatzneubauten 30 Prozent grösser als das abgerissene Gebäude gestaltet werden können, ohne dass die Nutzung beschränkt wird. Mit diesen angestrebten Neuregelungen setzt sich die Kommission für eine verdichtete Bauweise und die Entwicklung der Bergregionen ein. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten, weil diese aus ihrer Sicht den Zweitwohnungsartikel der Verfassung verletze. Die Vorlage der UREK-N wird in wenigen Wochen in die Vernehmlassung geschickt.

Im Weiteren hat die Kommission die Arbeiten am Entwurf für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077) aufgenommen. In diesem Kontext wird sie auch die von der parlamentarischen Initiative 21.494 angesprochenen Problemfelder diskutieren. Die Initiative ist von der Urheberin zurückgezogen worden.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, die Motion 21.3804 anzunehmen. Die Motion verlangt vom Bundesrat, flächengleiche Tausche zwischen landwirtschaftlicher Nutzfläche und Sömmerungsfläche zu ermöglichen. Die Kommission unterstützt die geforderte Flexibilisierung bei den landwirtschaftlichen Zonen, damit bei Meliorationsprojekten und Gewässerrevitalisierungsprojekten verlorene landwirtschaftliche Nutzfläche einfacher kompensiert werden kann. Für einige wenige Kantone wäre dies eine Erleichterung. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, weil aus ihrer Sicht eine Änderung der Zonengrenzen den Erhalt des wertvollen Sömmerungsgebietes beeinträchtigen würde.

Die Kommission hat am 10./11. Oktober 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (FDP/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.