Die Energiekommission des Nationalrates möchte die Bewilligungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen beschleunigen, um rasch eine zusätzliche Jahresproduktion von 1 TWh erneuerbarer Elektrizität zu realisieren. Dafür sollen die Baubewilligungen für weit fortgeschrittene Windenergieprojekte vom Kanton erteilt und die damit zusammenhängenden juristischen Verfahren abgekürzt werden.

An ihrer Sitzung vom 23. Januar 2023 hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit 18 zu 7 Stimmen ihren Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 22.461 verabschiedet. Neu soll die Baubewilligung für Windenergieprojekte im nationalen Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, vom Kanton erteilt werden. Zudem soll der Instanzenzug für Beschwerden gegen diese Baubewilligung gestrafft werden. Dieses beschleunigte Verfahren soll gelten, bis die zusätzlich realisierten Windenergieanlagen eine Jahresproduktion von 1 TWh Elektrizität liefern. Ein grosser Teil dieser Produktion wird im Winter anfallen, womit diese Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Deckung der Winterstromlücke leisten werden.

Die Kommission hat im Rahmen einer Anhörung den Kantonen und bestimmten betroffenen Verbänden die Möglichkeit gegeben, zu diesem Vorhaben Stellung zu nehmen. Es war der Kommission ein zentrales Anliegen, dass die Vorlage keinerlei verfassungsrechtliche Zweifel aufkommen lässt. Sie hat eine Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz zur Verfassungsmässigkeit eingeholt und diese in ihren Beratungen berücksichtigt, so dass die Vorlage klar verfassungskonform ist. Angesichts der Umstände, dass die Verfahren zur Bewilligung von Windenergieanlagen heute sehr lange dauern, und der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 von besonderer Bedeutung ist, ist der im Entwurf vorgesehene Eingriff in die kantonale Verfahrens- und Organisationsautonomie gestützt auf die Grundsatzgesetzgebungskompetenz des Bundes in Sachen Energie und Raumplanung gerechtfertigt.

Im Gegensatz zu ihrer Grundsatzentscheidung vom 1. November 2022 hat die Kommission darauf verzichtet, eine verbindliche Entscheidungsfrist von 90 Tagen für die Gerichte in den Entwurf aufzunehmen. Damit bleibt die Unabhängigkeit der Justiz gewahrt, die Gerichte sind jedoch aufgerufen, die Verfahren möglichst schnell abzuwickeln.

Zudem hat die Kommission die Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinden diskutiert. Die Mehrheit der Kommission betont, dass die Gemeinden bereits weitgehende Möglichkeiten haben, sich in die Nutzungsplanung für Windenergieprojekte einzubringen. Die Kantone haben betont, dass auch ihnen der Einbezug der Gemeinden ein wichtiges Anliegen ist. Da die Vorlage nur Projekte mit rechtskräftiger Nutzungsplanung betrifft, sieht die Mehrheit keinen Mehrwert in einer zusätzlichen Mitwirkungsmöglichkeit für die Gemeinden. Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat hingegen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Sie soll so überarbeitet werden, dass für Windenergieanlagen im beschleunigten Verfahren auch zur Baubewilligung nochmals ein Volksentscheid auf Gemeindeebene ermöglicht wird. Eine weitere Minderheit fordert, dass die regulären Verfahren bereits ab einer zusätzlichen Produktion von 600 GWh (0,6 TWh) wieder angewendet werden, so dass aus heutiger Sicht besser abgeschätzt werden kann, welche Windenergieprojekte vom beschleunigten Verfahren profitieren können. Eine dritte Minderheit möchte die zusätzliche Produktion anhand der installierten Leistung anstelle der Jahresproduktion bemessen, sie fordert eine zusätzlich installierte Leistung von 600 MW.

Der Erlassentwurf und der Bericht der Kommission werden noch diese Woche veröffentlicht und dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt. Die Vorlage soll in der Frühjahrssession 2023 von den eidgenössischen Räten behandelt werden.

Die Kommission tagt vom 23.-25. Januar 2023 in Bern und wird am Donnerstag, 26. Januar 2023 über ihre weiteren Beschlüsse informieren.