Verbandsbeschwerden gegen die 16 im Stromversorgungsgesetz genannten Wasserkraft-Projekte sollen nur noch möglich sein, wenn sie von drei Organisationen gemeinsam erhoben werden. Damit wird der besonderen Bedeutung dieser Projekte für die Stromversorgung Rechnung getragen, ohne komplett auszuschliessen, dass ein Gericht deren Rechtmässigkeit überprüft.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat sich zum dritten Mal mit der Änderung des Energiegesetzes zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien (23.051) befasst. Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt sie, beim Recht, Beschwerde gegen die 16 Wasserkraft-Projekte des Stromversorgungsgesetzes zu führen, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Solche Beschwerden sollen zulässig sein, wenn drei berechtigte Organisationen sie gemeinsam führen. Wenn ein solches Projekt bei den Schutzorganisationen auf breite Ablehnung stösst, bleibt es den Gerichten damit möglich, zu prüfen, ob das Projekt mit dem Umweltrecht vereinbar ist. Diese Beschränkung des Beschwerderechtes soll jedoch nicht, wie der Nationalrat ursprünglich beschlossen hatte, für alle Energieprojekte von nationaler Bedeutung gelten.

Aus Sicht der Minderheit ist eine unverzügliche Umsetzung dieser Projekte zentral für die Versorgungssicherheit. Sie folgt daher dem Ständerat und möchte die Verbandsbeschwerde gegen diese Projekte vollständig ausschliessen.

Zustimmung zum Ständerat in zahlreichen Punkten

Bei der Frage nach der Trennung zwischen dem eigentlichen Bauprojekt und den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für schützenswerte Lebensräume schliesst sich die Kommission einstimmig dem Ständerat an. Bei den Ersatzmassnahmen nach Natur- und Heimatschutzgesetz soll am geltenden Recht festgehalten werden. Wenn jedoch eine der zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen nach Stromversorgungsgesetz aus sachlichen Gründen nicht zusammen mit dem Projekt umgesetzt werden kann, soll eine gewisse Flexibilität geschaffen werden. Auch in den übrigen offenen Fragen schliesst sich die Kommission dem Ständerat an, darunter die Rahmenbedingungen für Zusatzkonzessionen (22 zu 3 Stimmen) und der Weiterzug von Konzessionsentscheiden an das Bundesgericht (17 zu 8 Stimmen). Eine Minderheit beantragt beim zweiten Punkt, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Die Kommission spricht sich zudem 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, die Frage der Abnahmevergütung für erneuerbare Elektrizität (Artikel 15 Energiegesetz) in einem separaten Entwurf zu regeln, da nur ein loser inhaltlicher Zusammenhang zur Frage der Bewilligungsverfahren besteht. Diese Vergütung soll sich stärker an den Preisen auf dem Strommarkt orientieren. Bei negativen Strompreisen soll die Möglichkeit bestehen, von Minimalvergütungen abzuweichen, wie dies der Ständerat auch vorgesehen hatte.

Im Weiteren hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen der parlamentarischen Initiative 24.440 «Candan Hasan. Der Waldrand ist ein wichtiger und wertvoller Lebensraum für Wildtiere. Mähroboter stellen eine Gefahr dar!» keine Folge gegeben. Dort, wo Siedlungsflächen auf Waldränder stossen, sollen Wildtiere besser vor Mährobotern geschützt werden. Das könne mittels Empfehlungen geregelt werden, wendet die Kommissionsmehrheit ein, und sieht keinen Handlungsbedarf. Eine Minderheit möchte hingegen rechtliche Grundlagen dazu schaffen.

Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung stellt sich die Kommission auch gegen das Anliegen der Standesinitiative des Kantons Solothurn 24.302 «Keine kantonsübergreifenden Vorhaben ohne Mitsprache». Die Kommissionsmehrheit ist der Überzeugung, die rechtlichen Grundlagen seien ausreichend, damit Nachbarkantone bei Vorhaben, die gewichtige, kantonsübergreifende Auswirkungen auf Raum und Umwelt aufweisen, ihre Interessen einbringen können. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben.

Schliesslich hat die Kommission eine Motion (Mo. UREK-N 25.3943) eingereicht, die den Bundesrat auffordert, eine umfassende Strategie und Aktionsplan zur Energiespeicherung zu erarbeiten. Die Strategie soll realistische Ausbauziele für die verschiedenen Speicherarten definieren und Handlungsfelder, konkrete Massnahmen sowie mögliche Szenarien aufzeigen.

Die Kommission hat am 23. und 24. Juni 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Imark (V, SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.