Die Energiekommission ist klar auf die Strategie zum Um- und Ausbau der Schweizer Stromnetze eingetreten. Die Vorlage soll die Voraussetzungen schaffen für die Optimierung der Stromnetze mit dem Ziel, Herausforderungen wie die dezentrale Stromproduktion und die Elektrifizierung der Gesellschaft im Allgemeinen wirksam bewältigen zu können.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt einstimmig, auf die Strategie Stromnetze (16.035) einzutreten. Die Vorlage des Bundesrates soll die Investitionssicherheit für die Netzbetreiber sowie die Transparenz, das Verständnis und die Akzeptanz von Leitungsprojekten in der Gesellschaft erhöhen.

Die Kommission befasste sich mit den Herausforderungen, die sich mit der weiteren Entwicklung des Netzes stellen. Ihrer Meinung nach eignet sich die vom Bundesrat vorgeschlagene Strategie, um den künftigen Strombedarf auf wirkungsvolle, dynamische und angemessene Weise decken zu können und damit auch der Energiestrategie 2050 gerecht zu werden, welche eine Weiterentwicklung der nationalen Stromnetze hin zu einer dezentralen Produktion und zu intelligenten Netzen voraussetzt. Die Kommission wird an der nächsten Sitzung Anhörungen vornehmen.

Revitalisierung der Gewässer – Erhaltung der landwirtschaftlichen Nutzflächen und der Bauzonen

Die parlamentarische Initiative 14.455 fordert, dass bei der Gewässerrevitalisierung keine landwirtschaftlichen Nutz- und Produktionsflächen und keine Bauzonen beeinträchtigt werden. Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Ihrer Meinung nach müssen bei jeder Revitalisierung die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden. Auch weist sie darauf hin, dass seit der Einreichung der Initiative am 26. September 2014 verschiedene Verbesserungen erzielt worden sind, hätten doch die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen zu einer Revision der Gewässerschutzverordnung geführt, die seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist und eine gewisse Flexibilisierung der Regelung auf diesem Gebiet vorsieht. Eine zweite Revision der Verordnung ist derzeit im Gang.

Wegwerf-Plastiksäcke werden nicht verboten

Die Motion de Buman 10.3850, welche 2012 von beiden Räten angenommen wurde, verlangt ein generelles Verbot der kostenlosen Abgabe von Wegwerf-Plastiksäcken an der Ladenkasse. Die Kommission wurde von Vertretern des Detailhandels über die Grundzüge einer freiwilligen Branchenvereinbarung informiert, die den Verbrauch solcher Wegwerfsäcke ab 2018 um 80 Prozent verringern soll. Diese Vereinbarung gilt nur für Läden, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen, nicht aber für andere Geschäfte oder Shops. Die Kundinnen und Kunden werden ab diesem Zeitpunkt also Wegwerfsäcke, die heute an den Ladenkassen gratis aufliegen, bezahlen müssen. Weiterhin gratis werden die Säcke für Früchte und Gemüse im Offenverkauf sein. Die Kommission beantragt, dem Nationalrat zu folgen und der Abschreibung der Motion zuzustimmen.

Förderung der Holzwirtschaft

Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Fässler 15.427 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass bei Bauvorhaben Schweizer Holz Priorität eingeräumt wird. Kantone und Gemeinden, die vom Bund Subventionen für ihre Wälder erhalten, sollen verpflichtet werden, eine Variante mit einheimischem Holz zu prüfen. In den Augen der Kommission ist dies mit dem Föderalismus nicht vereinbar und könnte zudem einen Verstoss gegen die WTO-Regeln darstellen. Zudem seien im März dieses Jahres im Rahmen der Änderung des Waldgesetzes (14.046) Massnahmen zur Förderung der Holzwirtschaft und der stärkeren Nutzung von einheimischem Holz beschlossen worden.

Zusammensetzung des Aktionariats von swissgrid

Die Kommission wurde über die jüngsten rechtlichen Entwicklungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Aktionariats von swissgrid (13.467) informiert. Sie stellte fest, dass eine rasche Gesetzesänderung nicht zielführend ist und dadurch eine Einigung bei der Aufteilung der Aktien, die Alpiq verkaufen will, nicht erleichtert würde. Die Kommission geht aber davon aus, dass bald eine Lösung gefunden wird. Sie wird dieses Dossier auch in den nächsten Monaten aufmerksam verfolgen.

Schliesslich lehnte die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 15.4265 ab, wonach der Bau von besonders energieeffizienten Bauten gefördert werden soll. Die Kommission weist darauf hin, dass die Kantone, die für diese Angelegenheit zuständig sind, im Rahmen der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) bereits genaue Vorschriften erlassen haben.

Die Kommission hat am 23. und 24. Juni 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.