Die Energiekommission des Ständerates spricht sich gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft aus. Sie hält aber am ihrem Entscheid fest, die sogenannte Durchschnittspreismethode aufzuheben. So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten.

​Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die in der letzten Sitzung begonnene Differenzbereinigung zur Vorlage «Um- und Ausbau der Stromnetze» (16.035) beendet. Sie will an der Aufhebung der Durchschnittspreismethode (Art. 6 Abs. 5 StromVG) festhalten (9 zu 3 Stimmen). So soll den Elektrizitätsunternehmen erlaubt werden, die Kosten der Eigenproduktion vollständig ihren gebundenen Kunden anzulasten, ohne die Preisvorteile aus ihren Einkäufen am Markt anteilsmässig weitergeben zu müssen. Die Kommission versteht diesen Entscheid als Signal zur Stärkung der Verteilnetzbetreiber mit Eigenproduktion – insbesondere Wasserkraft. Dabei ist sie sich bewusst, dass die Durchschnittspreismethode auch im Kontext der Energiestrategie 2050 in ihrer Bedeutung relativiert würde, da in Zusammenhang mit der Marktprämie die berechtigten Verteilnetzbetreiber ihre Energie aus Grosswasserkraft vollumfänglich den Endverbrauchern in der Grundversorgung zuweisen können (nArt. 31 Abs. 3EnG). Mit diesem Entscheid äussert sich die Kommission auch gegen Sofortmassnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft, wie sie in der Vorlage 2 des Nationalrates skizziert sind.

Hinsichtlich der Frage, ob der Aufhebungsentscheid rückwirkende Gültigkeit erhalten soll, passt die Kommission ihren Vorschlag an. Neu soll in der Übergangsbestimmung (Art. 33b StromVG) festgehalten werden, dass lediglich jene verrechneten Kosten nicht rückerstattet werden müssen, die aus dem Tarifjahr 2014 oder früher resultieren.

Schliesslich möchte die Kommission durch eine ergänzte Definition des Elektrizitätsnetzes eine überstürzte Teilliberalisierung der Energiedienstleistungen verhindern. Sie präzisiert somit ihren Entscheid zum Bereich Messwesen (Art. 17a StromVG).

Bestandesregulierung beim Wolf

Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Wallis 14.320 «Wolf. Fertig lustig!» in der Differenzbereinigung erneut vorberaten. Die Initiative fordert die Kündigung der Berner Konvention und eine Änderung des Jagdgesetzes, damit der Wolf gejagt werden kann. Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen wiederum beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit verweist dabei auf die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage zur Änderung des Jagdgesetzes (17.052) und begrüsst die darin vorgeschlagenen Massnahmen. Der Bundesrat will den Spielraum, den die Berner Konvention bietet, möglichst weitgehend nutzen, und zudem einen neuen Versuch starten, den Schutzstatus des Wolfes bei der Berner Konvention herabzustufen. Die bevorstehende Beratung der Vorlage biete die Gelegenheit, die Vorschläge des Bundesrates zu prüfen und nötigenfalls anzupassen, stellt die Kommissionsmehrheit fest. Daher bestehe kein Grund mehr, das Anliegen im Rahmen der Initiative umzusetzen. Eine Minderheit hingegen beantragt, der Initiative Folge zu geben. Damit könne dem Bundesrat der Rücken gestärkt werden.

Verknüpfung der Emissionshandelssysteme Schweiz-EU

Mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission der vorläufigen Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme zugestimmt. Mit der vorläufigen Anwendung können technische Vorbereitungsarbeiten für die Verknüpfung vorgenommen werden. Allerdings gab es verschiedene Stimmen in der Kommission, die sich kritisch zum Emissionshandelssystem und zur geplanten Verknüpfung mit der EU äusserten. Voraussichtlich 2018 wird dem Parlament die Ratifikationsbotschaft zur Genehmigung unterbreitet.

Schliesslich hat die Kommission das Postulat 16.3994 «Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kostendeckende und verursachergerechte Finanzierung der Sammelstellen» vorberaten. Einstimmig beantragt sie dem Rat, das Postulat abzulehnen. Dieses verlangt einen Bericht über die finanzielle Sicherung der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten, in dem auch die Vor- und Nachteile eines möglichen Systemwechsels von einem freiwilligen zu einem obligatorischen Finanzierungsmodell geprüft werden sollten. Anstelle dieses Postulats hat die Kommission eine eigene Motion 17.3636 formuliert, die mit dem «Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit» einen Mittelweg vorschlägt, der zielgerichtet und rasch zur finanziellen Sicherung der Entsorgung beitragen soll.

Die Kommission hat am 4. September 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Luginbühl (BD/BE) getagt.