Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates beantragt, die Zersiedelungsinitiative ohne Gegenentwurf abzulehnen. In ihren Augen hätte ein generelles und unbefristetes Einfrieren der Bauzonenfläche schwerwiegende Folgen.

​Hauptforderung der Volkinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung» (Zersiedelungsinitiative, 17.063) ist, die weitere Ausdehnung der Bauzonen auf unbefristete Zeit zu stoppen. Zudem soll eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen (Verdichtung) angestrebt werden und ausserhalb der Bauzonen sollen nur noch Bauten für die bodenabhängige Landwirtschaft oder standortgebundene Bauten von öffentlichem Interesse bewilligt werden.

Die Kommission anerkennt, dass eine Verdichtung in den Bauzonen notwendig ist, und hält fest, dass es auf allen Ebenen bereits zahlreiche Massnahmen und Initiativen mit gleicher Stossrichtung gibt. Sie ist jedoch der Auffassung, dass die Umsetzung der Initiative schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft und die Landwirtschaft hätte. So dürfte sie in einigen Regionen zu einer starken Baulandverknappung und somit zu einer Verteuerung der Wohn- und Gewerbeimmobilien führen und zudem die Entwicklung der Kantone und Gemeinden drastisch beinträchtigen, was wiederum der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schaden würde. Ausserdem würde die Initiative auch die Entwicklung der Landwirtschaft stark einschränken, da der Bau von Anlagen für die bodenunabhängige Produktion nicht mehr zulässig wäre. Die Kommission erinnert daran, dass die im Mai 2015 in Kraft getretene Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG1), die – wie die Initiative auch – das Ziel verfolgt, die Zersiedelung einzudämmen, bereits erste Wirkung zeigt. Mit der flächendeckenden Umsetzung dürfte sich die Situation noch weiter verbessern. Was die Bauzonen betrifft, ist die Kommission also der Meinung, dass die geltenden Bestimmungen ausreichen.

In Bezug auf das Bauen ausserhalb der Bauzone weist die Kommission darauf hin, dass der Bund in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen mit Hochdruck daran arbeitet, die zweite Revision des RPG (RPG2) abzuschliessen. Diese sollte eine differenziertere Anwendung des Gesetzes erlauben, die den Besonderheiten der Kantone Rechnung trägt. Sie ist der Auffassung, dass diese zweite Revision das Initiativanliegen nur ansatzweise erfüllen würde, und die Zeit zu knapp sein würde, um die Beratungen zur RPG2 und zur Initiative zu koordinieren. Sie hat daher mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, keinen Gegenentwurf auszuarbeiten, und empfiehlt die Initiative mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.

Anschliessend hat sich die Kommission mit der Motion Page (16.3697) befasst, welche verlangt, dass das bestehende Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzonen vollständig zu Wohnzwecken genutzt werden darf. Die Kommission möchte die Motion abändern und deren Text dahingehend präzisieren, dass die Umnutzungen den Planungsansatz berücksichtigen müssen, welcher im Rahmen der Ausarbeitung des Vorentwurfs RPG2 entwickelt wurde. Dies bedeutet, dass Umnutzungen nur zulässig sind, wenn sie in den kantonalen Planungen enthalten sind und kompensiert werden. Die abgeänderte Motion wurde mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten angenommen. Eine starke Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Klares Eintreten auf das Jagdgesetz

Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage zur Teilrevision des Jagdgesetzes (17.052) eingetreten. Einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat lehnte die Kommission mit 8 gegen 4 Stimmen ab. Dabei zeigte sich die Kommissionsmehrheit vom Handlungsbedarf überzeugt. Es sei am Parlament, die Bestandesregulation des Wolfes und anderer geschützter Tiere im Rahmen der vorliegenden Teilrevision festzulegen. Eine Minderheit dagegen ist der Ansicht, der Bundesrat berücksichtige den Schutzaspekt in seinem Gesetzesentwurf zu wenig. Die Vorlage sei insgesamt zu wenig ausgewogen und gehe weit über das Anliegen der Motion Engler (14.3151) hinaus, die unter anderem der Auslöser für die Revision gewesen sei. Zum Beginn der Detailberatung stimmte die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung für die Umbenennung der eidgenössischen Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete. Eine Minderheit lehnt die Änderung ab. Sie ist der Auffassung, mit dem Begriffswechsel werde der Schutzgedanke verstärkt, und befürchtet eine Zunahme von Nutzungskonflikten. Die Kommission wird sich im Zusammenhang mit der Vorberatung zur Mo. Dittli (17.3133) noch eingehend mit dem Sachverhalt auseinander setzen.

Die Kommission hat am 1. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.