Die Energiekommission des Ständerates hat einer parlamentarischen Initiative einstimmig Folge gegeben, die verlangt, dass Schlüsselinfrastrukturen wie Wasserkraftwerke und Strom- oder Gasnetze vor einer ausländischen Übernahme geschützt werden.

Die parlamentarische Initiative 16.498 von Nationalrätin Badran verlangt, dass die strategisch wichtigen Infrastrukturen des Energiesektors, namentlich Wasserkraftwerke, Stromnetze und Gasnetze, dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden. Der Erwerb dieser für das einwandfreie Funktionieren der Schweiz zentralen Infrastrukturen durch ausländische Unternehmen oder Staaten soll auf diese Weise kontrollierbar bleiben. Die Kommission hält fest, dass ausländische Investitionen im Energiesektor stetig zunehmen und erachtet es deshalb für notwendig, die Situation eingehend zu analysieren. Dabei soll namentlich geprüft werden, ob die Landesinteressen mit dem heutigen Konzessionssystem noch gewahrt werden können oder ob Instrumente geschaffen werden sollten, um die ausländische Beteiligung im Energiesektor – namentlich im Hinblick auf die Öffnung des Strommarktes – kontrollieren zu können. Die Kommission betont zwar, dass ausländische Investitionen für die Schweiz auch Vorteile bringen, ist aber dennoch der Meinung, dass diese sehr komplexe Frage vertieft zu prüfen ist und gegebenenfalls auch weitere strategische Bereiche einbezogen werden sollten. In Anbetracht des sich wandelnden internationalen Umfelds und der zunehmenden Bedeutung des staatlichen Einflusses bei ausländischen Investitionen hat sie einstimmig beschlossen, der Initiative Folge zu geben, damit die Gesetzgebungsarbeiten rasch in Angriff genommen werden können.

Kommission lehnt nach einer Änderung des Nationalrates ihre eigene Motion zum Umbau von ehemaligen landwirtschaftlichen Bauten zu Wohnzwecken ab

Im Mai 2017 reichte die Kommission die Motion 17.3358 ein, welche verlangt, dass die Kantone die Umnutzung von erhaltenswerten Ställen und Scheunen zu Wohnzwecken zulassen können, sofern dies ihr Richtplan vorsieht und der öffentlichen Hand dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtungen entstehen. Ziel dieser Motion war eine gemässigtere Regelung als jene, die mit den zwischenzeitlich endgültig verworfenen Initiativen der Kantone Graubünden (16.308) bzw. Wallis (16.310) angestrebt wurde und wonach die Umnutzung sämtlicher nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten zu Wohnzwecken ermöglicht werden sollte. Der Nationalrat beschloss allerdings in der Frühjahrssession eine Änderung des Motionstextes und will, dass die neue Regelung «zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft» führt. Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Änderung das Motionsanliegen zu stark einschränkt – dieses gar aushöhlt – und dass so unklare, nicht messbare Elemente einführt werden, die schwer umsetzbar sind. Deshalb hat sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die abgeänderte Motion abzulehnen. Ausserdem hat sie einstimmig entschieden, die Beratung zweier weiterer Motionen (16.3697 und 17.4199) zum Bauen ausserhalb der Bauzone auszusetzen, bis die Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vorliegt, die sich mit dieser Problematik befasst und die der Bundesrat im Herbst 2018 dem Parlament unterbreiten wird.

Obligatorische Erdbebenversicherung

Mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission dem Rat, die Mo. 11.3511 «Obligatorische Erdbebenversicherung» abzuschreiben. Sie folgt damit dem Antrag des Bundesrates. Dieser legt in seinem Bericht dar (14.054), dass keine ausreichende Verfassungsgrundlage für den Bund bestehe, eine landesweite Erdbebenversicherung einzuführen. Es fehle ausserdem auch an der erforderlichen Unterstützung in den Kantonen. Das musste auch die Kommission feststellen, die die Kantone aufforderte, eine interkantonale Lösung auszuarbeiteten. In einer Konsultation sprach sich zwar eine Mehrheit der Kantone für eine Konkordatslösung aus, die zur Abdeckung erforderliche Zahl von mindestens 85% der zu versichernden Gebäude und Sachwerte kam jedoch nicht zustande. Vor diesem Hintergrund ist die Kommissionsmehrheit der Auffassung, das Vorhaben einer obligatorischen Erdbebenversicherung sei nicht weiter zu verfolgen. Die Minderheit ist hingegen von der Notwendigkeit einer schweizweiten Lösung für eine Erdbebenversicherung nach wie vor überzeugt. Sie fordert den Rat auf, die Motion nicht abzuschreiben und den Auftrag an den Bundesrat aufrecht zu erhalten.

Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Burkart (17.405) einstimmig Folge gegeben. Die Initiative verlangt, die bis Juni 2020 befristeten Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe zu verlängern. Wie ihre Schwesterkommission des Nationalrats, die sich bereits im Februar mit der Initiative befasst hat, zeigt sich die UREK-S überzeugt vom Handlungsbedarf. Damit hat nun die nationalrätliche Kommission den Auftrag, einen Erlassentwurf auszuarbeiten. Sie wird verschiedene Regulierungsvarianten im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes (17.071) prüfen.

Jagdgesetzrevision

Die Kommission hat die Detailberatung zur Änderung des Jagdgesetzes (17.052) weitergeführt, auf die sie an ihrer Sitzung vom 19. Februar eingetreten war. Sie stimmte mit 7 zu 5 Stimmen dem Vorschlag des Bundesrates zu, dass die Kantone die Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen und die Prüfungsinhalte gesamtschweizerisch harmonisiert werden (Art. 4). Eine Minderheit möchte das geltende Recht beibehalten. Die Kommission unterstützt auch mit 8 zu 4 Stimmen die vorgesehene neue Regelung, dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten vorübergehend verkürzen dürfen, ohne dafür die Zustimmung des Bundes einholen zu müssen. Eine Minderheit lehnt diese Kompetenzdelegation ab. Hingegen hat die Kommission einstimmig beschlossen, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.

Weitere Themen

Im Weiteren hat die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen einem Vorentwurf zugestimmt, der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 12.402 «Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission und ihre Aufgabe als Gutachterin» ausgearbeitet wurde. Im Grundsatz sieht die Vorlage vor, dass die Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Objekte von nationaler Bedeutung und dem Nutzen der vorgeschlagenen Projekte auch für bestimmte kantonale Vorhaben zulässig ist. Der Vorentwurf wird kommende Woche in die Vernehmlassung geschickt.

Schliesslich hat sich die Kommission mit der Motion 16.3610 befasst, die verlangt, dass diejenigen Pflanzen, die auf der schwarzen Liste der invasiven Neophyten der Schweiz stehen, in die Liste der Freisetzungsverordnung (FrSV) aufgenommen werden. Da das Bundesamt für Umwelt zurzeit eine Revision der Gesetzgebung in diesem Bereich ausarbeitet, die noch dieses Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden soll, und eine Ergänzung der Neophyten-Liste diese Arbeiten verlangsamen könnte, hat die Kommission die Motion mit 11 zu 1 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat am 19. und 20. März 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) getagt.