Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Vorlage zum Jagdgesetz angenommen. Sie folgt dabei weitgehend dem Entwurf des Bundesrates, setzt aber gewisse Akzente bei der Bestandesregulierung von Grossraubtieren. Im Vordergrund stehen tragfähige Lösungen für das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren.

​Die Kommission hat die Detailberatung zur Änderung des Jagdgesetzes (17.052) abgeschlossen und der Vorlage mit 6 zu 4 Stimmen zugestimmt. An der Liste der geschützten Tiere (gemäss Berner Konvention) werden keine Änderungen vorgenommen. Im Kernstück der Vorlage, dem Artikel 7a, soll hingegen die Regulierung des Bestandes von gewissen geschützten Tierarten neu gehandhabt werden. Mit der Umsetzung der Mo. 14.3151 «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» sollen gemäss der Vorlage des Bundesrates neu auch Wolfbestände regulierbar sein, damit ein grosser Schaden oder eine Gefährdung von Menschen verhindert werden kann. Eine Mehrheit der Kommission will nun weitergehen als der Bundesrat vorschlägt. Mit 6 zu 5 Stimmen hat sie beschlossen, die Bedingungen für einen regulierenden Eingriff in den Bestand etwas milder auszugestalten: Der Begriff des «grossen» Schadens soll aus Absatz 2 gestrichen werden und Schutzmassnahmen sollen nicht mehr absolute Pflicht sein.
Ausserdem hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, auch den Biber in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen und Voraussetzungen zu schaffen, damit der Bund sich an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt die Kommission das Anliegen der Standesinitiative 15.300 des Kantons Thurgau um. Ebenso mit 7 zu 4 Stimmen entschied die Kommission, auch den Luchs in Artikel 7a aufzuführen. Das Zeitfenster zur Regulierung des Luchsbestandes beträgt lediglich sechs Wochen pro Jahr. Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen, dem Bundesrat zu folgen.

Bei der Verhütung von Wildschaden in Art. 12 hat die Kommission weitergehende Massnahmen abgelehnt. So spricht sie sich mit 8 zu 3 Stimmen deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Im Rahmen der Jagdgesetzrevision hat die Kommission die Mo. 17.3133 «Gebührende Berücksichtigung des naturnahmen Tourismus in Jagdbanngebieten» vorberaten. Die Kommission verzichtet darauf, das Anliegen der Motion direkt in der Vorlage einzubringen. Stattdessen begrüsst sie den Ansatz des Bundesamtes für Umwelt, in einem partizipativen Prozess die Naturverträglichkeit der «traditionellen» Routen der Bergsportverbände zu prüfen und diese den Kantonen zur Genehmigung zuzuführen.

Die Kommission hat am 24. April 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Roland Eberle (V/TG) getagt.