Die Umweltkommission des Ständerates möchte für eine geregelte Koexistenz von Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren sorgen. Sie will die Regelungen auf Verordnungsebene flexibilisieren und so den Handlungsspielraum innerhalb des Jagdgesetzes ausschöpfen. Eine Revision des Jagdgesetzes selbst will die Kommission wenige Monate nach dem Volks-Nein nicht.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine gleichlautende Motion wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates eingereicht (21.3002). Die Motion zielt darauf ab, mit Änderungen auf Verordnungsebene den bestehenden Rechtsrahmen im Jagdgesetz soweit wie möglich auszunutzen, um den Herdenschutz zu stärken und die Regelungen zum Abschuss des Wolfes in schweren Fällen anzupassen. Damit sollen mit dem bestehenden Recht die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Verbreitung des Wolfes in der Schweiz zu kontrollieren und das Nebeneinander von Mensch, Nutztieren und Grossraubtieren zu ermöglichen. Die Massnahmen sollen möglichst rasch umgesetzt werden können. Stimmen beide Räte den jeweiligen Kommissionsmotionen in der Frühlingssession zu, sind sie überwiesen an den Bundesrat.

Hingegen lehnt die Kommission die von der Schwesterkommission angestossene Neuauflage zur Revision des Jagdgesetzes mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab (20.482). Die Kommission ist der Auffassung, es sei nach der emotional geführten Auseinandersetzung vor der Abstimmung im vergangenen Jahr verfrüht, einen erneuten Anlauf für eine Revision zu starten. Mit der Kommissionmotion werde dem Handlungsbedarf angemessen Rechnung getragen.

Investitionssicherheit für erneuerbare Energien

Das Einspeisevergütungssystem zur Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung läuft Ende 2022 aus. Dadurch entsteht für bestimmte Erzeugungstechnologien eine Förderlücke. Zwar hat der Bundesrat am 11. November 2020 eine neue Mantelvorlage mit dem Titel «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» angekündigt, doch bis zu deren Verabschiedung und dem Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze und Verordnungen könnte eine Lücke entstehen. Die Kommission hat daher mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Girod 19.443 Folge zu geben. Ziel dieser Initiative ist es, die Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie weiterhin zu fördern. Das Investitionsaufkommen soll insbesondere über Einmalvergütungen erhalten werden, ähnlich wie dies der Bundesrat für die Revision des Energiegesetzes angekündigt hat. Mit ihrer Unterstützung der parlamentarischen Initiative geht es der Kommission nicht um einen Vorgriff auf diese Revision, sondern darum, den Zuwachs an einheimischen erneuerbaren Energien nicht zu gefährden. Die UREK des Nationalrates wird nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.

Mehr Spielraum beim Gewässerraum im Landwirtschaftsgebiet

Die Kommission beantragt mit 7 mit 5 Stimmen, die Motion Stark 19.4374 anzunehmen. Diese verlangt, dass Gewässerräume verkleinert werden können, wenn sie die Futtergrundlage eines landwirtschaftlichen Betriebs gefährden. Ziffer 2 der Motion mit einer zweiten Ausnahme hat der Urheber der Motion zurückgezogen.

Gemäss geltendem Recht legen die Kantone Gewässerräume fest, damit Gewässer ausreichend Platz haben. Nach einer Anhörung der interkantonalen Direktorenkonferenzen BPUK und LDK stellt die Kommission fest, dass die Kantone grosse Anstrengungen unternehmen, um die Gewässerraumbestimmungen umzusetzen. Dazu sind sie seit 2011 verpflichtet. Allerdings stellt sich die Kommission die Frage, ob die Kantone genügend Handlungsspielraum haben. Die erfolgten Lockerungen auf Verordnungsebene reichen nach Ansicht der Kommission nicht aus, um eine flexible Umsetzung zu gewährleisten. Die Kommission fordert deshalb eine Ergänzung des Gewässerschutzgesetzes: Wird auf einer Fläche, die einem Landwirtschaftsbetrieb als Futtergrundlage dient, ein Gewässerraum festgelegt, dann soll dieser kleiner als vorgesehen sein dürfen. Die Kommission betont, dass sowohl der Gewässerschutz als auch der Hochwasserschutz mit der vorgesehenen Regelung sichergestellt bleibe.

Die Minderheit stellt sich gegen die Motion. Aus Sicht der Minderheit schwächt die Motion den Gewässerschutz, indem sie die minimalen Anforderungen senken wolle. Zudem gefährde die Motion die Kompromisslösung, die als Reaktion auf die Renaturierungs-Initiative von 2006 entstanden sei. Die Minderheit verweist darauf, dass auch die Delegation der Kantone die Motion zur Ablehnung empfiehlt, weil sie keine Änderung der Regeln mitten in der Umsetzungsphase wünscht.

Mögliche Anpassung des Eindolungsverbots von Gewässern

Die Kommission hat sich mit einem weiteren Vorstoss zum Thema Gewässerschutz im Landwirtschaftsgebiet auseinandergesetzt. Die Motion Knecht 19.4561 verlangt, dass eingedolte Bäche nicht offengelegt werden müssen, wenn dies Nachteile für die landwirtschafte Nutzung brächte oder einen Kulturlandverlust zur Folge hätte. Aktuell ist es grundsätzlich verboten, Fliessgewässer neu einzudolen oder bestehende Eindolungen zu erneuern. Eine gewisse Lockerung des Eindolungsverbots zugunsten der Landwirtschaft hält die Kommission für prüfenswert. Sie hat die Verwaltung mit Abklärungen beauftragt, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben.

Digitalisierung des geologischen Untergrunds

Die Motion Vogler 19.4059 fordert einen Aktionsplan zur Digitalisierung von Daten über den geologischen Untergrund. Dies mit dem Ziel, dass Bund, Kantone und Gemeinden Untergrunddaten in einem digitalen Format verfügbar machen. Dabei soll der Bund die Datenerfassung unterstützen und koordinieren. Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion zu ergänzen, sodass die Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgt und keine negativen Folgen für die Eigentümer von Geodaten hat. Von der Umsetzung profitieren könnten verschiedenste Bereiche, insbesondere unterirdische Verkehrsinfrastrukturen, die Gewinnung von einheimischer Energie und von Georessourcen sowie die sichere Lagerung von Abfällen.

Schliesslich hat die Kommission die Beratung zur Teilrevision des Raumplanungs­gesetzes 2. Etappe (18.077) weitergeführt. Sie wird umfassend zu den Beschlüssen informieren, wenn die Detailberatung zur Vorlage abgeschlossen ist.

Die Kommission hat am 14./15. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (RL/GR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.