Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat die Resultate der Vernehmlassung ihres Entwurfs zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe zur Kenntnis genommen. Von vielen Vernehmlassern wird begrüsst, dass die Kommission der Landschaftsinitiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellt.

Die Kommission hat sich mit den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Änderung des Raumplanungsgesetzes auseinandergesetzt (18.077). Der Entwurf der Kommission wird in der Stossrichtung mehrheitlich unterstützt. Insbesondere wird begrüsst, dass der Landschaftsinitiative mit der Vorlage ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe gegenübergestellt wird. Es wurden auch zahlreiche Anpassungen und Verbesserungen eingebracht, was von der Kommission durchaus so erwartet wurde. Sie hat bei den Beratungen festgestellt, dass es eine grosse Herausforderung darstellt, die sehr unterschiedlichen Interessen und Ansprüche an die Raumplanung der verschiedenen Regionen in der Schweiz in einem Bundesgesetz zu berücksichtigen. Die Kommission wird nun sorgfältig prüfen, mit welchen Änderungen die Vorlage auf der Grundlage der Ergebnisse aus der Vernehmlassung verbessert werden kann. Der Bericht mit den Vernehmlassungsergebnissen kann auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden Kommission (www.parlament.ch " Organe " Kommissionen " Sachbereichskommissionen " UREK " Berichte und Vernehmlassungen).

Die Kommission hat ferner ohne Gegenstimme die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Motion 21.4333 angenommen, mit welcher der Bundesrat aufgefordert wird, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur CO2-Abscheidung und CO2-Sequestrierung zu fördern. Diese Negativemissionstechnologien braucht es, um diejenigen Emissionen zu kompensieren, die kaum zu vermeiden sind. Sie sind unerlässlich, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen.

Die Kommission beantragt zudem die Annahme der Motion 21.3804, welche verlangt, dass landwirtschaftliche Zonen bei Meliorationen oder Gewässerrevitalisierungsprojekten abgetauscht werden können. Sie ist mit 9 zu 4 Stimmen der Ansicht, dass die vor mehreren Jahrzenten festgelegten Zonengrenzen heute problematisch sein können. Für die Anpassung der Zonen an die unterschiedlichen lokalen und regionalen Gegebenheiten braucht es eine gewisse Flexibilität. Gleichzeitig macht die Motion klare Vorgaben, um beliebige Abtausche zu verhindern.

Weiter hat die Kommission der parlamentarischen Initiative 21.463 «Preisempfehlungen auch für Holz aus Schweizer Wäldern» einstimmig zugestimmt. Die Initiative verlangt die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Branche für Rohholz, das in Schweizer Wäldern geerntet wird, Richtpreise vereinbaren kann.

Ebenfalls ohne Gegenstimme angenommen hat die Kommission die Motion 21.3620, wonach die Transparenz der Stromherkunft für die Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht werden soll. Letztere sollen zumindest vierteljährlich (statt wie heute jährlich) über die Erzeugungsart ihres Stroms informiert werden. So können sie sich ein besseres Bild über die saisonalen Schwankungen in der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien machen.

Zu guter Letzt ist die Kommission einstimmig auf den Mantelerlass 21.047 («Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien. Bundesgesetz») eingetreten. Die Kommission wird sich an ihren nächsten Sitzungen eingehend mit der Vorlage befassen und erst nach Abschluss ihrer Beratungen über ihre Beschlüsse informieren.

Die Kommission hat am 27. und 28. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.