Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates will keinen direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Sie ist der Ansicht, dass der bereits verabschiedete indirekte Gegenentwurf des Parlaments ein wichtiger Schritt darstellt, um Netto-Null bis 2050 zu erreichen.

Einstimmig lehnt die Kommission den direkten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative ab (21.055). Damit bestärkt sie den indirekten Gegenentwurf (21.501), den das Parlament in der Herbstsession angenommen hat. Das im Parlament breit abgestützte Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit vom 30. September 2022 übernimmt zentrale Elemente der Gletscher-Initiative.

Gegenüber dem direkten Gegenentwurf auf Verfassungsebene hat der indirekte Gegenentwurf auf Gesetzesebene den Vorteil, dass er nicht nur verankert, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral werden soll, sondern auch konkrete Massnahmen vorsieht: eine finanzielle Unterstützung des Heizungsersatzes und die Förderung neuer Technologien. Die Kommission ist überzeugt, dass der indirekte Gegenentwurf den Übergang zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen voranbringt. Entsprechend hat auch das Initiativkomitee am 5. Oktober 2022 die Gletscher-Initiative zugunsten des indirekten Gegenentwurfs bedingt zurückgezogen. Einen weiteren Pluspunkt sieht die Kommission darin, dass das Gesetz – vorausgesetzt, es wird in einer allfälligen Referendumsabstimmung angenommen – rasch in Kraft gesetzt werden kann.

Zusätzlich zur Ablehnung des direkten Gegenentwurfs beantragt die Kommission ihrem Rat, die bedingt zurückgezogene Gletscher-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Diese Empfehlung ist nur nötig für den Fall, dass die Volksinitiative nach einem Volks-Nein zum indirekten Gegenentwurf zur Abstimmung unterbreitet würde.

Revision des CO2-Gesetzes

Die Kommission hat eine erste Diskussion zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 (22.061) geführt und eine Delegation der kantonalen Konferenzen (BPUK, EndK und KÖV) angehört. An der nächsten Sitzung wird die Kommission die Eintretensdebatte führen. Weitere Anhörungen sind bereits vorgesehen.

Was die parlamentarische Initiative 21.462 betrifft, so stellt sich die Kommission gegen das Vorhaben ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission. Sie gibt der Initiative mit 9 zu 4 Stimmen keine Folge. Die Kommission zieht es vor, die Überprüfung der klimabedingten finanziellen Risiken durch die Finma und die SNB im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes (22.061) zu regeln.

Beschleunigung des Baus von Windkraftanlagen

Die Kommission ist sich einig, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen gesteigert werden muss. Deshalb hat sie einstimmig beschlossen, die parlamentarische Initiative 22.461 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu unterstützen. Diese Initiative will den Bau von Windparks beschleunigen und verlangt, das einschlägige Recht so anzupassen, dass Windkraftanlagen rascher eine Baubewilligung erhalten. Die Kommission betont, dass bei der Ausarbeitung des Erlassentwurfs die Vereinbarkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen mit der Schweizer Rechtsordnung sorgfältig zu prüfen ist. Der Initiativtext verlangt darüber hinaus auch eine Beschleunigung der Verfahren für Speicherwasserkraftvorhaben, die Kommission hält aber fest, dass das Thema der Wasserkraft inzwischen bereits im Entwurf des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) im Detail geregelt wurde.

Verjährungsfrist ausserhalb der Bauzone

Die Kommission hat sich mit dem Anliegen befasst, die in der Bauzone gebräuchliche Verjährung für rechtswidriges Bauen solle auch für illegale Bauten in der Nichtbauzone festgesetzt werden. Die Motion 21.4334 sowie die Standesinitiative des Kantons Wallis 22.305 fordern eine entsprechende Änderung des Raumplanungsgesetzes. Die Kommissionsmehrheit zeigt Verständnis für das Anliegen. Sie stellt fest, die neuste Rechtsprechung hätte Rechtsunsicherheit geschaffen. Viele Kantone kennten eine Verjährungsfrist ausserhalb der Bauzone. Die Mehrheit unterstützt das Vorhaben, die Regelung auf Bundeseben festzuhalten, und stimmt der Motion der UREK-N mit 6 zu 4 Stimmen zu. Sie regt zudem an, dass die Schwesterkommission die Aufnahme in der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes prüft. Eine Minderheit stellt sich gegen das Anliegen und lehnt die Motion ab. Den Entscheid zur Standesinitiative hat die Kommission vorerst vertagt.

Legitimation der Bundesinventare im Natur- und Heimatschutzgesetz

Die parlamentarische Initiative 21.487 «Erneuerbare Energien und wirtschaftliche Entwicklung höher gewichten als Behördeninventare ohne demokratische Legitimation» fordert eine Zustimmung des Parlaments zu Inventaren von Natur- und Landschaftsschutz der Eidgenossenschaft. Zudem sollen rechtmässig bestehenden Anlagen und Bauten im öffentlichen Interesse eine Besitzstandgarantie gewährt werden. Die Kommission stellt fest, dass insbesondere im Entwurf zum Mantelerlass (Teilrevision EnG und StromVG; 21.047) Bestimmungen eingefügt wurden, um den Ausbau der Produktion von erneuerbaren Energien insbesondere mit Anlagen in Schutzgebieten zu ermöglichen. Dennoch ist sie der Auffassung, das Vorgehen bei der Festlegung der Inventare mit dem Einbezug der Kantone sollte eingehender geprüft werden. Sie hat mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, der Initiative Folge zu geben.

Weitere Entscheide

Mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen lehnt die Kommission die Mo. 20.4403 «Weniger Bürokratie, mehr Sachgerechtigkeit und raschere Entscheide in der Raumplanung» ab. Die Kommission ist der Überzeugung, die geltende Bestimmung im Raumplanungsgesetz über die Zuständigkeit der Kantone bei Baubewilligungen ausserhalb der Bauzone sei angemessen und sachgerecht.

Einstimmig nimmt die Kommission die Motion 22.3388 in der Fassung, wie sie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgeschlagen hat, an. Damit will sie den Vollzug der lärmschutzrechtlichen Vorschriften für Wärmepumpen vereinfachen.

Bei der Motion 21.4144 unterstützt die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die nationalrätliche Fassung. Die Motion zielt darauf ab, den Ersatz einer Holzheizung durch eine moderne Holzfeuerungsanlage zu fördern.

Die Kommission hat zudem eine Reihe von Motionen (20.3730, 19.4243, 22.3387, 22.3386, 22.3035, 19.4162, 17.3971, 17.3970) abgelehnt, deren Anliegen bereits im Rahmen des Geschäfts 21.047 behandelt wurden.

Schliesslich beantragt die Kommission dem Ständerat einstimmig, die Frist für die Behandlung der Landschaftsinitiative (21.065) um ein Jahr zu verlängern.

Die Kommission hat am 24./25. Oktober 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (S, JU) in Bern getagt.