Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat die Detailberatung zum CO2-Gesetz für die Periode 2025 bis 2030 abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die Revision des CO2-Gesetzes hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Dies ist eine wichtige Etappe auf dem Weg zu Netto-Null bis 2050.

Einstimmig hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) der Teilrevision des CO2-Gesetzes (22.​061) in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Damit unterbreitet sie ihrem Rat ein vielseitiges Massnahmenpaket, mit denen das Reduktionsziel 2030 erreicht werden kann. Bis in sieben Jahren sollen so die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbiert werden. Dazu hat sich die Schweiz unter dem Klimaübereinkommen von Paris international verpflichtet. Mit 6 zu 5 Stimmen unterstützt die Kommission das Vorhaben des Bundesrates, rund zwei Drittel der Emissionsreduktion im Inland und rund einen Drittel im Ausland zu erzielen. Die Minderheit beantragt einen Inlandanteil von 75 Prozent. Eine weitere Minderheit möchte, dass der Bund im Fall von Ziellücken diese nicht mit dem Erwerb internationaler Bescheinigungen füllen darf.

Schärfere CO2-Zielwerte für Neuwagen

Bei den CO2-Zielwerten für Neufahrzeuge beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen eine schärfere Vorgabe für Personenwagen, um den Übergang zu effizienteren und nicht-fossilen Fahrzeugen voranzutreiben. 2030 sollen die durchschnittlichen PW-Emissionen bezogen auf den Ausgangswert 2021 höchstens noch 25 statt 45 Prozent betragen. Die Minderheit zieht die Version des Bundesrates vor, der eine zur EU analoge Regelung möchte. Eine weitere Minderheit fordert ein 0%-Emissionsziel ab 2035. Als neue Bestimmung schlägt die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung vor, bei der Berechnung der individuellen Zielvorgaben jene Emissionen anrechnen zu lassen, die aufgrund der Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe eingespart werden. Weiter verlangt die Kommission, das Gewicht von Neuwagen nicht länger in die Flottenziele einzubeziehen. Damit wird der Fehlanreiz beseitigt, besonders schwere Autos zu importieren. Für den Fall, dass ein Importeur sein CO2-Ziel unterschreitet, möchte die Kommission, dass dieser eine Gutschrift auf die Folgeperiode übertragen kann.

Eine Minderheit beantragt, die Regeln für bereits im Ausland zugelassene Fahrzeuge zu lockern. Diese sollen aus Sicht der Minderheit nach drei Monaten ohne CO2-Vorgaben in die Schweiz importiert werden können. Eine weitere Minderheit möchte den Handel mit sogenannten Abtretungen abschaffen: Ausserhalb von Emissionsgemeinschaften sollen Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoss nicht länger mit Elektroautos verrechnet werden dürfen, um Sanktionszahlungen zu vermeiden.

Umstieg auf alternative Antriebstechnologien

In Sachen LSVA-Abgabe für elektrisch angetriebene Lastwagen beantragt die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen, beim geltenden Recht zu bleiben. Der Bundesrat hat so wie bisher – gestützt auf die Schwerverkehrsabgabeverordnung – die Möglichkeit, Elektro- und Wasserstofffahrzeuge von der LSVA zu befreien. Eine Minderheit möchte auf Gesetzesstufe festhalten, dass für Lastwagen, die elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betrieben werden, eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion gilt.

Auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs soll der Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge erfolgen. Dafür will die Kommission wie der Bundesrat die Mineralölsteuererleichterungen für Dieselbusse im öffentlichen Verkehr per 2026 aufheben und als Übergangsmassnahme elektrische Antriebstechnologien bei konzessionierten Verkehrsangeboten fördern.

Keine Bundesgelder für Elektro-Ladeinfrastrukturen

Mit 7 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt es die Kommission ab, Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in Mehrparteiengebäuden, bei Firmen und auf öffentlichen Parkplätzen finanziell zu unterstützen, wie es der Bundesrat möchte. Die Bereitstellung und Finanzierung von Ladestationen ist aus ihrer Sicht eine Aufgabe der Privaten. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen.

Quoten für erneuerbare Treibstoffe im Strassen- und Flugverkehr

Wie der Bundesrat will die Kommission die Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure, die Ende 2024 ausläuft, weiterführen und dabei den maximalen Anteil der zu kompensierenden CO2-Emissionen auf 90 Prozent erhöhen. Die Kompensationskosten sollen die Treibstoffimporteure als Aufpreis an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergeben können, allerdings darf dieser Zuschlag wie bisher höchstens 5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel betragen. Als neues Instrument soll eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe hinzukommen. Hier unterstützt die Kommission den Bundesrat im Grundsatz, lehnt aber die vorgeschlagene Quote von 5 bis 10 Prozent ab. Vielmehr soll der Bundesrat den Mindestanteil erneuerbarer Treibstoffe so festlegen, dass die damit verbundenen Kosten nicht mehr als 5 Rappen pro Liter Treibstoff betragen. Mit diesem Deckel strebt die Kommission mehr Transparenz bei den Aufpreisen an der Zapfsäule an.

Erneuerbare Treibstoffe sollen auch im Flugverkehr zum Einsatz kommen. Die Kommission heisst den bundesrätlichen Vorschlag einer Beimischquote gut. Als Begleitmassnahme sollen bis 2029 Pilotprojekte in der Entwicklung und Herstellung erneuerbarer Flugtreibstoffe gefördert werden. Abweichend vom Bundesrat möchte die Kommission die Anrechnung von Zertifikaten ermöglichen und einen Teil der Erlöse aus den Versteigerungen von Luftfahrt-Emissionsrechten verbindlich für CO2-Reduktionsmassnahmen im Flugverkehr verwenden. Ein anderer Teil dieser Erlöse soll wie vom Bundesrat vorgesehen für die Verbesserung internationaler Zugverbindungen eingesetzt werden. Einstimmig hat die Kommission zudem beschlossen, dass zukünftig auf den Flugtickets die CO2-Emissionen angegeben werden müssen. Eine Minderheit beantragt, eine Lenkungsabgabe auf Flüge mit Business- und Privatjets einzuführen, was die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt hat.

Einkünfte aus EHS-Versteigerungen für Klimaschutzmassnahmen

Das Instrument der individuellen Verminderungsverpflichtung möchte die Kommission bis 2040 verlängern – analog zum Bundesratsvorschlag. Diese Möglichkeit soll allen Unternehmen offenstehen und mit der Erarbeitung von Dekarbonisierungsplänen verknüpft werden, so wie es der Bundesrat vorsieht. Die Kommission ist einverstanden damit, dass Unternehmen mit Verminderungsverpflichtung nicht länger am Ertrag der CO2-Abgabe beteiligt werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen zum Emissionshandelssystem (EHS) heisst die Kommission gut. Sie fügt allerdings zwei neue Bestimmungen hinzu: Erstens sollen die im Rahmen von Branchenvereinbarungen festgelegten Emissionsreduktionen äquivalent zu jenen im EHS sein. Zweitens sollen mit einem Teil der Erträge aus den Versteigerungen des Anlagen-EHS emissionsfreie Technologien gefördert werden, um die Dekarbonisierung von EHS-Unternehmen voranzubringen. Den anderen Teil der Versteigerungserlöse im Industriebereich will die Kommission für Massnahmen zur Vermeidung von Schäden infolge des Klimawandels einsetzen.

Massnahmen im Gebäudebereich

Die Kommission hält es für sinnvoll, die CO2-Abgabe auf Brennstoffe bei 120 Franken pro Tonne CO2 zu belassen. Die Erträge dieser Abgabe sollen bis 2030 in grösserem Umfang für das Gebäudeprogramm verwendet werden, um die Finanzierung dieses zentralen Pfeilers der Schweizer Klimapolitik sicherzustellen. Hier folgt die Kommission dem Bundesrat – mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid der Präsidentin. Die Minderheit will den Anteil der zweckgebundenen Mittel wie bisher auf einen Drittel beschränken und bezweifelt die Verfassungsmässigkeit einer Erhöhung.

Schliesslich schlägt die Kommission vor, dass der Bund neu Plattformen und weitere Öffentlichkeitsarbeiten im Bereich des Klimaschutzes fördern kann. Eine neue Bestimmung soll auch in das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aufgenommen werden: Wer falsche Angaben in Bezug auf die verursachte Klimabelastung macht, handelt unlauter.

Differenzen zum Bauen ausserhalb der Bauzone

Die Kommission hat sich mit den verbleibenden Differenzen zur Revision des Raumplanungsgesetzes, 2. Etappe (18.077) befasst. Es ist ihr ein Anliegen, dass bestehende landwirtschaftliche Betriebe durch neue Bauzonen nicht beeinträchtigt werden. Mit 6 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung möchte sie den Kantonen daher ermöglichen, Gebiete zu bezeichnen, in denen die Geruchsbestimmungen für solche Betriebe auch bei Ein- und Umzonungen nicht verschärft werden. Weiter hält die Kommission einstimmig daran fest, dass in weiteren Nutzungszonen gemäss Art. 18 RPG auch Bauten und Anlagen mit einem engen funktionellen Zusammenhang zur Hauptnutzung zulässig sein sollen. Sie möchte jedoch gesetzlich festhalten, dass diese Zulassung erlischt, sobald die Hauptnutzung wegfällt. Grundsätzlich unterstützt die Kommission die Bündelung von Infrastrukturen, möchte diese aber nicht zur Voraussetzung machen, um Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzone erreichten zu können. Sie hält deshalb bei Art. 24bis mit 6 zu 4 Stimmen am Beschluss des Ständerates fest. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hält die Kommission zudem daran fest, dass der Abriss, Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung nach Art. 37a Abs. 2 RPG sowohl für altrechtliche Beherbergungsbetriebe als auch für Gastbetriebe zulässig sein soll. In zahlreichen anderen Punkten spricht sich die Kommission dafür aus, die Differenzen zum Nationalrat zu bereinigen.

Die Vorlagen zur Kreislaufwirtschaft (20.433) und zur Revision des Umweltschutzgesetzes (22.085) wird die Kommission in der Wintersession 2023 in den Ständerat bringen.

Die Kommission hat am 31. August und 1. September 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Adèle Thorens Goumaz (G, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.