Die UREK-S spricht sich gegen eine starre Obergrenze von 3,5 Mio. Fr. pro GWh Winterstrom bei der Förderung von alpinen Solaranlagen von nationalem Interesse aus. Eine Einschränkung der im Energiegesetz vorgesehenen Förderung widerspricht dem Willen des Gesetzgebers und führt bei den laufenden Projekten zu erheblichen Unsicherheiten.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat sich zur geplanten Revision der Energieförderungsverordnung konsultieren lassen. Sie empfiehlt dem Bundesrat mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, bei den alpinen Solaranlagen nach Artikel 71a des Energiegesetzes darauf zu verzichten, den Investitionsbeitrag des Bundes auf 3,5 Mio. Fr. pro GWh Stromproduktion im Winter zu begrenzen. Aus Sicht der Kommission ist die Ausgangslage klar: Das Energiegesetz sieht für diese Anlagen einen Investitionsbeitrag von bis zu 60% der anrechenbaren Kosten vor. Weitergehende Beschränkungen der Förderung auf dem Verordnungsweg sind für die Kommission nicht mit dem Willen des Gesetzgebers vereinbar. Ebenso empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, bei den Investitionsbeiträgen für Wasserkraftwerke in der Verordnung keine neuen Obergrenzen einzuführen, und bei der Berechnung des spezifischen Winterstromertrags die maximale Einspeisung ins Netz zu berücksichtigen.

Bestandesregulierung des Gänsesä​​gers

Mit 10 zu 3 Stimmen gibt die Kommission der parlamentarischen Initiative 24.431 Folge. Diese verlangt, den Schutzstatus des Gänsesägers zu senken: Der fischfressende Entenvogel soll eine geschützte Art bleiben, neu aber reguliert werden können, um Fischbestände zu erhalten. Heute ist eine Bestandesregulierung nur möglich, wenn grosse wirtschaftliche Schäden nachgewiesen werden. Die Kommission möchte nun die Möglichkeit schaffen, den Gänsesäger aus Gründen des Fischartenschutzes gezielt zu regulieren.

Nach Anhörungen stellt die Kommission fest, dass der Rückgang der schweizerischen Fischbestände auf viele verschiedene Faktoren zurückzuführen ist. Fischfressende Vögel können mitverantwortlich dafür sein, dass bereits gefährdete Fischbestände noch stärker unter Druck geraten. Beim Gänsesäger, dessen Altvögel sich ausschliesslich von Fischen ernähren, liegen zwar erst wenige Daten zu seinem Einfluss auf Fischbestände vor. Angesichts der Tatsache, dass Fische zu den am stärksten bedrohten Tieren der Schweiz gehören, hält es die Kommission aber für angebracht, die Interventionsmöglichkeiten zu erweitern. So stünde in Zukunft ein effektives Instrument bereit, wenn sich lokal oder regional eine Bedrohung von Fischarten durch den Gänsesäger manifestieren würde.

Weitere Gesc​​häfte

Im Weiteren hat die Kommission ausführliche Anhörungen durchgeführt zum Entwurf des Bundesrates für eine Verfassungsänderung zur «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» (24.095). Sie wird im nächsten Quartal über Eintreten entscheiden und die Detailberatung führen.

Schliesslich hat sich die Kommission mit der Zukunft des Felslabors Mont Terri auseinandergesetzt. Der Bundesrat hat im Rahmen des Entlastungsprogramms 2027 Swisstopo den Auftrag erteilt, die Abgabe der Leitung zu prüfen. Die Kommission erachtet die Weiterführung des Betriebs durch den Bund als wichtig, da die Forschungen zur Lagerung radioaktiver Abfälle und zur Speicherung von CO2 von hoher strategischer Bedeutung sind. Deshalb empfiehlt sie dem Bundesrat in einem Schreiben, das Felslabor weiterhin durch swisstopo betreiben zu lassen und eine höhere Finanzierung durch Drittmittel zu prüfen.

Die Kommission hat am 18. August 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (M-E, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Albert Rösti in Bern getagt.