Angesichts der angespannten epidemiologischen Lage traf sich die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung zu einer Aussprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Berner Kantonsärztin. Sie entschied, die Schutzmassnahmen im Hinblick auf die Frühjahrssession 2021 weiter zu verstärken.

Im Zentrum des Austausches mit dem BAG und der Berner Kantonsärztin standen die Erkenntnisse der Gesundheitsbehörden zu den neuen, hoch ansteckenden Virusvarianten. Gestützt auf diese Informationen hat die Verwaltungsdelegation entschieden, das Schutzkonzept in einzelnen Punkten zu verstärken. Ziel dieser Massnahmen ist es, einen effizienten parlamentarischen Betrieb im Parlamentsgebäude zu gewährleisten und die Gesundheit aller Sitzungsteilnehmenden bestmöglich zu schützen. Das Schutzkonzept des Parlaments orientiert sich eng an den Massnahmen und Empfehlungen des Bundesrats und des BAG.

Zu den einzelnen Entscheiden:

  • Der Zutritt zum Parlamentsgebäude wird weiter eingeschränkt und die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten, auf ein Minimum reduziert. Zutritt erhalten nur noch Sitzungsteilnehmende, persönliche Mitarbeitende und Medienschaffende mit Dauerausweis. Persönliche Gäste von Ratsmitgliedern und externe Besucherinnen und Besucher werden nicht mehr zugelassen.
  • Die Verwaltungsdelegation empfiehlt Ratsmitgliedern, die zu den Risikogruppen gehören, sich impfen zu lassen. Da die Bundesverfassung und das Parlamentsrecht die Pflicht zur Sitzungsteilnahme vorsehen, ersucht sie die Kantonsregierungen, die Impfungen für die betroffenen Ratsmitglieder noch vor der Frühjahrssession möglich zu machen. Die Räte können nach wie vor nur dann gültig verhandeln, wenn eine Mehrheit der Mitglieder bei den Sitzungen anwesend ist (Art. 159 Abs. 1 der Bundesverfassung). Seit der Wintersession 2020 können Mitglieder des Nationalrates ihre Stimme auch in Abwesenheit abgeben, falls sie sich aufgrund behördlicher Weisungen wegen Covid-19 in Isolation oder Quarantäne begeben müssen.
  • Im Weiteren empfiehlt die Verwaltungsdelegation den Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen und Delegationen, in ihrer Sitzungsplanung Prioritäten zu setzen oder Sitzungen nach Möglichkeit per Videokonferenz durchzuführen. Für eine virtuelle Sitzung ist das Einverständnis der Präsidentin bzw. des Präsidenten sowie einer Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Auf Dienststellen- oder Truppenbesuche soll einstweilen verzichtet werden.
  • Bereits vergangene Woche hatte die Verwaltungsdelegation entschieden, die Maskentragpflicht im Parlamentsgebäude auszuweiten: neu gilt diese Pflicht auch während des Aufenthalts an von Plexiglas geschützten Plätzen.

Die Verwaltungsdelegation trifft sich am 5. Februar 2021 zu einer weiteren Sitzung.