Im Hinblick auf die Wintersession hat sich die Verwaltungsdelegation wiederholt mit der Covid-Situation auseinandergesetzt. Sie nahm dabei zur Kenntnis,
dass der Bundesrat die Lage als kritisch einschätzt, vorerst aber keine schweizweiten Verschärfungen erlässt und den Kantonen aufgrund der regionalen Unterschiede die Federführung überlässt.
Mit den heute ergriffenen Massnahmen trägt die Verwaltungsdelegation auch dem
Entscheid des Kantons Bern Rechnung, der die Maskentrage- und Zertifikatspflicht heute deutlich verschärft hat (u.a. auch für 3G-Veranstaltungen). Oberstes Ziel dieser Massnahmen bleibt es, das Ansteckungsrisiko während der dreiwöchigen Wintersession gering zu halten und gleichzeitig einen effizienten parlamentarischen Betrieb zu gewährleisten. Weiter hat die Bundesversammlung einen Beitrag zu leisten, um das epidemische Geschehen möglichst einzudämmen.
Die Massnahmen im Einzelnen:
- Bereits seit Anfang Oktober gilt im Parlamentsgebäude eine Covid-Zertifikatspflicht.
- Zusätzlich gilt ab Montag, 29. November 2021 im Parlamentsbetrieb wieder eine generelle Maskentragepflicht. Die Maske kann für Wortmeldungen an Rats- oder Kommissionsitzungen sowie während des Konsumierens in den Gastronomiebetrieben abgelegt werden.
- Seit der Frühjahrssession 2021 werden im Parlament repetitive Covid-Tests durchgeführt. Während der Wintersession werden diese Testkapazitäten ausgebaut. Die Testmöglichkeiten stehen Ratsmitgliedern, Mitarbeitenden der Parlamentsdienste, dem Sicherheits- und Reinigungspersonal sowie Mitarbeitenden der Gastronomiebetriebe zur Verfügung. Die Verwaltungsdelegation empfiehlt neu auch geimpften und genesenen Personen, sich regelmässig testen zu lassen.
Die Verwaltungsdelegation wird im Verlaufe der ersten Sessionswoche eine erneute Lagebeurteilung vornehmen. Je nach Entwicklung behält sie es sich vor, neue Massnahmen zu entscheiden.