Die WAK-N schliesst sich der Finanzkommission des Nationalrates an und beantragt für die Jahre 2018-2021 ebenfalls eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft.

​Im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates (16.038) beantragt die WAK-N mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung 514 Millionen Franken zusätzlich. Die Mehrheit ist der Ansicht, Kürzungen seien nicht angezeigt. Sie argumentiert, die Landwirte hätten sich an die neu ausgerichtete Agrarpolitik 2014-2017 angepasst, die Anforderungen an sie würden nicht abnehmen, und sie bräuchten nun Planungssicherheit. Zudem habe der Anteil der Landwirtschaft am Bundeshaushalt in den letzten Jahren abgenommen, während in anderen Bereichen wie soziale Wohlfahrt, Bildung, Forschung und Innovation oder Migration zum Teil starke Zunahmen zu verzeichnen waren.

Die Minderheit ist der Meinung, angesichts der schwierigen Lage der Bundesfinanzen habe auch die Landwirtschaft einen Beitrag an die Stabilisierung des Haushalts zu leisten, es gebe auch in diesem Bereich ein gewisses Sparpotenzial. Ausserdem seien gewisse Zahlungen wie etwa diejenigen für Produktion und Absatz oder die Versorgungssicherheitsbeiträge nicht zielführend, damit würden auch ineffiziente Betriebe am Leben erhalten.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Entwurf mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

 

2. Kommission für effizientere Bekämpfung der Schwarzarbeit

Nachdem die WAK-N im Juni auf das revidierte Gesetz gegen die Schwarzarbeit (15.088) eingetreten war, hat sie jetzt die Detailberatung durchgeführt. Sie folgt in weiten Teilen – wenn auch mit knapper Mehrheit – dem Entwurf des Bundesrates und beantragt in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zur Vorlage. Die Minderheit beantragt dem Rat Nichteintreten.
In den umstrittenen Punkten hat die Kommission wie folgt entschieden:

  • Das vereinfachte Abrechnungsverfahren nach Artikel 2 soll künftig, wie eigentlich ursprünglich gedacht, explizit nur noch für im Privathaushalt beschäftigte Personen zulässig sein, damit Missbräuche vermieden werden können (12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, Stichentscheid der Präsidentin für den Entwurf des Bundesrates).

  • Artikel 12 Absatz 6 erweitert die Meldemöglichkeiten, wenn Kontrollen Hinweise auf Verstösse gegen relevante rechtliche Bestimmungen ergeben. Mit 12 zu 11 Stimmen (ohne Enthaltungen) beantragt die Kommission, dass diese Meldemöglichkeit wie vom Bundesrat beantragt auch für mutmassliche Verstösse gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge gelten soll.

  • Die bereits heute gängige Praxis, wonach das WBF mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abschliesst, soll in einem neuen Artikel 16a festgeschrieben werden. Neu soll das SECO ausserdem den kantonalen Kontrollorganen nach Anhörung der Kantone Weisungen erteilen können (12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, Stichentscheid der Präsidentin für den Entwurf des Bundesrates).

  • Den neu vorgesehenen Artikel 18a, der die Sanktionen und Zuständigkeiten bei Verletzungen der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten festschreibt, lehnt die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, weil er zu viel administrativen Aufwand nach sich ziehe.

 

3. Auslegeordnung zu den Folgen des Brexit

In Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann, Nationalbankpräsident Thomas Jordan, Staatssekretär Jörg Gasser sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung nahm die Kommission erstmals nach dem britischen EU-Referendum eine Auslegeordnung zu den Folgen des Brexit auf die Wirtschafts- und Finanz- und Währungspolitik der Schweiz vor. Dabei kam zum Ausdruck, dass die Kommission ein Bedürfnis nach konkreteren Informationen zu möglichen Szenarien und Strategien des Bundesrats und der Verwaltung hat, dies nicht nur in Bezug auf das Verhältnis zu Grossbritannien (UK), sondern insbesondere auch gegenüber der Europäischen Union (EU). Die Kommission wird deshalb die Diskussion an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2016 im Sinne einer breiteren Auslegeordnung fortsetzen und möchte dann genauer erfahren, welche Strategie der Bundesrat zur Regelung des Verhältnisses zur EU in den wichtigsten Bereichen (gemeint sind konkret die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die Folgen des Brexit, ein allfälliges Rahmenabkommen mit der EU etc.) verfolgt und welchen Zeitplan er damit verbindet. Für Bereiche, in denen eine detaillierte Strategie derzeit noch schwierig festzulegen ist – insbesondere im Zusammenhang mit dem Brexit –, erwartet die Kommission eine Konkretisierung der möglichen Szenarien und Optionen der Schweiz.

 

4. Keine zusätzlichen Revisionsgründe im Steuerharmonisierungsgesetz

Mit der pa.Iv. Badran (15.447) sollten gesundheitliche Gründe und Illettrismus als zusätzliche Revisionsgründe ins Steuerharmonisierungsgesetz aufgenommen werden. Durch die Medien wurden mehrere Fälle bekannt, wo Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Illettrismus keine Steuererklärung einreichen konnten, unrealistisch hohe Steuerrechnungen gestellt wurden. Solche Fälle findet auch die Kommission stossend. Sie möchte jedoch keine Einzelfallgesetzgebung machen und dadurch möglicherweise neue Ungerechtigkeiten schaffen und gibt der Initiative deshalb mit 10 zu 4 Stimmen bei 9 Enthaltungen keine Folge.

Die Minderheit erachtet das Problem als so gross, dass Handeln nottut. Sie will Folge geben.

 

5. WAK-N hält an letzter Differenz bei der Mehrwertsteuer fest

Mit 13 zu 12 Stimmen hält die WAK-N am bisherigen Beschluss des Nationalrats zur Rückerstattung von Vorsteuerabzügen fest. Die Mehrheit möchte bei der letzten verbliebenen Differenz der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (15.025) die Systematik der Vorsteuerabzüge nicht ändern, da sie enorme Dokumentationsaufwände befürchtet.

 

6. weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat intensiv über eine von Nationalrat Christian Lohr übernommene pa. Iv. Meier-Schatz (15.448) für mehr Qualität bei den Versicherungsvermittlern diskutiert. Sie unterstützt die Ziele der Initiative grundsätzlich. Deren Anliegen werden jedoch im Entwurf des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) umgesetzt, der derzeit in der WAK-S vorberaten wird. Aus diesem Grund hat der Initiant die Initiative schliesslich zurückgezogen.

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen, den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit Brasilien über den Informationsaustausch in Steuersachen (16.032) zu genehmigen. Eine Minderheit beantragt, den Bundesbeschluss abzulehnen. Das Abkommen regelt nur den Informationsaustausch in Steuersachen auf Anfrage.

  • Weiter beantragt die Kommission, die Bundesbeschlüsse über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, mit Japan, Kanada und der Republik Korea (16.057) zu genehmigen.

  • Zur Motion Ettlin „Ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen“ (15.4153) beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen eine Textänderung, so dass Spediteure die Kosten für eine Beschauung als Pauschalbetrag zu den übrigen Speditionskosten hinzurechnen können. So sollen die Beschauungskosten nicht mehr einzelnen, zufällig ausgewählten Kundinnen und Kunden verrechnet werden.

  • Schliesslich hat die Kommission Vertreterinnen und Vertretern des Verbands Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF), der Stiftung für Konsumentenschutz, der Berner Schuldenberatungsstelle und des Instituts für Wirtschaftsstudien Basel AG zum Thema „Höchstzinssatz für Konsumkredite“ angehört. Die WAK-N plant derzeit keine weiteren Schritte in diesem Bereich.

 

Die Kommission hat am 15. und 16. August 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.