Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, der Volksinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Sie beabsichtigt die heutigen Gesetzesbestimmungen zum steuerlichen Bankkundengeheimnis auf Verfassungsstufe zu heben, um die zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) im Inland zu verhindern.

​1. Nachdem die Kommission am 19. April 2016 auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre" (15.057) eingetreten ist und am 19. Mai einen Vorentwurf in die Vernehmlassung gegeben hat, konnte nun die Kommission vom Ergebnisbericht Kenntnis nehmen. In der Folge beschloss die Kommission den Text des Entwurfs nochmals leicht anzupassen, um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden, die sich durch internationale Verpflichtungen im Bereich des AIA ergeben könnten (18 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, Art. 13 Abs. 4 und 7 BV). Des Weiteren verschärft sie die Formulierung in Abs. 6 dahingehend, dass im Bereich der Verrechnungssteuer Meldungen von Banken an Steuerbehörden nur zulässig sind, wenn die betroffene Person dies ausdrücklich verlangt (14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Der bereinigte Text wurde in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Die Kommissionsmehrheit möchte die finanzielle Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger besser schützen und den AIA im Inland verhindern. Sie hat die Absicht, das bewährte Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und seiner Bevölkerung zu bewahren. Mit dem Gegenentwurf könnten die geltenden Bestimmungen in der Verfassung bestätigt werden. Eine Minderheit lehnt den Gegenentwurf ebenso wie die Initiative ab: Weder sieht sie Vorteile für ehrliche Steuerzahler und Steuerzahlerinnen noch passe sie zur erfolgreichen Weissgeldstrategie des Bundesrats. Ausserdem kritisiert sie, dass der Gegenentwurf versucht Gesetzgebungsprozesse vorsorglich zu blockieren, anstatt sie per Referendum zu bekämpfen.

Schliesslich beantragt die Kommission mit 11 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen die Abstimmungsempfehlung auf Ablehnung der Initiative und Annahme des Gegenentwurfs. Eine Minderheit spricht sich für die Annahme sowohl der Initiative als auch des Gegenentwurfs aus, wobei der Gegenentwurf in der Stichfrage als zwingende Rechtsfolge vorzuziehen ist (ParlG Art. 102 Abs. 2).

Die Beratung der Initiative und des direkten Gegenentwurfs wird am 13. Dezember 2016 im Nationalrat stattfinden. Um dem Ständerat genügend Zeit für seine Beratung zu lassen, hat die Kommission eine Fristverlängerung beantragt.

 

2. Die WAK-N beantragt die Annahme der neuen Finanzordnung 2021

Die Kommission ist nach der Anhörung einer Delegation der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer (DBST) und der Mehrwertsteuer (MWST) um 15 Jahre zu verlängern (16.053). Angesichts der Vernehmlassungsergebnisse und der grossen Bedeutung der DBST und der MWST für die Finanzstabilität des Bundes beantragt die Kommission die Vorlage des Bundesrates mit 16 zu 8 Stimmen anzunehmen. Die erneute Befristung hat zur Folge, dass sich das Volk per obligatorischem Referendum zur Finanzordnung äussern kann, was in den Augen der Kommissionsmehrheit für deren demokratische Legitimierung sorgt. Eine Minderheit möchte, dass sich die Bürgerinnen und Bürger häufiger per Referendum zu den grundlegenden Aspekten der Finanzpolitik äussern können und befürwortet deshalb eine Befristung auf lediglich 10 Jahre. Eine andere Minderheit (5 zu 19 Stimmen) beantragt, eine dauerhafte Kompetenz des Bundes zur Erhebung der DBST und der MWST einzuführen, da diese beiden Steuern mehr als 60 Prozent der Bundeseinnahmen ausmachten.

In der Gesamtabstimmung hat die WAK-N die Vorlage mit 24 zu 0 Stimmen angenommen. Der Nationalrat wird dieses Geschäft am 15. Dezember 2016 behandeln.

 

3. Die WAK-N will den Schweizer Zuckermarkt stärken

Die WAK-N hat sich mit einer parlamentarischen Initiative Bourgeois 15.479 zur Zuckerproduktion in der Schweiz befasst. Da die EU beschlossen hat, die Begrenzung der Produktionsmengen beim Zucker per Ende September 2017 abzuschaffen und gleichzeitig die Exportbeschränkung aufzuheben, befürchtet die Kommission eine Zuckerschwemme aus der EU mit Auswirkungen auf die Zuckerpreise und damit auch die Zucker- und die Zuckerrübenproduktion in der Schweiz. Die Kommission möchte den Schweizer Zuckermarkt stärken und hat der Initiative deshalb mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Diese geht nun an die WAK-S, die zustimmen muss, damit die Initiative weiterbearbeitet werden kann.

 

4. Kommission bekräftigt: Heiratsstrafe soll beseitigt werden

Die WAK-N hat der Motion 16.3044 des Ständerates, die vom Bundesrat eine Beseitigung der Heiratsstrafe auf der Basis einer gemeinschaftlichen Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Paaren fordert, mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Mehrheit möchte im Hinblick auf die Botschaft, die der Bundesrat für Ende März 2017 angekündigt hat, eine klare Willensäusserung abgeben: Sie will die Heiratsstrafe beseitigen und Ehepaare dabei als wirtschaftliche Einheit behandeln; sie lehnt die Individualbesteuerung deshalb ab. Die Minderheit hingegen will die zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung, die zudem Arbeitsanreize bringe und damit gleichzeitig einen Beitrag zur Milderung des Fachkräftemangels leiste.

 

5. Weitere Beschlüsse und Diskussionspunkte

Die Kommission ist oppositionslos auf die Vorlage 16.052 StHG. Änderung eingetreten und hat sie mit 24 zu 0 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Ohne Gegenantrag beantragt die Kommission dem Nationalrat, sich dem Ständerat anzuschliessen und der Standesinitiative Bern „Berechnung des Standardarbeitskraft in der Landwirtschaft" (12.318) keine Folge zu geben, da deren Anliegen erfüllt ist.

Die Kommission hat ein Fazit zu ihrer kürzlich durchgeführten Anhörungen zur Situation der Mittelschicht gezogen (vgl. Medienmitteilung vom 26. Oktober 2016) Die Aktualität und Wichtigkeit des Themas sind für die WAK-N unbestritten, mögliche Lösungsansätze zur Verbesserung der Situation der Mittelschicht werden aber kontrovers beurteilt, so dass die Kommission momentan keine Vorstösse dazu einreicht.

 

Die Kommission hat am 14. und 15. November 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.