Im Rahmen der parlamentarischen Initiative de Buman «Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen» hat die WAK-N einen Erlassentwurf zur unbefristeten Weiterführung des MWST-Sondersatzes ausgearbeitet. Sie wird dazu eine Vernehmlassung durchführen.

​Dauerhafte Verankerung des Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen

Noch im August 2016 hat die WAK-S dem Folgegeben ihrer Schwesterkommission zur parlamentarischen Initiative von Nationalrat de Buman (15.410) zugestimmt. Nun hat die WAK-N einen Erlassentwurf zur dauerhaften Verankerung des Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen (Sondersatz) ausgearbeitet, welchen sie mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen hat. Die Situation der Branche sowie des Tourismus im Allgemeinen ist mit dem schwachen Euro und dem daraus folgenden Preisdruck sehr angespannt. Da gewisse Regionen der Schweiz sehr vom Tourismus abhängig sind, will die Kommission den Sondersatz Ende 2017 nicht auslaufen lassen. Die Mehrheit der Kommission möchte der Beherbergungsbranche langfristige Planungssicherheit geben und deswegen nach fünf Verlängerungen den Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen unbefristet im Gesetz verankern. So sollen die Arbeitsplätze der Branche dauerhaft gesichert werden.

Die Minderheit der Kommission sieht den Sondersatz nach wie vor als eine temporäre Massnahme zur Stützung der Beherbergungsbranche, die sich seit längerer Zeit in einem starken Strukturwandel befindet. Sie möchte deswegen den Sondersatz nur für 3 Jahre bis Ende 2020 befristet verlängern, um zu einem späteren Zeitpunkt die Situation neu zu analysieren.

Der Erlassentwurf (Variante Mehrheit und Variante Minderheit) und der erläuternde Bericht werden bei der Eröffnung der Vernehmlassung anfangs November publiziert. Die Kommission wird sich voraussichtlich während der Frühlingssession 2017 mit den Ergebnissen aus der Vernehmlassung befassen.

Keine erneute Kompetenz des Bundesrates zur Erhöhung der Tabaksteuer

Oppositionslos ist die Kommission auf eine Revision des Tabaksteuergesetzes eingetreten (16.051), mit der die Vollzugszuständigkeit innerhalb der Zollverwaltung verbessert und das Gesetz um den Begriff Wasserpfeifentabak ergänzt werden soll. Die Mehrheit begrüsst es angesichts der vergleichsweise hohen Zigarettenpreise in der Schweiz und der anhaltenden Frankenstärke, dass der Bundesrat darauf verzichtete, eine Erneuerung seine Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuer in die Vorlage aufzunehmen. Einen Antrag, der ebendiese Kompetenz einfügen will, lehnt sie mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Der Nationalrat behandelt das Geschäft in der Wintersession.

Sistierung des Steueramtshilfegesetzes

Die Kommission hat mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Revision des Steueramtshilfegesetzes (16.050) zu sistieren, mit der die Praxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten soll gelockert werden. Nach dem Entwurf des Bundesrats soll neu auf Ersuchen eingetreten werden können, falls ein ausländischer Staat solche Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhalten hat.

Die WAK-N hält es für verfrüht, auf die Vorlage einzutreten, und wünscht, dass der Bundesrat zuerst eine Botschaft verabschiedet, die die verschiedenen Empfehlungen aufnimmt, die das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes in seiner Evaluation vom Juli 2016 an die Schweiz gerichtet hat. So könnte die WAK-N in voller Kenntnis der Sachlage über alle vorgeschlagenen Massnahmen befinden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres eine neue Vorlage unterbreiten.

Bereinigung der Differenzen bei der Revision der Quellenbesteuerung

In der Differenzbereinigung zur Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (14.093) sind noch sieben Fragen zwischen den beiden Räten zu klären. Die WAK-N beantragt oppositionslos, sich in fünf der sieben Punkte dem Ständerat anzuschliessen, da sie die dort genannten Argumente überzeugen. Mit 15 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission hingegen Festhalten und damit Streichung der betreffenden Artikel bei der nachträglichen ordentlichen Veranlagung von Amtes wegen (Art. 89b DBG und Art. 33c StHG), welche sie in der Praxis als nutzlos ansieht. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung würden die Behörden kaum selbst anwenden. Betreffend die Höhe der Bezugsprovision für Schuldner der steuerbaren Leistung (Art. 88 Abs. 4, Art. 100 Abs. 3 DBG und Art. 37 Abs. 3 StHG) beantragt die WAK-N mit 16 zu 7 Stimmen einen Kompromiss zwischen den Beschlüssen des Ständerats (1%) und des Nationalrats (maximal 2%): Die Bezugsprovision soll zwischen 1 und 2 Prozent des gesamten Quellensteuerbetrags liegen. Dies würde den Kantonen Flexibilität innerhalb bestimmter Grenzen bieten. Der Nationalrat wird die Differenzen in der Wintersession 2016 beraten.

Parlamentarische Initiative «Keine Subventionen für Fleischwerbung»

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 17 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative «Keine Subventionen für Fleischwerbung» (15.493) keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit spricht sich für die Unterstützung der Fleischwerbung durch den Bund aus, da das Schweizer Fleisch hohe Qualitäts- und Tierschutzstandards erfüllt. Zudem befürchtet sie, dass die Initiative indirekt den Verkauf und Verzehr von Importfleisch auf Kosten der einheimischen Produktion fördert.

Diskussion zum Verhältnis der Schweiz mit der EU im Zeichen von Brexit

Die Kommission hat ferner ihre im August 2016 aufgenommene Diskussion mit Bundespräsident Johann Schneider-Ammann zum Verhältnis der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) vor dem Hintergrund des Brexit fortgesetzt. Sie wird die weiteren Schritte des Bundesrats aufmerksam verfolgen und hat festgehalten, dass sie zu einem Verhandlungsmandat der Schweiz mit Grossbritannien zur konkreten Ausgestaltung der künftigen Beziehung konsultiert werden will, sobald dieses im Entwurf vorliegt.

Auslegeordnung zur Situation der Mittelschicht

Anlässlich einer breit angelegten Anhörung hat die Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern betroffener Organisationen und Institutionen eine Auslegeordnung zur Situation der Mittelschicht in der Schweiz vorgenommen. Eingeladen waren die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Avenir Suisse, Caritas, die Fondation CH2048, das Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS, sowie – als Stimmen der Wissenschaft – Prof. Christoph. A. Schaltegger (Universität Luzern) und Dr. Samuel Bendahan (Universität Lausanne). Die Kommission wird die Diskussion zu diesem Thema zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Schliesslichhat sich die WAK-N zum zweiten Mal mit einer Standesinitiative Freiburg (13.310) befasst, die verlangt, die Verhandlungen mit der EU im Agrarbereich seien abzubrechen. Nachdem die Kommission beim ersten Mal noch Folge geben wollte, der Ständerat dies dann aber abgelehnt hat, beantragt sie jetzt, keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 24. und 25. Oktober 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und in Anwesenheit von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann und Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.