Der vom Ständerat in der Wintersession 2016 verabschiedete Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit» (15.050) stösst in der WAK-N auf breite Zustimmung. Mit 22 zu 2 Stimmen ist sie darauf eintreten und stimmt ihm mit grosser Mehrheit auch in der Detailberatung unverändert zu.

(15.050) 1. Der Gegenentwurf des Ständerats findet insbesondere deshalb Zuspruch in der WAK-N, weil er die Stossrichtung der Agrarpolitik der letzten Jahre fortsetzt, keine volkswirtschaftlich negativen oder protektionistischen Elemente enthält und nicht im Konflikt mit anderen Verfassungsartikeln steht. Begrüsst wird ausserdem, dass der Gegenentwurf den ganzen Bereich der Ernährungswirtschaft anspricht und sich nicht auf die Landwirtschaft beschränkt und dass er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf nach sich zieht. Eine Minderheit beantragt die Aufnahme eines zusätzlichen Punktes in den Text des Gegenentwurfs: die Ernährungssicherheit soll auch durch eine wortgetreue Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sichergestellt werden. In der Gesamtabstimmung fand der Gegenentwurf mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung. Der Abstimmungsempfehlung des Ständerats, dem Gegenentwurf zuzustimmen und die Volksinitiative abzulehnen, schliesst sich die WAK-N oppositionslos an. Sie verzichtet darauf, zum Gegenentwurf eine Vernehmlassung durchzuführen und begründet dies damit, dass er grosse Ähnlichkeit mit dem Gegenentwurf aufweist, den der Bundesrat im Jahr 2015 in eine Vernehmlassung gegeben hat. Von einer Vernehmlassung zum Gegenentwurf des Ständerats wären somit keine neuen Erkenntnisse zu erwarten.

2. Beratungen zur Fair-Food-Initiative aufgenommen

Die Volksinitiative «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» (16.073) verlangt vom Bund eine Stärkung des Angebots an Lebensmitteln, die von guter Qualität und sicher sind sowie umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt werden. Auch importierte Lebensmittel sollen diesen Ansprüchen genügen. Die Kommission hörte zunächst Vertretungen des Initiativkomitees, der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte, der Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud, der Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz, der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, des Schweizer Tierschutzes und von Nestlé Schweiz an und nahm anschliessend die Beratung der Volksinitiative auf. Sie beschloss mit 18 zu 5 Stimmen, einige noch offene Punkte zu vertiefen. Vor diesem Hintergrund hat sie die Bundesverwaltung beauftragt, ihr einen ergänzenden Bericht vorzulegen. Die WAK-N wird die Beratung dieses Geschäfts an ihrer Sitzung vom 3. und 4. April 2017 fortsetzen.

3. Eintreten auf FIDLEG und FINIG

Die WAK-N hat die Beratung des Finanzdienstleistungs- und des Finanzinstitutsgesetzes (FIDLEG und FINIG; 15.073) aufgenommen. Sie hat zu Beginn eine Anhörung durchgeführt, und zwar mit Vertreterinnen und Vertretern der FINMA, der Schweizerischen Bankiervereinigung, der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen, der Swiss Funds & Asset Management Association, des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter, des Forums SRO, des Groupement Suisse des Conseils en Gestion Indépendants sowie mit dem Bankenombudsmann. Eintreten auf die beiden Gesetze war unbestritten, einen Antrag auf Rückweisung des FINIG an den Bundesrat, damit die Aufsicht über die Finanzdienstleister der FINMA zugewiesen worden wäre, hat die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 20./21. Februar 2017 aufnehmen.

4. Panama Papers: Kein weiterer Handlungsbedarf

Mit 17 zu 6 Stimmen beantragt die WAK-N, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Carlo Sommaruga (16.434 n Pa.Iv. Sommaruga Carlo. Panama Papers. Offshore-Gesellschaften aus der Schweiz verbannen) keine Folge zu geben. Aus Sicht der Mehrheit ist die Schweiz mit der in den letzten Jahren erfolgten Umsetzung der internationalen Standards im Geldwäscherei- und im Steuerbereich heute gut gerüstet, um Praktiken, wie sie in den Panama Papers beschrieben werden, zu begegnen. Gesellschaften sind verpflichtet, eine Liste der wirtschaftlich Berechtigen zu führen und für Anwältinnen und Anwälte gelten die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes, wenn sie als Finanzintermediäre auftreten. Die Minderheit beantragt der Initiative Folge zu geben und begrüsst sie als weitere Massnahme zur Förderung eines sauberen Schweizer Finanzplatzes.

5. Kein übermässiger administrativer Aufwand bei der Besteuerung von Geschäftsfahrzeuginhabern

Die Kommission beantragt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 15.4259 des Ständerates in einer abgeänderten Fassung anzunehmen. Mit dem neuen Motionstext wird der Bundesrat beauftragt, auf der Verwaltungsstufe die notwendigen gesetzlichen Änderungen vorzuschlagen, damit mit den 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, der bereits für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges als Einkommensanteil zu versteuern ist, auch die Nutzung dieses Geschäftsfahrzeuges auf dem Arbeitsweg mitabgegolten ist. In den Augen der Mehrheit würde dieser Vorschlag den betroffenen Unternehmen den völlig unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand ersparen, den die Regelung mit sich bringt, welche die Verwaltung aufgrund der im Rahmen der FABI-Vorlage (12.060) beschlossenen Begrenzung des Steuerabzugs für berufsbedingte Fahrkosten auf 3000 Franken vorsieht. Die Kommissionsminderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da diese den Grundsatz der Gleichheit vor dem Fiskus in Frage stelle, begünstige sie doch die Steuerzahlenden mit Geschäftsfahrzeugen gegenüber jenen Personen, die ihr Privatfahrzeug oder den öffentlichen Verkehr benutzen und für die der maximale Steuerabzug 3000 Franken beträgt.

6. Weitere Geschäfte

Zu den parlamentarischen Initiativen betreffend die Arbeitszeit (16.414, 16.423, 16.442) hat die WAK-N noch keinen Entscheid gefällt. Über die in der Kommission geführte Diskussion hat die Kommissionspräsidentin am 24. Januar 2017 mündlich orientiert. Die Beratung wird an der Sitzung vom 20./21. Februar fortgesetzt.

Die 14.3542 n Mo. Nationalrat (von Siebenthal). Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten wird an der nächsten Sitzung behandelt.

Die Kommission hat am 23. und 24. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset, Ueli Maurer und Johann Schneider-Ammann in Bern getagt.