Die Vorlage 15.073 setzt sich zusammen aus zwei Gesetzen, nämlich dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und dem Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung darauf eingetreten ist, hat sie nun die Detailberatung des FIDLEG aufgenommen und bis und mit Artikel 10 geführt.

​Die Frage der Unterstellung der Versicherer (Art. 2 und weitere) wurde ausgesetzt. In Artikel 3 will die Kommission neu eine Definition der Gewerbsmässigkeit ins Gesetz aufnehmen, um Beratungen im Bekanntenkreis aus dem Geltungsbereich auszuschliessen (einstimmig). In Artikel 4 will sie Absatz 5 abändern und das Eigenkapital anstelle der Vollzeitstellen zum Kriterium für grosse Unternehmen machen (18 zu 6 Stimmen); ausserdem soll der Bundesrat weitere Kundenkategorien als professionell bezeichnen können (16 zu 8 Stimmen). In Artikel 5 möchte sie auch Unternehmen mit professioneller Tresorerie die Möglichkeit geben, sich zu institutionellen Kunden zu erklären und damit ein Opting-out geltend machen zu können (21 zu 0 Stimmen). Sodann hat sie die vom Ständerat gestrichenen Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung der Kundenberaterinnen und -berater wieder ins Gesetz integriert und um einen Satz ergänzt, der dem Bundesrat die Möglichkeit gibt, diese Standards als verbindlich zu erklären (Art. 6 Abs. 2; oppositionslos angenommen). Schliesslich beantragt die Kommission, Artikel 10 Absatz 5 zu streichen, der verlangt, dass die Finanzdienstleister die Kundinnen und Kunden über wesentliche Änderungen in Bezug auf sie selbst und auf die Finanzdienstleistung informieren (18 zu 4 Stimmen).

Zwei Anträge, eine Pflicht der Finanzdienstleister zu nachhaltiger Unternehmenskultur sowie zu sozialer und ökologischer Verantwortung ins FIDLEG aufzunehmen, hat die Kommission mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Die Kommission wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung vom 3./4. April fortsetzen.

Weitere Beschlüsse:

Die WAK-N möchte bei den finanziellen Mitteln für die Landwirtschaft (16.038) die Differenz zum Ständerat ausräumen und beantragt ihrem Rat mit 19 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, sich dem Ständerat anzuschliessen. Damit verlangt sie einen Gesamtbetrag von 13 560 Mio. Franken – 282 Mio. mehr als vom Bundesrat ursprünglich beantragt, und 232 Mio. weniger, als der Nationalrat in der ersten Runde beschlossen hatte.

Mit 13 zu 6 Stimmen (0 Enthaltungen) beantragt die WAK-N, die Motion «Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben» (16.3431), die ihre Schwesterkommission im Nachgang zur letzten MWSTG-Revision (15.025) ausgearbeitet hat, anzunehmen.

Ebenso beantragt die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion «Tiere ab einem Alter von 121 Tagen an den öffentlichen Schlachtviehmärkten» (Mo. 14.3542) mit dem vom Ständerat geänderten Wortlaut anzunehmen.

Über folgende weitere Beschlüsse hat die Kommissionspräsidentin die Medien am 21. Februar 2017 bereits mündlich orientiert:

16.406 Pa.Iv. Nantermod. Alternierende Obhut. Aufteilung des Kinderabzugs zwischen den Eltern: Keine Folge Geben mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.

16.420 Pa.Iv. de Buman. Für angemessene Zeitschriftenpreise in der Schweiz: Sistiert bis zum 2. Quartal 2017

15.302 s Kt.Iv. VS. Anpassung des Bundesrechts an die neuen Beherbergungsformen: unbestritten keine Folge geben.

Zu den parlamentarischen Initiativen betreffend die Arbeitszeit (16.414, 16.423, 16.442): Folgegeben bzw. Zustimmung zum Folgegeben mit jeweils 18 zu 6 Stimmen.

Die Beratung der Vorlage zur Besteuerung land- und fortwirtschaftlicher Grundstücke (16.031) wurde im Hinblick auf das von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geplante Rundschreiben bis Ende April 2017 sistiert (zum Rundschreiben vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 14.Oktober 2017).

Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.