Nach der WAK-S hat nun auch die WAK-N beschlossen, bei der Wohneigentumsbesteuerung einen Systemwechsel anzustreben und die WAK-S eine entsprechende Vorlage ausarbeiten zu lassen: Sie unterstützt die Kommissionsinitiative der WAK-S (17.400), gibt jedoch der parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (16.455) keine Folge.

​1. Die Kommission teilt die Einschätzung, wonach die Verschuldung der privaten Haushalte im internationalen Vergleich sehr hoch sei und ein allfälliger Zinsanstieg sogar die Finanzmarktstabilität gefährden könnte. Die Anreize seien im heutigen System falsch gesetzt. Weiter sei das aktuelle System zu kompliziert und schwierig zu vermitteln, eine Vereinfachung sei sinnvoll. Die Besteuerung des Eigenmietwerts werde zudem von weiten Kreisen als ungerecht empfunden. Insbesondere Personen, die einen Grossteil ihrer Hypothekarschuld abbezahlt hätten, seien benachteiligt, wenn sie ein fiktives Einkommen versteuern müssten, und gerade im Rentenalter, wenn ihr Einkommen tiefer sei als zuvor, könne ihre Lage schwierig werden. Angesichts der derzeit tiefen Zinsen hält die Kommission den Zeitpunkt für einen Wechsel für günstig, wenn auch die Ausfälle für Bund und Kantone dadurch etwas grösser seien als bei höheren Zinsen.

Die Kommissionsinitiative 17.400 wurde einstimmig unterstützt. Für die Kommissionsmehrheit ist es zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch zu früh, sich für einen reinen Systemwechsel – keine Eigenmietwertbesteuerung, keine Abzugsmöglichkeiten – auszusprechen. Sie möchte sich die Möglichkeit von Abzügen offenhalten und zumindest in einem ersten Schritt auch Zweitwohnungen vom Systemwechsel ausnehmen. Sie beantragt deshalb mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative 16.455 keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt Folgegeben, um bei der Umsetzung auch über einen reinen Systemwechsel diskutieren zu können.

Die Initiative 16.455 kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat, die Initiative 17.400 geht an die WAK-S, die nun eine Vorlage ausarbeiten muss.

2. Beratung von FIDLEG und FINIG abgeschlossen

Die WAK-N hat die Detailberatung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) sowie des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) (15.073) abgeschlossen. In der Gesamtabstimmung beantragt sie die Annahme beider Vorlagen (FIDLEG: 19 zu 6 Stimmen, FINIG: 11 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen).

Offen waren insbesondere noch einige Artikel im Konsumkreditgesetz, die im Zusammenhang mit den Fintech-Bestimmungen, die der Ständerat neu in die Vorlage aufgenommen hatte, zusätzlich angepasst werden sollen. Diesen Anpassungen hat die Kommission nun zugestimmt. Eine Minderheit beantragt jedoch die Ausgliederung sämtlicher Fintech-Bestimmungen in einen neuen Entwurf 5, der zwecks genauerer Prüfung der Auswirkungen an die Kommission zurückgewiesen werden soll.

Im Übrigen ist die Kommissionsmehrheit bei beiden Gesetzen im Grossen und Ganzen dem Ständerat gefolgt. Die grössten Differenzen bestehen im FIDLEG bei den Bedingungen für das Erstellen eines Prospekts, bei der Haftung für falsche Angaben im Prospekt oder im Basisinformationsblatt sowie bei den Strafbestimmungen. Im FINIG betrifft der bedeutendste Unterschied zum Ständeratsbeschluss den Anhang: Das Bankengesetz soll nach dem Willen der Kommission derzeit gar nicht angepasst werden, auch nicht für die Genossenschaftsbanken.

Uneinig ist sich die Kommission insbesondere in Bezug auf die Strafbestimmungen, die Unterstellung der Versicherer unter die neue Gesetzgebung und die Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter. Dazu liegen diverse Minderheiten vor. Für die Übersicht über die einzelnen Entscheidungen verweist die Kommission auf die Medienmitteilungen vom 5. April 2017 und vom 21. Juni 2017 sowie auf die Fahne, die in den nächsten Tagen publiziert wird.

Die Vorlage kommt in der Herbstsession 2017 in den Nationalrat.

3. Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten

Der Bundesrat hat am 15. Juni 2017 eine Botschaft zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) mit 41 weiteren Partnerstaaten verabschiedet (17.040). Neben den 41 Bundesbeschlüssen zur Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten unterbreitet er dem Parlament auch einen Bundesbeschluss, wonach der Bundesrat dem Parlament einen Bericht dazu vorlegen soll, ob die massgebenden Anforderungen des globalen Standards für die Einführung des AIA von allen 41 Partnerstaaten erfüllt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bundesrat allenfalls Massnahmen ergreifen könnte, bevor die Daten übermittelt werden, sollte dies nicht der Fall sein.

Nach Anhörung des Bundesanwalts Michael Lauber, des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger sowie des Professors Rainer Schweizer lehnte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag ab, die Botschaft erst dann zu prüfen, wenn der Bundesrat eine Liste mit Kriterien vorlegt, nach denen beurteilt wird, ob der AIA mit einem Staat aktiviert werden kann. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass über die Kriterienfrage im Rahmen der Detailberatung entschieden werden kann.

Die Kommission trat anschliessend ohne Gegenantrag auf den Bundesbeschluss über den Prüfmechanismus ein und nahm die Detailberatung auf. Sie sistierte die Beratung dieses Beschlusses, um die Verwaltung zu bitten, die Kriterien der Länderprüfung zu präzisieren, anhand derer entschieden wird, ob die Daten ins Ausland übermittelt werden. Die Kommission wird diesen Beschluss und die 41 weiteren Bundesbeschlüsse an ihrer Sitzung vom 11. September weiter beraten. Sie wird dann zudem diskutieren, wie die zuständigen Parlamentskommissionen an der Entscheidung über die Übermittlung der Daten ins Ausland stärker beteiligt werden können.

4. Online-Buchungsplattformen: mehr Freiheit für Hotelangebote

Wie der Ständerat ist auch die WAK-N mehrheitlich der Meinung, die sogenannte enge Preisparitätsklausel in den Verträgen der Online-Buchungsplattformen (Preise auf hoteleigener Website dürfen nicht tiefer sein als auf einer Plattform) schränke die Hoteliers in ihrer unternehmerischer Freiheit zu stark ein. Sie beantragt mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion der Ständerates «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» (16.3902) anzunehmen. Die Mehrheit erachtet die Klauseln als wettbewerbsschädigend und möchte wegen des raschen Strukturwandels im Tourismus ein baldiges Verbot. Es ist für sie unverständlich, dass der Hotelier, der für den Kunden die grössere Leistung erbringt als die Plattform, neben einer hohen Vermittlungskommission auch noch in der Preispolitik eingeschränkt wird. Arbeitet z.B. ein Hotelier mit mehreren Plattformen zusammen, muss er auf der eigenen Website immer den höchsten Preis angeben. Zudem haben alle Nachbarländer diese Klauseln bereits per Gesetz oder Beschluss der Kartellbehörden verboten.

Die Minderheit will die Chancen der Digitalisierung nicht mit Gesetzen eindämmen, da beispielsweise die Buchungsplattformen grosse Vorteile bieten wie Vergleichbarkeit, Angebotsübersicht und Übersetzungen. Sie beurteilt ein Verbot als verfrüht, da die Wettbewerbskommission (WEKO) die Situation genau beobachtet und bei klaren Wettbewerbsbeschränkungen auch einschreiten wird, so wie sie es bei den weiten Paritätsklauseln bereits getan hat (Preise müssen auf allen Buchungsplattformen gleich hoch sein).

Die Motion wird in der Herbstsession im Nationalrat behandelt.

5. Kommissionsmotion gegen hohe Zeitschriftenpreise

Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 19./20. Juni 2017 der parlamentarischen Initiative von Nationalrat de Buman «Für angemessene Zeitschriftenpreise in der Schweiz» (16.420) mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben hat, hat sie nun mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, eine Kommissionsmotion (17.3629) einzureichen. Diese verlangt vom Bundesrat, er solle zusammen mit dem Preisüberwacher und der Wettbewerbskommission eine unbürokratische und effiziente Lösung für die unangemessen hohen Differenzen zwischen in- und ausländischen Zeitschriftenpreisen finden.

6. Weitere Geschäfte

Die Standesinitiative 15.316 des Kantons Baselland verlangt eine generelle Vereinfachung des Steuersystems, insbesondere bei der Wohneigentumsbesteuerung, bei den anorganischen Abzügen und Harmonisierung der interkantonalen Besteuerung. Zwar ist die Kommission der Ansicht, eine Vereinfachung des Steuersystems wäre tatsächlich erstrebenswert. Sie ist jedoch der Auffassung, dies geschehe besser bei konkreten Vorlagen als durch ein allgemeines Vorhaben mit etwas willkürlich gewählten Themen. Zudem habe man bezüglich Wohneigentumsbesteuerung ja nun bereits Beschlüsse gefasst. Sie lehnt die Standesinitiative deshalb mit 18 zu 7 Stimmen ab.

Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, weil sie die Diskussion über eine Vereinfachung des Steuersystems noch einmal lancieren möchte.

Die Kommission hat am 14. und 15. August 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bad Bubendorf (BL) getagt.