Die WAK-N hat die Detailberatung zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) fortgesetzt.

​17.019 Im Zweckartikel (Art. 2) beantragt sie, dass mit dem Gesetz nicht nur der nachhaltige, sondern auch der volkswirtschaftlich nachhaltige Einsatz der öffentlichen Mittel bezweckt werden soll (16 zu 7 Stimmen). Zudem soll das Gesetz nicht nur den wirksamen, sondern auch den fairen Wettbewerb unter den Anbieterinnen fördern (13 zu 9 Stimmen).Die Kommission beantragt des Weiteren, öffentliche und von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen neu in Art. 4 dem BöB zu unterstellen (10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die öffentliche Hand müsse Verantwortung übernehmen, wenn sie Unternehmen führt und/oder mehrheitlich besitzt. Eine Minderheit sieht keinen Sinn darin, zuerst Staatsbetriebe zu privatisieren, um sie dann doch wieder dem öffentlichen Beschaffungsrecht zu unterstellen. Man würde ihnen damit ihre Wettbewerbsfähigkeit im Markt nehmen.

Mit Stichentscheid der Präsidentin beantragt zudem die Kommission, den Art. 7 zu streichen (11 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung) und somit dem Bundesrat die Kompetenz zu nehmen, gewisse Sektorenmärkte bei wirksamen Wettbewerb dem Gesetz nicht zu unterstellen. Einzig der Gesetzgeber soll über die Unterstellung bestimmen können.

Die Kommission lehnt es auch deutlich mit 0 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, die Beschaffungen der Armee vollständig vom Gesetz auszunehmen. Mit demselben Resultat lehnt sie es ab, die PUBLICA und die Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden vom Gesetz zu befreien (Art. 10).

Die Kommission wird im neuen Jahr mit der Detailberatung weiterfahren.